Punkt 9 der 863. Sitzung des Bundesrates am 6. November 2009
Der Bundesrat möge anstelle von Satz 4 der Ziffer 2 in Drucksache 656/1/09 den folgenden Satz beschließen: "Bezüglich der pauschalen Forderung der Kommission nach einem sogenannten europäischen Praktikumsstatut weist der Bundesrat darauf hin, dass der Missbrauch von Praktikanten als reguläre Arbeitskräfte mit Hilfe von geeigneten Maßnahmen vermieden werden soll."
Begründung (nur gegenüber dem Plenum):
Ergebnisse von Studien (z.B. der Studie der Hans-Böckler-Stiftung "Generation Praktikum?") bzw. einer empirischen Untersuchung der Hochschul-Informationssystem (HIS) GmbH, im Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages behandelte Petitionen und verschiedene Initiativen zum Schutz der Rechte von Praktikantinnen und Praktikanten (z.B. die Initiative "Fair Company") deuten darauf hin, dass in der Praxis Probleme aufgrund des Missbrauchs von Praktikanten als reguläre Arbeitskräfte auftreten, die über gelegentliche Einzelfälle hinausgehen.
Selbstverpflichtungen und freiwillige Maßnahmen allein erscheinen daher nicht ausreichend, um diesen Missbrauchsfällen wirksam begegnen zu können. Vielmehr dürften ergänzende Maßnahmen notwendig werden, die auf eine verbesserte Durchsetzung des geltenden Rechts sowie auf eine Verstärkung der gesetzlich verankerten Rechte von Praktikanten gerichtet sind. Die Stellungnahme des Bundesrates sollte daher entsprechend offen formuliert werden, um Raum für die erforderlichen Schritte jenseits von Selbstverpflichtung und Freiwilligkeit zu lassen.