827. Sitzung des Bundesrates am 3. November 2006
A
1. Der Agrarausschuss empfiehlt dem Bundesrat, der Verordnung gemäß Artikel 80 Abs. 2 des Grundgesetzes nach Maßgabe folgender Änderung zuzustimmen:
Zur Verordnung insgesamt
Die Verordnung ist wie folgt zu ändern:
Begründung:
Anpassung an die mittlerweile geltende Rechtslage, wie sie sich aus dem Erlass der Zweiten Verordnung zur Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung vom 1. August 2006 (BGBl. I S. 1804) (Aufnahme von Regelungen über die Haltung von Legehennen und Schweinen in die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung) ergibt.
B
2. Der Agrarausschuss empfiehlt dem Bundesrat ferner, die folgende Entschließung zu fassen:
Der Bundesrat sieht neben der mit der Zweiten Verordnung zur Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung vorgesehenen Verbesserung der Haltung von Pelztieren in Deutschland die zwingende Notwendigkeit, die Einfuhr von Hunde- und Katzenfellen aus Asien endlich aus Gründen des Tierschutzes zu reglementieren.
Der Bundesrat hält dabei ein grundsätzliches Verbot des Imports von Hunde- und Katzenfellen in die Europäische Gemeinschaft für die wirkungsvollste Maßnahme, um den extrem tierschutzwidrigen Bedingungen, unter denen Felle dieser Art in einigen asiatischen Ländern gewonnen werden, entgegenzuwirken. Zur Durchsetzung des Verbots ist zusätzlich eine Deklarationspflicht von Fellen bzw. Pelzen bzgl. der Tierart, von der sie gewonnen wurden, einzuführen.
Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, sich bei der Europäischen Kommission weiterhin für ein EU-weites Importverbot von Hunde- und Katzenfellen sowie eine Deklarationspflicht derartiger Waren einzusetzen. Die Bundesregierung wird gebeten, auf den schnellstmöglichen Abschluss der von der Kommission im vergangenen Jahr zugesagten Prüfung eines solchen Verbots hinzuwirken.
Begründung (nur gegenüber dem Plenum):
Verdeckte Recherchen von Tierschutzorganisationen und wiederholte Berichte in den Medien - zuletzt im Frühjahr diesen Jahres - zeigen, dass Pelze bzw. Felle von Hunden und Katzen in einigen asiatischen Ländern nach hiesigen Wertmaßstäben unter extrem tierquälerischen Bedingungen gewonnen werden. Die Recherchen widerlegen Darstellungen, wonach derartige Felle ausschließlich aus Abdeckereien stammen. Im Gegenteil wird ein großer Anteil von Tieren gewonnen, die unter tierquälerischen Bedingungen auf Drahtgitterböden gehalten werden. Nach der absolut tierschutzwidrigen Haltung werden die Tiere dann auch noch qualvoll ohne vorherige Betäubung getötet oder sogar bei lebendigem Leibe enthäutet.
Die auf diese Art gewonnenen Felle sind Bestandteil zahlreicher, auch in die Europäische Gemeinschaft eingeführter Produkte. Nach Verlautbarungen von Tierschutzorganisationen werden diese Felle je nach Wunsch des Abnehmers gekennzeichnet. Die Verbraucher werden durch Phantasienamen wie z.B. "Gea Wolf" oder Deklarationen wie "100 % Echtpelz" über die wahre Herkunft getäuscht und von einem möglichen Boykott derartiger Waren abgehalten.
Nachdem entsprechende Bemühungen verschiedener Mitgliedstaaten, einschließlich Deutschlands, jahrelang erfolglos verliefen und einige Staaten nationale Verbote erließen, sagte die EU-Kommission im Jahre 2005 auch auf Druck des EU-Parlaments die Prüfung eines EU-weiten Importverbotes für tierschutzwidrig gewonnene Tierfelle zu. Ergebnisse der Prüfung liegen bisher nicht vor. In der Sitzung der Leiter der Veterinärdienste am 11. Juli 2006 hat Finnland über das Arbeitsprogramm für seine seit 1. Juli 2006 laufende Präsidentschaft berichtet. Dieses sieht ausdrücklich die Bearbeitung des in Rede stehenden Themas vor. Deutschland sollte dieses Anliegen unbedingt unterstützen.