A
Der federführende Ausschuss für Fragen der Europäischen Union und
der Wirtschaftsausschuss
empfehlen dem Bundesrat, zu der Vorlage gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG wie folgt Stellung zu nehmen:
1. Der Bundesrat begrüßt die Initiative der Kommission zur Änderung der Richtlinie 2000/14/EG. Da es bei bestimmten Arten von Geräten und Maschinen technisch unmöglich ist, die Lärmgrenzwerte der Stufe II einzuhalten, ist eine Anpassung des Artikels 12 der Richtlinie unumgänglich.
Der Bundesrat weist allerdings darauf hin, dass es auch bei einmotorigen Mobilkränen aus technischen Gründen derzeit noch nicht möglich ist, die Grenzwerte der Stufe II der Richtlinie 2000/14/EG einzuhalten. Er bittet die Bundesregierung deshalb, sich in den Beratungen in Brüssel dafür einzusetzen, dass die für die Stufe II angegebenen Grenzwerte auch für einmotorige Mobilkräne bis auf Weiteres lediglich Richtwerte darstellen.
B
2. Der Ausschuss für Arbeit und Sozialpolitik,
der Gesundheitsausschuss,
der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit und
der Ausschuss für Städtebau, Wohnungswesen und Raumordnung
empfehlen dem Bundesrat, von der Vorlage gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG Kenntnis zu nehmen.