TOP 17 der 805. Sitzung des Bundesrates am 5. November 2004
Der Bundesrat möge beschließen, die Entschließung wie folgt zu fassen:
- "Entschließung zur Bekämpfung des Menschenhandels Der Menschenhandel stellt eine besonders widerwärtige Form der professionellen, häufig Organisierten Kriminalität dar. Menschenhandel steht meist im Zusammenhang mit Prostitution. Opfer sind vor allem Frauen und Mädchen. Der Bundesrat beobachtet mit Sorge, dass die ohnehin schon gewaltigen Dimensionen dieses typischerweise grenzüberschreitenden Verbrechens noch im Zunehmen begriffen sind.
Zur Eindämmung des Menschenhandels ist eine Verbesserung der sozialen Verhältnisse in den Heimatländern der Opfer geboten. Erforderlich sind darüber hinaus Maßnahmen der Prävention und eine enge Zusammenarbeit mit Nichtregierungsorganisationen. Die Länder haben auf diesem Gebiet erhebliche Anstrengungen unternommen.
Klar ist, dass auch das Strafrecht seinen Beitrag zu leisten hat. Die strafrechtlichen Rahmenbedingungen bedürfen der Verbesserung.
Der Bundesrat nimmt zur Kenntnis, dass der Deutsche Bundestag am 28. Oktober 2004 ein Gesetz zur Novellierung der Strafvorschriften gegen den Menschenhandel verabschiedet hat (... Strafrechtsänderungsgesetz - §§ 180b, 181 StGB (... StrÄndG)). Er bedauert, dass Bundesregierung und Koalition die Länder - wie schon bei anderen kriminalpolitischen Vorhaben der jüngsten Vergangenheit - nicht an den gesetzgeberischen Vorarbeiten beteiligt haben.
Der Bundesrat stellt fest, dass der Deutsche Bundestag entgegen dem Koalitionsentwurf in BT-Drs. 015/3045 die gegenwärtig in § 180b Abs. 2 Nr. 2 StGB enthaltene Schutzaltersgrenze nicht von 21 Jahren auf 18 Jahre abgesenkt hat. Damit ist einem Anliegen des Bundesrates entsprochen.
Der Bundesrat weist jedoch darauf hin, dass der Gesetzesbeschluss eine Reihe gravierender Mängel und Defizite aus dem Koalitionsentwurf übernommen hat. Namentlich Folgendes ist zu nennen:
Begründung (nur für das Plenum):
Der Deutsche Bundestag hat am 28. Oktober 2004 auf Grund der Beschlussempfehlung und des Berichts seines Rechtsausschusses in BT-Drs. 015/4048 das Strafrechtsänderungsgesetz - §§ 180b, 181 StGB (... StrÄndG) verabschiedet und dabei einen geringen Teil der Anliegen der Entschließung in der Fassung der Ausschussempfehlungen aufgegriffen. Die Neufassung des Entschließungstextes nimmt die notwendigen Aktualisierungen vor.