Zugeleitet mit Schreiben des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments - 3985 - vom 7. September 2005. Das Europäische Parlament hat die Entschließung in der Sitzung am 7. Juli 2005 angenommen.
Entschließung des Europäischen Parlaments zu den Beziehungen zwischen der EU, China und Taiwan und zur Sicherheit im Fernen Osten
Das Europäische Parlament,
- - unter Hinweis auf seine Entschließung vom 14. April 2005 zu dem Jahresbericht des Rates an das Europäische Parlament über die Hauptaspekte und grundlegenden Optionen der GASP, einschließlich der finanziellen Auswirkungen für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften - 20031,
- - unter Hinweis auf seine Entschließung vom 28. April 2005 zum Jahresbericht zu Menschenrechten in der Welt 2004 und der Menschenrechtspolitik der Europäischen Union2,
- - in Kenntnis der Mitteilung der Kommission "Europa und Asien - Strategierahmen für vertiefte Partnerschaften" (KOM (2001) 0469),
- - unter Hinweis auf seine Entschließung vom 13. April 2000 zu Taiwan3,
- - gestützt auf Artikel 103 Absatz 4 seiner Geschäftsordnung,
A. in der Erwägung, dass sich die Beziehungen zwischen China und Taiwan wegen der jüngsten Drohungen Chinas gegen Taiwan und der andauernden Stationierung Hunderter von Raketen in den südchinesischen Provinzen gegenüber Taiwan weiter verschlechtern,
B. in der Erwägung, dass in den Beziehungen zwischen Japan und China wegen chinesischer Unruhen gegen japanische Interessen sowie Aufrufen zum Boykott japanischer Produkte Spannungen entstanden sind,
C. unter erneutem Hinweis darauf, dass Taiwan in den letzten Jahren die Bereitschaft geäußert hat, bei internationalen Hilfs- und Gesundheitsaktivitäten, die von der WHO unterstützt werden, finanzielle und technische Hilfe zu leisten,
D. in der Erwägung, dass das fünfte Asien-Europa-Treffen, der fünfte ASEM-Gipfel, vom 7. bis 9. Oktober 2004 in Hanoi und das siebte Treffen der Außenminister der ASEM-Länder vom 6. bis 7. Mai 2005 in Kyoto Hoffnungen wecken, dass der ASEM-Prozess auf allen Ebenen, einschließlich der parlamentarischen Partnerschaft zwischen Asien und Europa, weiter gestärkt werden wird, auch um Frieden und Stabilität im Fernen Osten zu fördern,
E. mit der Feststellung, dass im Hinblick auf die sich entfaltenden Wirtschafts- und Handelsbeziehungen zwischen Europa und dem Fernen Osten Frieden und Sicherheit in der Region für die Union immer stärker an Bedeutung gewinnen,
- 1. bedauert die Spannungen zwischen verschiedenen Ländern im Fernen Osten und bekundet seine Bereitschaft, alle Bemühungen zur Förderung des Friedens und der Stabilität im Fernen Osten zu unterstützen;
- 2. betont, dass Grundprinzipien einer Mehrparteiendemokratie, Rechtsstaatlichkeit und Beachtung der universellen Menschenrechte Vorbedingungen sind, um Frieden und Stabilität im Fernen Osten langfristig zu sichern;
- 3. fordert China und Taiwan auf, wechselseitig Vertrauen und Respekt zu begründen und sich um eine Verständigung und gleichzeitige Beilegung ihrer Differenzen zu bemühen, die notwendige politische Grundlage für eine friedliche und stetige Entwicklung der Beziehungen über die Meeresenge von Taiwan hinweg zu schaffen und den Dialog über diese Beziehungen wieder aufzunehmen, den wirtschaftlichen Austausch und die Zusammenarbeit zu stärken, indem sie insbesondere die "drei direkten Verbindungen" über die Meerenge von Taiwan (Post, Verkehr und Handel) energisch fördern;
- 4. weist darauf hin, dass jede Vereinbarung zwischen China und Taiwan nur auf einer für beide Seiten annehmbaren Grundlage zustande kommen kann; vertritt die Ansicht, dass die Zukunft der Beziehungen zwischen beiden Ländern über die Meeresenge hinweg von ihrer Bereitschaft abhängt, Flexibilität zu zeigen; unterstützt die Erfolge Taiwans bei der Verwirklichung eines vollständigen demokratischen Systems, des gesellschaftlichen Pluralismus sowie der Achtung der Menschenrechte und der Rechtsstaatlichkeit und vertritt die Auffassung, dass der Wille und die Zustimmung der 23 Millionen Einwohner Taiwans bei der Suche nach einer hoffentlich friedlichen Lösung zwischen den Parteien respektiert und berücksichtigt werden muss;
- 5. lehnt das Anti-Sezessionsgesetz ab, da es nicht mit dem Völkerrecht vereinbar ist und kein Instrument darstellt, das erfolgreich zu einer "friedlichen nationalen Wiedervereinigung" führen kann, was sein erklärtes Ziel war, und dieses Gesetz somit das fragile Sicherheitsgleichgewicht im Fernen Osten gefährdet;
- 6. empfiehlt dem Rat und der Kommission nachdrücklich, das Waffenembargo aufrechtzuerhalten, bis größere Fortschritte im Bereich der Menschenrechtsfragen in China und in den Beziehungen zu Taiwan über die Meeresenge hinweg erzielt sind und die Union ihren Verhaltenskodex über Waffenverkäufe für rechtsverbindlich erklärt;
- 7. fordert China auf, nach und nach die Menschenrechte zu verankern und vor allem unverzüglich den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte zu ratifizieren;
- 8. begrüßt die Wiederaufnahme der ersten Sitzung der vierten Gesprächsrunde im Rahmen des chinesischtibetanischen Dialogs, die vom 30. Juni bis 1. Juli 2005 in Bern (Schweiz) stattfand, und fordert eine Fortsetzung dieses Dialogs;
- 9. fordert eine bessere Vertretung Taiwans in internationalen Organisationen und fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten erneut auf, den Antrag Taiwans auf einen Beobachterstatus in der Weltgesundheitsorganisation zu unterstützen;
- 10. ist tief besorgt darüber, dass Nordkorea am 10. Februar 2005 erklärt hat, dass es Atomwaffen besitzt, und dass es seine Teilnahme an den Sechs-Parteien-Gesprächen über sein Nuklearprogramm für einen unbefristeten Zeitraum ausgesetzt hat;
- 11. fordert Nordkorea dringend auf, wieder dem Atomwaffensperrvertrag beizutreten, seine Entscheidung rückgängig zu machen, nicht mehr an den Sechs-Parteien-Gesprächen teilzunehmen, und die Wiederaufnahme von Verhandlungen zu gestatten, um eine friedliche Lösung für die Krise auf der koreanischen Halbinsel zu finden;
- 12. fordert den Rat und die Kommission auf, vorbehaltlich einer verifizierten Stilllegung des Kraftwerks von Yongbyon finanzielle Unterstützung für Schweröllieferungen anzubieten, um den dringendsten Energiebedarf Nordkoreas zu decken; befürwortet die Beteiligung der Union an der Organisation für die Entwicklung der Energiewirtschaft auf der koreanischen Halbinsel (KEDO); bedauert, dass die Wiederernennung von Charles Kartman als Leiter von KEDO blockiert wird; ersucht die Kommission und den Rat, die erforderlichen Schritte im Hinblick auf eine uneingeschränkte Teilnahme der Union an künftigen Sechs-Parteien-Gesprächen einzuleiten;
- 13. fordert die Regierungen Japans, Chinas und der koreanischen Halbinsel auf, gegenseitige feindselige Aktionen einzustellen, den Dialog zwischen den Nationen auf offizieller und inoffizieller Ebene zu erleichtern, um zu einem gemeinsamen Geschichtsverständnis zu gelangen, und eine endgültige Aussöhnung zwischen ihren Regierungen und Völkern als eine wichtige Grundlage für Frieden und Stabilität im Fernen Osten herbeizuführen;
- 14. nimmt Kenntnis vom verständlichen Wunsch Japans, die nach dem Zweiten Weltkrieg für das Land entworfene Verfassung zu revidieren, und verweist auf die symbolische Bedeutung der Aufrechterhaltung einer Verpflichtung, sich aggressiver militärischer Aktionen zu enthalten;
- 15. fordert alle Länder im Fernen Osten dringend auf, sich um bilaterale Abkommen zu bemühen, um die bestehenden territorialen Streitigkeiten in der Region auszuräumen, darunter insbesondere:
- a) die Rückgabe der Ende des Zweiten Weltkriegs von der damaligen Sowjetunion und derzeit von Russland besetzten "Nördlichen Territorien" an Japan,
- b) der Disput zwischen Südkorea und Japan über den Besitz an den Dokdo/Takeshima-Inseln,
- c) der Streit zwischen Japan und Taiwan um Senkaku-Diaoyutai;
- 16. fordert alle Länder im Fernen Osten auf, 60 Jahre nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs eine Aussöhnung untereinander herbeizuführen und ein System gegenseitigen Verständnisses und wechselseitiger Zusammenarbeit zu begründen, um langfristig Frieden und Stabilität im Fernen Osten sicherzustellen; erklärt seine Bereitschaft, entsprechende Bemühungen zu unterstützen;
- 17. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten, dem Generalsekretär der Vereinten Nationen sowie den Regierungen und Parlamenten der in dieser Entschließung genannten Länder zu übermitteln.
1 Angenommene Texte, P6_TA(2005)0132.
2 Angenommene Texte, P6_TA(2005)0150.
3 ABl. C 40 vom 7.2.2001, S. 428.