Der Leiter der Bayerischen Staatskanzlei München, den 23. September 2004
Staatsminister für Bundesangelegenheiten
und Verwaltungsreform
An den
Präsidenten des Bundesrates
Herrn Ministerpräsidenten
Dieter Althaus
Sehr geehrter Herr Präsident!
Gemäß dem Beschluss der Bayerischen Staatsregierung übermittle ich die in der Anlage beigefügte
mit dem Antrag, dass der Bundesrat diese fassen möge.
Ich bitte, den Gesetzentwurf den Ausschüssen zuzuweisen.
Mit freundlichen Grüßen
Erwin Huber
Anlage
Entschließung des Bundesrates zur Vereinheitlichung der Bestimmungen des Infektionsschutzgesetzes, der Tierseuchenerreger-Verordnung und der Biostoffverordnung zum Schutz vor Krankheitserregern
Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, durch Vorlage eines Gesetzesentwurfs die Bestimmungen des Infektionsschutzgesetzes, der Tierseuchenerreger-Verordnung und der Biostoffverordnung über die Tätigkeiten mit Krankheitserregern zu vereinheitlichen.
Begründung
Die Vorschriften über Tätigkeiten mit Krankheitserregern (persönliche und fachliche Eignung, Schutzmaßnahmen, Räume, Einrichtung, Sicherheitsmaßnahmen, Entsorgung) im Infektionsschutzgesetz (§§ 44 ff IfSG) überschneiden sich mit den Vorschriften der Tierseuchenerreger-Verordnung und der Biostoffverordnung. Zur Vereinheitlichung der Bestimmungen sowie zur Verwaltungsvereinfachung erscheint es demnach erforderlich, die entsprechenden Regelungen einheitlich zu gestalten. Trotz mehrfacher Hinweise (zuletzt Stellungnahme des Bundesrates zum IfSG-Entwurf, BT-Drs. 014/2530 vom 19.01.2000, S. 91) hat der Bundesgesetzgeber bisher keine entsprechenden Gesetzesvorschläge unterbreitet.