2. Ferner begrüßt der Bundesrat grundsätzlich, dass die Kommission im Hinblick auf die Auswirkungen des Luftverkehrs auf das Erdklima der Einbeziehung des Luftverkehrs in das Emissionshandelssystem der Gemeinschaft den eindeutigen Vorzug vor anderen Maßnahmen, insbesondere vor Abgabenlösungen, gibt und angesichts der Fülle noch ungelöster Fragen eine Arbeitsgruppe einrichten wird, die in absehbarer Zeit einen Bericht vorlegen soll. Er stimmt der Auffassung der Kommission zu, dass der Emissionshandel im Rahmen eines zielgerichteten Maßnahmenbündels bei geeigneter Ausgestaltung ein zentrales und wirkungsvolles Instrument zur Reduktion von Treibhausgasen im Luftverkehr sein kann.
Der Bundesrat weist jedoch darauf hin, dass das Emissionshandelssystem der EU in seiner bisherigen Konzeption gravierende Mängel aufweist und umgehend einer Prüfung dahin gehend bedarf, ob und wie es zur Vermeidung dieser Mängel korrigiert werden kann. In seinem Beschluss vom 29. April 2005 zu der Mitteilung der Kommission "Strategie für eine erfolgreiche Bekämpfung der globalen Klimaänderung" (BR-Drucksache 136/05(B) ) hat der Bundesrat auf die nicht hinnehmbaren Wettbewerbsverzerrungen durch den Emissionshandel hingewiesen und eine grundlegende Überarbeitung der Richtlinie gefordert.
Die Absicht der Kommission, in das Emissionshandelssystem nicht nur die innergemeinschaftlichen Flüge einzubeziehen, sondern alle Flüge, die von EU-Flughäfen abgehen, bedarf jedoch unter dem Gesichtspunkt des internationalen Wettbewerbs besonders sorgfältiger Prüfung. Eine solche Ausgestaltung könnte eine Anreizwirkung für Luftverkehrsgesellschaften haben, Interkontinentalflüge von innergemeinschaftlichen Drehkreuzen auf Flughäfen außerhalb der Gemeinschaft zu verlagern.
Die Bundesregierung wird daher aufgefordert, im weiteren Verfahren besonders darauf zu achten, dass die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Flughäfen nicht dadurch beeinträchtigt wird, dass durch die Einbeziehung des Luftverkehrs in den Emissionshandel Anreize geschaffen werden, die zu einer Verlagerung von Flugverkehr auf Drehkreuze in Länder außerhalb der EU führen können.
Eine abschließende Bewertung der Einbeziehung des Luftverkehrs in den Emissionshandel ist erst möglich, wenn die Vorstellungen der Kommission für die Berechnung und Zuteilung der für den Luftverkehr vorgesehenen Emissionsbegrenzung bekannt sind.