JOIN(2018) 36 final
Der Bundesrat wird über die Vorlage gemäß § 2 EUZBLG auch durch die Bundesregierung unterrichtet.
Hinweis: vgl.
Drucksache 154/18 (PDF) = AE-Nr. 180366,
Drucksache 474/18 (PDF) = AE-Nr. 180905 und AE-Nr. . 160305, 170915, 180659, 180927
Europäische Kommission HOHE VERTRETERIN der Union für AUSSEN- und SICHERHEITSPOLITIK
Brüssel, den 5.12.2018 JOIN(2018) 36 final Gemeinsame Mitteilung an Das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Aktionsplan gegen Desinformation
1. Einleitung
Das Recht auf freie Meinungsäußerung ist ein in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union und in den Verfassungen der Mitgliedstaaten verankerter Grundwert der Europäischen Union. Für unsere offenen demokratischen Gesellschaften ist es entscheidend, dass die Bürgerinnen und Bürger Zugang zu einer Vielzahl überprüfbarer Informationen haben und sich somit zu verschiedenen politischen Themen eine Meinung bilden können. Dies erlaubt es den Bürgern, in Kenntnis der Sachlage an öffentlichen Debatten teilzunehmen und ihren Willen in freien und fairen politischen Prozessen zum Ausdruck zu bringen. Durch die bewusste, umfassende und systematische Verbreitung von Desinformation werden diese demokratischen Prozesse zunehmend auf die Probe gestellt.
"Desinformation" sind nachweislich falsche oder irreführende Informationen, die mit dem Ziel des wirtschaftlichen Gewinns oder der vorsätzlichen Täuschung der Öffentlichkeit konzipiert, vorgelegt und verbreitet werden und öffentlichen Schaden anrichten können.1 Unter "öffentlichem Schaden" sind Bedrohungen für die demokratischen Prozesse sowie für öffentliche Güter wie die Gesundheit der Unionsbürgerinnen und -bürger, die Umwelt und die Sicherheit zu verstehen. Versehentliche Fehler bei der Berichterstattung, Satire und Parodien oder eindeutig gekennzeichnete parteiliche Nachrichten oder Kommentare sind keine Desinformation. Die in diesem Aktionsplan enthaltenen Maßnahmen sind nur auf Desinformationsinhalte ausgerichtet, die nach dem Unionsrecht oder dem nationalen Recht rechtmäßig sind. Sie lassen das anwendbare Recht der Union und der Mitgliedstaaten, einschließlich der Vorschriften über illegale Inhalte, unberührt.2
Nach dem chemischen Anschlag von Salisbury und den entsprechenden Schlussfolgerungen des Europäischen Rates3 legten die Kommission und die Hohe Vertreterin eine gemeinsame Mitteilung "Stärkung der Resilienz und Ausbau der Kapazitäten zur Abwehr hybrider Bedrohungen"4 vor" in der die strategische Kommunikation als ein vorrangiges Thema für die weitere Arbeit hervorgehoben wurde. Anschließend ersuchte der Europäische Rat "die Hohe Vertreterin und die Kommission, bis Dezember 2018 in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten und im Einklang mit den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom März 2015 einen Aktionsplan vorzulegen, der konkrete Vorschläge für eine koordinierte Reaktion der EU auf die Herausforderung der Desinformation, einschließlich geeigneter Mandate und ausreichender Ressourcen für die entsprechenden Teams für strategische Kommunikation des EAD, enthält".5
Der vorliegende Aktionsplan ist die Antwort auf die Forderung des Europäischen Rates nach Maßnahmen "zum Schutz der demokratischen Systeme der Union und zur Bekämpfung von Desinformation, auch im Kontext der bevorstehenden Wahl zum Europäischen Parlament".6 Er knüpft an bestehende Initiativen der Kommission und die Arbeit der East Strat COM Task Force des Europäischen Auswärtigen Dienstes an und enthält Maßnahmen, die die Kommission und die Hohe Vertreterin mit der Unterstützung des Europäischen Auswärtigen Dienstes und in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten und dem Europäischen Parlament ergreifen sollen. Der Aktionsplan trägt den Beiträgen der Mitgliedstaaten Rechnung, die u.a. im Rahmen von Gesprächen im Rat7" in den Ausschüssen der Ständigen Vertreter I und II, im Politischen und Sicherheitspolitischen Komitee, in den zuständigen Arbeitsgruppen des Rates und im Rahmen von Treffen zu strategischer Kommunikation und auf Ebene der politischen Direktoren der Außenministerien eingegangen sind. Auch wird der Zusammenarbeit mit den wichtigsten Partnern der Union, einschließlich der Nordatlantikvertrags-Organisation (NATO) und der Gruppe der Sieben (G7), Rechnung getragen.8
In der Mitteilung "Bekämpfung von Desinformation im Internet: ein europäisches Konzept" ("April-Mitteilung") wurde auf die zentrale Rolle der Zivilgesellschaft und des Privatsektors (insbesondere der Social-Media-Plattformen) bei der Bekämpfung des Problems der Desinformation hingewiesen. Als Folgemaßnahme einigten sich Online-Plattformen und die Werbebranche im September 2018 auf einen Verhaltenskodex, der die Transparenz im Internet erhöhen und die Bürgerinnen und Bürger insbesondere im Hinblick auf die Wahlen zum Europäischen Parlament 2019, aber auch darüber hinaus schützen soll. Es kommt daher nun darauf an, dass diese Akteure die im April von der Kommission festgelegten Ziele umsetzen und den Verhaltenskodex vollständig einhalten. 9 Um Desinformation besser erkennen und enthüllen zu können, wird darüber hinaus derzeit ein unabhängiges Netz von Faktenprüfern aufgebaut. Auf Ebene der Union und der Mitgliedstaaten wird zudem stetig daran gearbeitet, die Medienkompetenz zu fördern.
Diesem Aktionsplan ist ein Fortschrittsbericht über die April-Mitteilung beigefügt.10 Darin werden die Fortschritte dargelegt, die bei den verschiedenen Maßnahmen, insbesondere im Hinblick auf den Verhaltenskodex, die Förderung eines sicheren, vertrauenswürdigen und verantwortungsvollen Internet-Ökosystems, Sensibilisierungskampagnen und Maßnahmen zur Steigerung der Medienkompetenz sowie die Unterstützung unabhängiger Medien und von Qualitätsjournalismus, erzielt wurden.
Die Gefahr von Desinformationskampagnen im Internet erkannte der Europäische Rat erstmals im Jahr 2015 an, als er die Hohe Vertreterin bat, sich mit den Desinformationskampagnen Russlands zu befassen. Um dieses Thema anzugehen und dafür zu sensibilisieren, wurde die East StratCom Task Force eingerichtet. Darüber hinaus wurde in der Gemeinsamen Mitteilung "Gemeinsamer Rahmen für die Abwehr hybrider Bedrohungen"11 innerhalb des Europäischen Auswärtigen Dienstes die Analyseeinheit für hybride Bedrohungen als zentrale Anlaufstelle für die Analyse hybrider Bedrohungen eingerichtet. Außerdem führte sie zur Einrichtung des Europäischen Kompetenzzentrums für die Abwehr hybrider Bedrohungen, das bewährte Verfahren austauscht und die Tätigkeiten der Union und der Nordatlantikvertrags-Organisation in diesem Bereich unterstützt.
Angesichts der bevorstehenden Wahlen zum Europäischen Parlament im Jahr 2019 und der mehr als 50 Präsidentschafts-, Parlaments- oder Kommunalwahlen, die bis 2020 in den Mitgliedstaaten anstehen, muss dringend mehr für die Gewährleistung freier und fairer demokratischer Prozesse getan werden. Bedrohungen, die die Demokratie in einem Mitgliedstaat beeinträchtigen, können der Union als Ganzes schaden. Darüber hinaus sind häufig die europäischen Organe und ihre Vertreter das Ziel von Desinformationskampagnen, um das europäische Projekt an sich zu untergraben. Am 12. September 2018 hat die Kommission Maßnahmen12 zur Gewährleistung freier und fairer Wahlen zum Europäischen Parlament angenommen und empfohlen, gegebenenfalls Sanktionen zu verhängen, einschließlich für die widerrechtliche Nutzung personenbezogener Daten mit dem Ziel, das Wahlergebnis zu beeinflussen.13 Darüber hinaus müssen die Mitgliedstaaten dringend die erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um die Integrität ihrer Wahlsysteme und -infrastrukturen zu wahren und diese vor den Wahlen zum Europäischen Parlament einer Prüfung zu unterziehen.
Desinformationskampagnen, insbesondere von Drittländern, sind häufig Teil einer hybriden Kriegsführung 14 " zu der Cyberangriffe und das "Hacken" von Netzen 15 gehören. Es ist erwiesen, dass ausländische staatliche Akteure zunehmend Desinformationsstrategien einsetzen, um gesellschaftliche Debatten zu beeinflussen, Spaltungen herbeizuführen und in die demokratische Entscheidungsfindung einzugreifen. Diese Strategien betreffen nicht nur die Mitgliedstaaten, sondern auch die Partnerländer in der östlichen und in der südlichen Nachbarschaft, im Nahen Osten und in Afrika.
Von russischen Quellen stammende und/oder verbreitete Desinformation wurde bei mehreren Wahlen und Referenden in der EU gemeldet 16 . Gut dokumentiert sind die Desinformationskampagnen im Zusammenhang mit dem Krieg in Syrien17, dem Abschuss des Flugzeugs MH-17 in der Ostukraine18 und dem Einsatz chemischer Waffen beim Anschlag in Salisbury19.
2. DESINFORMATION: BEDROHUNGEN verstehen und VERSTÄRKT auf Ebene ABWEHREN
Desinformation ist eine sich ständig wandelnde Bedrohung, die kontinuierliche Anstrengungen erfordert, um alle einschlägigen Akteure, Träger, Instrumente, Methoden, vorrangigen Ziele und Auswirkungen erfassen zu können. Einige Formen von Desinformation, insbesondere die staatlich gesteuerte Desinformation, werden von der EU-Analyseeinheit für hybride Bedrohungen in Zusammenarbeit mit den Task Forces für strategische Kommunikation des Europäischen Auswärtigen Dienstes und mit der Unterstützung der Behörden der Mitgliedstaaten untersucht.
Die hinter der Desinformation stehenden Akteure können von innen, d.h. aus den Mitgliedstaaten, kommen, oder externe Akteure sein, d.h. auch staatliche (oder staatlich finanzierte) und nichtstaatliche Akteure. Berichten 20 zufolge setzen mehr als 30 Länder Desinformation ein und beeinflussen Aktivitäten auf unterschiedliche Weise, auch in ihren eigenen Ländern. Die Tatsache, dass Akteure in Mitgliedstaaten Desinformation einsetzen, gibt unionsweit immer größeren Anlass zur Sorge. Es wurden auch Fälle von Desinformation in der Union gemeldet, die durch nichtstaatliche Akteure betrieben wurde, etwa im Zusammenhang mit Impfungen.21 Was die externen Akteure betrifft, so gibt es im Falle der Russischen Föderation eine recht eindeutige Beweislage. Aber auch andere Drittländer lernen schnell aus den Methoden der Russischen Föderation und wenden Desinformationsstrategien an.
Nach Ansicht der EU-Analyseeinheit für hybride Bedrohungen stellen die Desinformationsaktivitäten der Russischen Föderation22 die größte Bedrohung für die EU dar. Diese sind systematisch, finanziell gut ausgestattet und haben einen ganz anderen Umfang als die anderer Länder. In puncto Koordinierung, Zielgruppen und strategische Auswirkungen sind die Desinformationsaktivitäten Russlands Teil einer größeren hybriden Bedrohung, die auf eine Reihe von Instrumenten, Hebeln und auch nichtstaatlichen Akteuren zurückgreift.
Im Vorfeld der Wahlen zum Europäischen Parlament 2019 werden ständige gezielte Desinformationskampagnen gegen die Union, ihre Organe und ihre Politik voraussichtlich zunehmen. Es müssen daher dringend unmittelbar wirkende Maßnahmen getroffen werden, die die Union, ihre Organe und ihre Bürger vor Desinformation schützen.
Die sozialen Medien sind zu einem mächtigen Instrument für die Verbreitung von Desinformation geworden, das in einigen Fällen, etwa im Fall Cambridge Analytica, dazu genutzt wird, Desinformationsinhalte an bestimmte, durch unerlaubten Zugriff auf personenbezogene Daten ermittelte Nutzer zu adressieren, um letztlich die Wahlergebnisse zu beeinflussen. Jüngste Daten zeigen, dass für die Verbreitung von Desinformation zunehmend Instant Messaging-Dienste eingesetzt werden23. Zu den eingesetzten Techniken gehören Videomanipulationen (Deepfakes) und die Fälschung amtlicher Dokumente, die Nutzung automatisierter Internet-Software (Bots), um polarisierende Inhalte und Debatten in den sozialen Medien zu verbreiten und zu verstärken, sowie Troll-Angriffe auf Social-Media-Profile und Informationsdiebstahl. Gleichzeitig haben auch die herkömmlicheren Kommunikationsmittel wie Fernsehen, Tageszeitungen, Websites und Ketten-E-Mails in vielen Regionen nach wie vor viel Gewicht. Die eingesetzten Instrumente und Techniken verändern sich schnell - und genauso schnell muss sich die Reaktion darauf weiterentwickeln.
Zusätzlich zu den Maßnahmen auf nationaler und auf EU-Ebene hat die Union ein ernsthaftes Interesse daran, mit Partnerländern in drei vorrangigen Regionen zusammenzuarbeiten: der östlichen Nachbarschaft, der südlichen Nachbarschaft und dem Westbalkan. Die Aufdeckung von Desinformation in den Nachbarländern der Union ist komplementär zu den einschlägigen Maßnahmen innerhalb der Union.
Um gegen das Problem vorzugehen und Abwehrstrategien zu entwickeln, hat der Europäische Auswärtige Dienst spezielle Task Forces für strategische Kommunikation eingerichtet, die sich aus Experten mit einschlägigen Sprach- und Fachkenntnissen zusammensetzen. Um einen koordinierten und kohärenten Kommunikationsansatz in den Regionen zu gewährleisten, arbeiten diese eng mit den Kommissionsdienststellen zusammen.
Ausgehend von dem am 22. Juni 2015 angenommenen Aktionsplan über strategische Kommunikation umfasst das Mandat der East StratCom Task Force drei Aktionsbereiche:
- i) eine wirksame Kommunikation und Vermittlung der politischen Maßnahmen der Union gegenüber den Ländern der östlichen Nachbarschaft,
- ii die Stärkung der allgemeinen Medienlandschaft in den Ländern der östlichen Nachbarschaft und den Mitgliedstaaten, darunter die Förderung der Medienfreiheit und die Stärkung der unabhängigen Medien, und iii) eine bessere Befähigung der Union, Desinformationsaktivitäten durch die Russische Föderation vorherzusehen, anzugehen und abzuwehren. Als Reaktion auf die Schlussfolgerungen des Rates vom Dezember 2015 und vom Juni 2017 hat der Europäische Auswärtige Dienst zwei zusätzliche Task Forces eingerichtet: die Task Force Westbalkan24 für die Region des westlichen Balkans und die Task Force South25 für die Länder im Nahen Osten und in Nordafrika und die Golfregion.
)
Seit ihrer Einrichtung hat die East StratCom Task Force die politischen Maßnahmen der Union in den Ländern der östlichen Nachbarschaft der Union insbesondere mittels Kampagnen wirksam vermittelt. Darüber hinaus hat die Task Force mehr als 4500 Beispiele für durch die Russische Föderation verbreitete Desinformation dokumentiert, analysiert und öffentlich gemacht. Dabei hat sie zahlreiche Desinformationsmuster aufgedeckt sowie Instrumente, Techniken und Absichten hinter Desinformationskampagnen enthüllt und dafür sensibilisiert. Schwerpunkt der Task Force sind die Länder der Östlichen Partnerschaft sowie die russischen Medien im In- und Ausland, wobei sie sich auf den Ansatz stützt, dass auf der Grundlage gesammelter Fakten die eingesetzten Trends, Narrative, Methoden und Kanäle enthüllt werden und Bewusstsein dafür geschaffen wird.
Da Desinformationsaktivitäten in diesen Regionen an Umfang und Bedeutung gewinnen und das Bewusstsein für die negativen Folgen von Desinformation geschärft werden muss, sollte das Mandat der East StratCom Task Force aufrechterhalten und das Mandat der beiden anderen Task Forces für strategische Kommunikation (Westbalkan und South) überarbeitet werden.
3. MAẞNAHMEN für EIN KOORDINIERTES Vorgehen der Union GEGENDESINFORMATION
Der Kampf gegen Desinformation erfordert politische Entschlossenheit und ein geschlossenes Handeln unter Beteiligung aller staatlichen Bereiche (einschließlich der Bereiche zur Abwehr hybrider Bedrohungen, Cybersicherheit, Nachrichtendienste und strategische Kommunikation sowie der für Datenschutz, Wahlfragen, Strafverfolgung und Medien zuständigen Behörden). Dies sollte in enger Zusammenarbeit mit gleich gesinnten Partnern weltweit erfolgen. Voraussetzung hierfür ist eine enge Zusammenarbeit zwischen den Organen der Union, den Mitgliedstaaten, der Zivilgesellschaft und dem Privatsektor, insbesondere den Online-Plattformen.
Das im vorliegenden Aktionsplan skizzierte koordinierte Vorgehen gegen Desinformation beruht auf vier Säulen:
- (i) Ausbau der Fähigkeiten der Organe der Union, Desinformation zu erkennen, zu untersuchen und zu enthüllen
- (ii) mehr koordinierte und gemeinsame Maßnahmen gegen Desinformation
- (iii) Mobilisierung des Privatsektors bei der Bekämpfung von Desinformation
- (iv) Sensibilisierung der Gesellschaft und Ausbau ihrer Widerstandsfähigkeit
SÄULE 1: Ausbau der FÄHIGKEITEN der Organe der Union, DESINFORMATION zu ERKENNEN , zu UNTERSUCHEN und zu ENTHÜLLEN
Um der Gefahr der Desinformation wirksam begegnen zu können, müssen die Task Forces für strategische Kommunikation des Europäischen Auswärtigen Dienstes, die Delegationen der Union und die EU-Analyseeinheit für hybride Bedrohungen gestärkt werden, indem ihnen zusätzliches Fachpersonal, etwa Datamining- und Datenanalyse-Experten, zur Verfügung gestellt wird, das die einschlägigen Daten verarbeitet. Auch ist es wichtig, Verträge mit weiteren Medienbeobachtungsdiensten abzuschließen, um ein breiteres Spektrum von Quellen und Sprachen abzudecken und zusätzliche Forschungsarbeiten und Studien über die Reichweite und die Auswirkungen von Desinformation durchzuführen. Darüber hinaus muss in Analyseinstrumente wie spezielle Software investiert werden, um riesige Mengen digitaler Daten zu analysieren, zu ordnen und zu bündeln.
Die Verstärkung der Teams für strategische Kommunikation des Europäischen Auswärtigen Dienstes wird in zwei Schritten erfolgen.
Kurzfristig soll sich die Mittelausstattung für die strategische Kommunikation 2019 mehr als verdoppeln 26; gleichzeitig soll noch vor den Wahlen zum Europäischen Parlament eine personelle Verstärkung von mindestens 11 Stellen erfolgen. Mittelfristig27 sollen zusätzliche Beamtenstellen für die Teams für strategische Kommunikation und die EU-Analyseeinheit für hybride Bedrohungen am Hauptstandort sowie neue Stellen in den Delegationen in den Nachbarländern beantragt werden, um in den nächsten zwei Jahren einen Anstieg um insgesamt 50-55 Mitarbeiter zu erreichen.
Weitere Synergien werden sich zwischen den Dienststellen der Kommission und dem Europäischen Auswärtigen Dienst ergeben, etwa durch die gemeinsame Nutzung von Instrumenten oder bei der Konzeption von Kommunikationskampagnen.
Die Grundlage für die Arbeit im Bereich der Abwehr von Desinformation bilden Bedrohungsanalysen und nachrichtendienstliche Bewertungen. Es sollte umfassend auf das Fachwissen des Zentrums für Informationsgewinnung und -analyse zurückgegriffen werden, um die Entwicklung von Desinformationskampagnen zu untersuchen.
Im Kampf gegen Desinformation werden die Task Forces für strategische Kommunikation eng mit den einschlägigen Delegationen der Union und der Kommission zusammenarbeiten. So werden sie insbesondere mit dem infolge der April-Mitteilung aufgebauten internen Netz zur Abwehr von Desinformation der Kommission kooperieren.28
Die Mitgliedstaaten sollten die Maßnahmen der Organe der Union durch einen Ausbau ihrer nationalen Kapazitäten und eine entsprechende Aufstockung der Ressourcen für die Organe der Union ergänzen und unterstützen.
Maßnahme 1:
Im Hinblick auf die Wahlen zum Europäischen Parlament 2019 und auch auf längere Sicht wird die Hohe Vertreterin in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten die Task Forces für strategische Kommunikation und die Delegationen der Union durch zusätzliches Personal und neue, für die Erkennung, Untersuchung und Enthüllung von Desinformationsaktivitäten erforderliche Instrumente stärken. Auch die Mitgliedstaaten sollten ihre nationalen Kapazitäten in diesem Bereich erforderlichenfalls ausbauen und die erforderliche Aufstockung der Ressourcen für die Task Forces für strategische Kommunikation und die Delegationen der Union unterstützen.
Maßnahme 2:
Die Hohe Vertreterin wird die Mandate der Task Forces für strategische Kommunikation Westbalkan und South überarbeiten, damit diese in die Lage versetzt werden, in ihren jeweiligen Regionen wirksam gegen Desinformation vorzugehen.
SÄULE 2: MEHR KOORDINIERTE und Gemeinsame MAẞNAHMEN gegen DESINFORMATION
Die ersten Stunden nach der Veröffentlichung der Desinformation sind für die Erkennung, Analyse und Abwehr dieser Desinformation entscheidend. Daher wird ein Frühwarnsystem eingerichtet" das über eine eigens dafür errichtete technologische Infrastruktur in Echtzeit vor Desinformationskampagnen warnt. So können Daten und Bewertungen leichter ausgetauscht werden, sodass ein gemeinsames Lagebewusstsein sowie eine koordinierte Zuweisung und Abwehr ermöglicht und ein zeit- und ressourceneffizientes Vorgehen sichergestellt werden.
Zwecks Einrichtung des Frühwarnsystems sollte jeder Mitgliedstaat im Einklang mit seinem institutionellen Rahmen eine Kontaktstelle benennen, die idealerweise in einer Abteilung für strategische Kommunikation angesiedelt sein sollte. Die Kontaktstelle würde die Warnungen weiterleiten und sich mit allen anderen zuständigen nationalen Behörden sowie mit der Kommission und dem Europäischen Auswärtigen Dienst abstimmen. Dies berührt nicht die bestehenden Zuständigkeiten der nationalen Behörden im Rahmen des Unionsrechts und/oder des nationalen Rechts oder im Rahmen anderer Teile dieses Aktionsplans. Betrifft die Desinformation Wahlen oder das Funktionieren demokratischer Institutionen in den Mitgliedstaaten, so sollten die nationalen Kontaktstellen eng mit den nationalen Wahlkooperationsnetzwerken zusammenarbeiten29. In diesen Fällen sollten die Ergebnisse der Arbeit des Frühwarnsystems an das Europäische Wahlkooperationsnetz30 weitergeleitet werden" um insbesondere Informationen über wahlrelevante Bedrohungen auszutauschen und die Verhängung von Sanktionen zu ermöglichen. Auch Online-Plattformen sollten - insbesondere in Wahlkampfzeiten - mit den dem Frühwarnsystem zugrunde liegenden Kontaktstellen zusammenarbeiten, um zeitnah einschlägige Informationen bereitzustellen.
Das Frühwarnsystem sollte eng mit bestehenden Strukturen, die rund um die Uhr in Betrieb sind, etwa dem Zentrum für die Koordination von Notfallmaßnahmen31 und dem Lagezentrum des Europäischen Auswärtigen Dienstes 32, verzahnt sein. Auch die EU-Analyseeinheit für hybride Bedrohungen des EU-Zentrums für Informationsgewinnung und -analyse sowie die zuständigen Arbeitsgruppen des Rates könnten als Kanäle für den Informationsaustausch genutzt werden. Die Kommission und die Hohe Vertreterin werden sicherstellen, dass regelmäßig Informationen und bewährte Verfahren mit den wichtigsten Partnern, auch innerhalb der G7 und der NATO, ausgetauscht werden.
Um Desinformation - auch über die Union betreffende Themen und Strategien der Union - entgegenzuwirken und zu verhindern, ist eine rasche Abwehr durch eine faktengestützte und wirksame Kommunikation unerlässlich. Dies ist wichtig, um auch angesichts der anstehenden Wahlen zum Europäischen Parlament einen offenen demokratischen und manipulationsfreien Diskurs zu fördern. Die Organe der Union33 und die Mitgliedstaaten müssen ihre Abwehr- und Kommunikationsfähigkeit wirksam verbessern. Die Kommission hat bereits ihre Fördermittel zur Verbesserung der im Rahmen ihrer regionalen Kommunikationsprogramme umgesetzten Kommunikationsmaßnahmen, auch in der Nachbarschaft und den Delegationen der Union, aufgestockt. Alle Organe der Union sind aktiv in die Kommunikation über europäische Maßnahmen und Strategien in der Union eingebunden; so spielen insbesondere die Vertretungen der Kommission und die Verbindungsbüros des Europäischen Parlaments in den Mitgliedstaaten bei der Vermittlung von für die Lokalbevölkerung aufbereiteten Inhalten und auch bei der Bereitstellung gezielter Instrumente zur Verbreitung von Fakten und zur Zerschlagung von Mythen eine Schlüsselrolle34.
Die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten und den Organen der Union sollte weiter gestärkt werden" insbesondere in Bezug auf den Informationsaustausch, gemeinsame Lernprozesse, die Sensibilisierung, die proaktive Vermittlung von Inhalten und die Forschung. Es müssen mehr nachrichtendienstliche Erkenntnisse zwischen den Mitgliedstaaten und den Organen der Union ausgetauscht werden, um das Lagebewusstsein und die jeweiligen Abwehrkapazitäten zu verbessern. Eine proaktive und objektive Kommunikation über die Werte und Strategien der Union ist besonders wirksam, wenn sie direkt von den Mitgliedstaaten betrieben wird. Die Kommission und die Hohe Vertreterin fordern die Mitgliedstaaten daher auf, ihre Kommunikationsbemühungen zu verstärken und die Union und ihre Einrichtungen vor Desinformationskampagnen zu schützen.
Maßnahme 3:
Bis März 2019 werden die Kommission und die Hohe Vertreterin in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten ein Frühwarnsystem zur Abwehr von Desinformationskampagnen einrichten, das eng mit den bestehenden Netzen, dem Europäischen Parlament sowie der NATO und dem Rapid Response Mechanism der G7 interagiert.
Maßnahme 4:
Mit Blick auf die bevorstehenden Wahlen zum Europäischen Parlament wird die Kommission in Zusammenarbeit mit dem Europäischen Parlament ihre Kommunikationsbemühungen im Hinblick auf die Werte und Strategien der Union verstärken. Auch die Mitgliedstaaten sollten ihre eigenen Anstrengungen zur Vermittlung der Werte und Strategien der Union erheblich verstärken.
Maßnahme 5:
Die Kommission und die Hohe Vertreterin werden in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten die strategische Kommunikation in der Nachbarschaft der Union ausbauen.
SÄULE 3: MOBILISIERUNG des Privatsektors BEI der Bekämpfung von DESINFORMATION
Online-Plattformen, Werbetreibende und die Werbebranche spielen bei der Bekämpfung der Desinformationsproblematik eine entscheidende Rolle, da das Ausmaß der Desinformation in direktem Zusammenhang mit der Fähigkeit der Plattformen steht, Desinformationsmeldungen böswilliger Akteure zu verstärken, gezielt zuzustellen und zu verbreiten. Da es die Plattformen in der Vergangenheit versäumt haben, dieses Problem in Angriff zu nehmen, hat die Kommission sie im April 2018 eindringlich aufgefordert, ihre Bemühungen zu verstärken. Vor diesem Hintergrund wurde am 26. September 2018 der Verhaltenskodex für den Bereich der Desinformation veröffentlicht 35 . Die wichtigsten Online-Plattformen, die den Verhaltenskodex unterzeichnet haben, haben sich zu spezifischen Maßnahmen verpflichtet, die noch vor den Wahlen zum Europäischen Parlament 2019 durchgeführt werden sollen.
Die Kommission fordert alle Unterzeichner des Verhaltenskodex auf, die im Kodex festgelegten Maßnahmen und Verfahren rasch und wirksam EU-weit umzusetzen und sich dabei auf Maßnahmen zu konzentrieren, die für die Integrität der Wahlen zum Europäischen Parlament im Jahr 2019 von Bedeutung und dringend erforderlich sind. Insbesondere sollten große Online-Plattformen unverzüglich
- i) die Kontrolle der Platzierung und der Transparenz von politischer Werbung auf der Grundlage einer wirksamen Sorgfaltsprüfung der Identität der Sponsoren sicherstellen,
- ii auf ihren Plattformen aktive Scheinkonten schließen und iii) automatische Bots identifizieren und sie entsprechend kennzeichnen. Online-Plattformen sollten auch mit den für audiovisuelle Medien zuständigen nationalen Regulierungsstellen und mit unabhängigen Faktenprüfern und Forschern zusammenarbeiten, um Desinformationskampagnen insbesondere in Wahlkampfzeiten zu erkennen und als solche erkennbar zu machen, und faktengeprüfte Inhalte besser sichtbar zu machen und stärker zu verbreiten.
)
Die Kommission wird mit Unterstützung der Gruppe Europäischer Regulierungsstellen für audiovisuelle Mediendienste (ERGA)36 die Umsetzung der von den Unterzeichnern des Verhaltenskodex eingegangenen Verpflichtungen überwachen und regelmäßig darüber berichten, ob und inwieweit einzelne Plattformen diesen Verpflichtungen nachkommen. Um eine wirksame und umfassende Überwachung zu ermöglichen, sollten die Plattformen der Kommission bis Ende des Jahres aktuelle und vollständige Informationen über die Maßnahmen übermitteln, die sie zur Erfüllung dieser Verpflichtungen ergriffen haben. Die Kommission wird diese Informationen im Januar 2019 veröffentlichen. Damit die Einhaltung des Kodex im Vorfeld der Wahlen zum Europäischen Parlament gezielt überwacht werden kann, sollten die Plattformen zudem ab Januar 2019 regelmäßig - sowie auf ausdrückliches Ersuchen der Kommission hin - vollständige Informationen darüber vorlegen, wie sie die Verpflichtungen umsetzen. Diese Informationen werden ebenfalls veröffentlicht.
Darüber hinaus sieht der Verhaltenskodex vor, dass die Unterzeichner nach zwölf Monaten einen vollständigen Bericht vorlegen. Diese Berichte sollten vollständige Daten und Informationen enthalten, damit die Kommission eine gründliche Bewertung durchführen kann. Auf dieser Grundlage wird die Kommission mit der Unterstützung unabhängiger Experten und mithilfe der ERGA die Wirksamkeit des Verhaltenskodex insgesamt bewerten. Die Kommission wird gegebenenfalls auch die Europäische Audiovisuelle Informationsstelle um Unterstützung ersuchen.
Die Kommission stellt fest, dass die allgemeine Wirksamkeit des Kodex von der größtmöglichen Mitwirkung der Online-Plattformen und der Online-Werbebranche abhängt. Sie fordert daher weitere einschlägige Interessenträger auf, dem Kodex beizutreten.
Maßnahme 6:
Die Kommission wird eine enge und kontinuierliche Überwachung der Umsetzung des Verhaltenskodex gewährleisten. Bei Bedarf und insbesondere im Hinblick auf die Wahlen zum Europäischen Parlament wird sie auf eine rasche und wirksame Einhaltung drängen. Nach Ablauf der ersten zwölf Monate des Kodex wird die Kommission eine umfassende Bewertung vornehmen. Sollten sich die Umsetzung oder die Wirkung des Verhaltenskodex als unzureichend erweisen, wird die Kommission erforderlichenfalls weitere Maßnahmen vorschlagen, die auch regulatorischer Art sein können.
SÄULE 4: SENSIBILISIERUNG der Gesellschaft und Ausbau ihrer WIDERSTANDSFÄHIGKEIT
Um die Widerstandsfähigkeit der Gesellschaft gegen die von Desinformation ausgehende Bedrohung auszubauen, ist eine stärkere Sensibilisierung der Öffentlichkeit unerlässlich. Der Ansatzpunkt besteht darin, die Quellen von Desinformation und die dahinter stehenden Absichten, Instrumente und Ziele, aber auch unsere eigene Anfälligkeit für Desinformation besser zu verstehen. So könnte eine solide wissenschaftliche Methodik dabei helfen, die größten Schwachstellen in den Mitgliedstaaten zu ermitteln.37 Es ist wichtig zu verstehen, wie und warum Bürgerinnen und Bürger, manchmal ganze Gemeinschaften, von Desinformationsnarrativen angelockt werden, und eine umfassende Reaktion auf dieses Phänomen zu entwerfen.
Zum Aufbau der Widerstandsfähigkeit gehören auch spezielle Schulungen, öffentliche Konferenzen, Debatten und andere Formen des gemeinsamen Lernens für die Medien. Auch müssen alle Bereiche der Gesellschaft gestärkt und insbesondere die Medienkompetenz der Bürger dahin gehend verbessert werden, wie sie Desinformation erkennen und abwehren können.
Eine umfassende Abwehr von Desinformation erfordert eine aktive Beteiligung der Zivilgesellschaft. In der Mitteilung und der entsprechenden Empfehlung38, die Teil des Maßnahmenpakets zur Gewährleistung freier und fairer Wahlen zum Europäischen Parlament sind ("Paket zu den Wahlen"), wurden die Mitgliedstaaten aufgefordert, zusammen mit Medien, Online-Plattformen, Informationstechnologieanbietern und anderen Akteuren Sensibilisierungsmaßnahmen zu ergreifen, die die Transparenz von Wahlen steigern und Vertrauen in die Wahlprozesse schaffen. In diesem Zusammenhang sind im Vorfeld der Wahlen zum Europäischen Parlament ein aktives Engagement der Mitgliedstaaten und eine entsprechende Weiterverfolgung erforderlich.
Unabhängige Faktenprüfer und Forscher tragen entscheidend dazu bei, ein besseres Verständnis der Strukturen, auf denen Desinformation aufbaut, und der für ihre Online-Verbreitung verantwortlichen Mechanismen zu schaffen. Darüber hinaus schärfen sie durch ihre Tätigkeiten das Bewusstsein für verschiedene Formen von Bedrohungen durch Desinformation und können dazu beitragen, ihre negativen Auswirkungen zu begrenzen. Ihre Kapazitäten zur Ermittlung und Enthüllung von Bedrohungen durch Desinformation müssen daher gestärkt und die grenzüberschreitende Zusammenarbeit erleichtert werden. Anknüpfend an die in der April-Mitteilung dargelegten Maßnahmen müssen die nationalen multidisziplinären Teams aus unabhängigen Faktenprüfern und Wissenschaftlern mit spezifischen Kenntnissen des jeweiligen lokalen Informationsumfelds verstärkt werden. Dies erfordert die Unterstützung und Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten, damit der Betrieb des europäischen Netzes von Faktenprüfern unter uneingeschränkter Achtung der Unabhängigkeit der Faktenprüfungs- und Forschungstätigkeiten erleichtert wird. Die Kommission wird im Rahmen der Fazilität "Connecting Europe" 39 die Mittel für eine digitale Plattform bereitstellen, die der Vernetzung der unabhängigen nationalen multidisziplinären Teams untereinander dienen wird.
Zur Stärkung des öffentlichen Bewusstseins und der Widerstandsfähigkeit der Gesellschaft im Hinblick auf Desinformation wird die Kommission ihr Engagement und ihre derzeitigen Aktivitäten im Bereich Medienkompetenz noch weiter ausbauen, um die Bürger der Union besser zu befähigen, Desinformation zu erkennen und damit umzugehen 40 . Die Mitgliedstaaten sollten die Bestimmung der überarbeiteten Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste, nach der sie die Entwicklung von Medienkompetenz fördern und entsprechende Maßnahmen ergreifen sollen, rasch umsetzen41.
In ihrem Vorschlag für das Programm "Horizont Europa"42 hat die Kommission Mittel für die Entwicklung neuer Instrumente vorgeschlagen, um Desinformation im Internet besser zu verstehen und zu bekämpfen. Die Kommission wird gegebenenfalls auch Informationskampagnen unterstützen, um die Nutzer für die neuesten Technologien (z.B. Deepfakes) zu sensibilisieren.
Die Arbeit unabhängiger Medien ist für das Funktionieren einer demokratischen Gesellschaft unerlässlich. Die Kommission wird daher auch künftig unabhängige Medien und investigativen Journalismus unterstützen, da sie zur Enthüllung von Desinformation beitragen43. Darüber hinaus wird die Kommission weiterhin Programme durchführen, die auf die Unterstützung von Medien (auch in finanzieller Hinsicht) in der Nachbarschaft der Union und deren Professionalisierung ausgerichtet sind44.
Maßnahme 7:
Insbesondere im Hinblick auf die Wahlen zum Europäischen Parlament 2019, aber auch darüber hinaus veranstalten die Kommission und die Hohe Vertreterin in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten gezielte Kampagnen für die Öffentlichkeit sowie Schulungen für Medien und Meinungsbildner in der Union und ihrer Nachbarschaft, um das Bewusstsein für die negativen Auswirkungen von Desinformation zu schärfen. Um eine umfassende Antwort auf dieses Phänomen zu geben, werden die Bemühungen hinsichtlich der Unterstützung der Arbeit unabhängiger Medien und von Qualitätsjournalismus sowie der Forschung im Bereich Desinformation fortgesetzt.
Maßnahme 8:
Die Mitgliedstaaten sollten in Zusammenarbeit mit der Kommission den Aufbau von Teams aus multidisziplinären unabhängigen Faktenprüfern und Forschern fördern, die über spezifische Kenntnisse des jeweiligen lokalen Informationsumfelds verfügen, um Desinformationskampagnen in den verschiedenen sozialen Netzwerken und digitalen Medien zu erkennen und zu enthüllen.
Maßnahme 9:
Im Rahmen der im März 2019 stattfindenden Medienkompetenz-Woche wird die Kommission in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen Fachleuten im Bereich der Medienkompetenz sowie die Einführung praktischer Instrumente zur Förderung der Medienkompetenz der Öffentlichkeit fördern. Die Mitgliedstaaten sollten ferner die mit Medienkompetenz zusammenhängenden Bestimmungen der überarbeiteten Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste rasch umsetzen.
Maßnahme 10:
Angesichts der bevorstehenden Wahlen zum Europäischen Parlament im Jahr 2019 sollten die Mitgliedstaaten dafür sorgen, dass das Paket zu den Wahlen und insbesondere die Empfehlung wirksam weiterverfolgt wird. Die Kommission wird die Umsetzung des Pakets genau beobachten und im Bedarfsfall einschlägige Unterstützung und Beratung anbieten.
4. Schlussfolgerungen
Desinformation stellt eine große Herausforderung für die europäischen Demokratien und Gesellschaften dar, und die Union muss sich dieser Herausforderung unter Achtung der europäischen Werte und Freiheiten annehmen. Desinformation untergräbt das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Demokratie und die demokratischen Institutionen. Auch trägt sie zur Polarisierung der öffentlichen Meinung bei und stört die demokratischen Entscheidungsprozesse. Desinformation wird zudem mitunter dazu eingesetzt, das europäische Projekt zu untergraben. Dies kann - insbesondere im Vorfeld der Wahlen zum Europäischen Parlament 2019 - erhebliche negative Auswirkungen auf die Gesellschaft in der gesamten Union haben.
Ein starkes Engagement und rasche Maßnahmen sind daher notwendig, um den demokratischen Prozess und das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die öffentlichen Einrichtungen auf nationaler und auf Unionsebene aufrechtzuerhalten. Im vorliegenden Aktionsplan sind die wichtigsten Maßnahmen skizziert, mit denen Desinformation im Rahmen eines koordinierten Vorgehens der Organe der Union und der Mitgliedstaaten bekämpft werden sollte. Auch werden darin Maßnahmen hervorgehoben, die die verschiedenen Akteure im Vorfeld der Wahlen zum Europäischen Parlament 2019 mit größerer Dringlichkeit behandeln sollten. Die Mitgliedstaaten sollten mehr Solidarität zeigen und die Union vor hybriden Angriffen, auch solchen, die sich auch auf Desinformation stützen, schützen.
Gleichzeitig wird auf lange Sicht angestrebt, dass die Union und ihre Nachbarschaft widerstandsfähiger gegen Desinformation werden. Dazu sind kontinuierliche und nachhaltige Anstrengungen zur Förderung von Bildung und Medienkompetenz, Journalismus, Faktenprüfern, Forschern und der Zivilgesellschaft insgesamt erforderlich.
Die Kommission und die Hohe Vertreterin
- - erinnern daran, dass von allen einschlägigen institutionellen Akteuren sowie vom Privatsektor, insbesondere von Online-Plattformen, und der gesamten Zivilgesellschaft gemeinsame Maßnahmen ergriffen werden müssen, um sämtliche Aspekte der Bedrohung durch Desinformation wirksam anzugehen;
- - fordern den Europäischen Rat auf, den vorliegenden Aktionsplan zu billigen;
- - fordern die Mitgliedstaaten auf, bei der Durchführung der im vorliegenden Aktionsplan dargelegten Maßnahmen zusammenzuarbeiten;
- - fordern alle einschlägigen Akteure auf, diejenigen Maßnahmen, die im Vorfeld der im Mai 2019 anstehenden Wahlen zum Europäischen Parlament von Bedeutung und dringend erforderlich sind, vorrangig umzusetzen.
- 1 Mitteilung zur Bekämpfung von Desinformation im Internet (COM (2018) 236).
- 2 Die Kommission hat gezielte Maßnahmen zur Bekämpfung der Verbreitung illegaler Online-Inhalte vorgeschlagen, darunter die Empfehlung für wirksame Maßnahmen im Umgang mit illegalen Online-Inhalten (C(2018) 1177). Siehe auch den Vorschlag für eine Verordnung zur Verhinderung der Verbreitung terroristischer Online-Inhalte (COM (2018) 640) sowie die am 6. November 2018 verabschiedete überarbeitete Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste.
- 3 Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 22. März 2018.
- 4 JOIN(2018) 16.
- 5 Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 28. Juni 2018.
- 6 Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 18. Oktober 2018.
- 7 Siehe politische Debatte zum Thema "Vorgehen gegen die Verbreitung von Desinformation im Internet: Herausforderungen für die Medienlandschaft" und Schlussfolgerungen des Rates vom 27. November 2018.
- 8 In der Verpflichtungserklärung von Charlevoix zur Verteidigung der Demokratie vor ausländischen Bedrohungen haben sich die Staats- und Regierungschefs der G7 dazu verpflichtet, aufeinander abgestimmte Maßnahmen zu ergreifen, um auf ausländische Akteure zu reagieren, die unsere demokratischen Gesellschaften und Institutionen, unsere Wahlprozesse, unsere Souveränität und unsere Sicherheit untergraben wollen.
- 9 Siehe auch die Schlussfolgerungen des Rates vom 27. November 2018.
- 10 COM (2018) 794.
- 11 Auch wenn "hybride Bedrohungen" unterschiedlich definiert werden und dabei immer wieder neuen Entwicklungen Rechnung getragen werden muss, geht es grundsätzlich darum, die Mischung von Zwang und Unterwanderung und von konventionellen und unkonventionellen Methoden (diplomatischer, militärischer, wirtschaftlicher oder technologischer Natur) zu erfassen, auf die von staatlichen oder nichtstaatlichen Akteuren in koordinierter Weise zur Erreichung bestimmter Ziele zurückgegriffen werden kann, ohne dass jedoch die Schwelle eines offiziell erklärten Kriegs erreicht wird. Normalerweise liegt der Schwerpunkt auf der Ausnutzung von Verwundbarkeiten der Zielgemeinschaft und auf Verschleierungsstrategien zur Behinderung von Entscheidungsprozessen. Großangelegte Desinformationskampagnen und die Nutzung der sozialen Medien zur Beherrschung des politischen Diskurses oder zur Radikalisierung, Rekrutierung und Steuerung von Stellvertreterakteuren ("proxy actors") können als Vehikel für hybride Bedrohungen dienen. Siehe JOIN(2016) 18.
- 12 Ein vollständiger Überblick über die Maßnahmen findet sich in der Mitteilung "Freie und faire Europawahlen gewährleisten" (COM (2018) 637 final).
- 13 Diese Sanktionen werden zusätzlich zu den in der Datenschutz-Grundverordnung (Verordnung (EU) Nr. 2016/679
) vorgesehenen Sanktionen verhängt.
- 14 Gemeinsame Mitteilung "Gemeinsamer Rahmen für die Abwehr hybrider Bedrohungen - eine Antwort der Europäischen Union" (JOIN(2016) 18 final).
- 15 Zu diesen Cyberangriffen können gezielte Eingriffe zur Erlangung sensibler Informationen als Vorbereitung für Enthüllungen ("Leaks") oder vorgetäuschte Enthüllungen, die Übernahme von Konten in sozialen Medien, durch Bots gesteuerte Konten in sozialen Medien oder auch Störungen der IT-Systeme von z.B. Sendeanstalten oder Wahlkommissionen gehören.
- 16 Siehe beispielsweise den Bericht des CAPS und des Instituts für strategische Forschung Frankreichs: https://www.diplomatie.gouv.fr/IMG/pdf/information_manipulation_rvb_cle838736.pdf .
- 17 Gemeinsame Erklärung von 17 Mitgliedstaaten der Organisation für das Verbot chemischer Waffen (OVCW) zu den Giftgasangriffen im syrischen Duma: https://www.diplomatie.gouv.fr/en/french-foreign-policy/manipulation-of-information/article/syria-chemical-attacks-in-douma-7-april-joint-statement-by-france-and-16-other .
- 18 Zur Desinformationskampagne zum Flug MH-17 siehe die East StratCom Task Force: https://euvsdisinfo.eu/mh17-time-is-running-out-for-disinformation/ und https://euvsdisinfo.eu/flight-mh-17-three-years-on-getting-the-truth-out-of-eastern-ukraine/ sowie die Erklärung der gemeinsamen Ermittlungsgruppe: https://www.om.nl/onderwerpen/mh17-crash/@104053/reaction-jit-to/ .
- 19 https://euvsdisinfo.eu/timeline-how-russia-built-two-major-disinformation-campaigns/ Zum russischen Cyberangriff auf die OVCW in Den Haag siehe: https://www.government.nl/latest/news/2018/10/04/netherlands-defence-intelligence-and-security-service-disrupts-russian-cyber-operation-targeting-opcw .
- 20 Siehe https://freedomhouse.org/report/freedom-net/freedom-net-2017 .
- 21 Siehe COM (2018) 245 und COM (2018) 244.
- 22 So ist Informationskriegsführung einer der explizit anerkannten Bereiche der russischen Militärdoktrin: https://www.rusemb.org.uk/press/2029 .
- 23 Laut der Oxford University wurden auf Instant Messaging-Plattformen in diesem Jahr Desinformationskampagnen in mindestens 10 Ländern betrieben.
- 24 Schlussfolgerungen des Rates zur Erweiterung sowie zum Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess vom 15. Dezember 2015.
- 25 Schlussfolgerungen des Rates im Bereich Terrorismusbekämpfung vom 19. Juni 2017.
- 26 Nach derzeitigem Diskussionsstand ist im Haushaltsplan 2019 eine Aufstockung von 1,9 Mio. EUR im Jahr 2018 auf 5 Mio. EUR im Jahr 2019 vorgesehen.
- 27 Durch Änderungen des Haushaltsplans 2019 und/oder des Vorschlags für den Haushaltsplan 2020.
- 28 Zu diesem Netz gehören Vertreter der Generaldirektionen der Kommission sowie die Vertretungen. Die Kommission hat zudem jüngst eine Arbeitsgruppe mit dem Europäischen Auswärtigen Dienst und dem Europäischen Parlament zur Bekämpfung von Desinformation im Vorfeld der Wahlen zum Europäischen Parlament eingerichtet.
- 29 Siehe Empfehlung C(2018) 5949 zu Wahlkooperationsnetzen, zu Online-Transparenz, zum Schutz vor Cybersicherheitsvorfällen und zur Bekämpfung von Desinformationskampagnen im Zusammenhang mit Wahlen zum Europäischen Parlament. Im Rahmen dieser Netze werden nationale Wahlbehörden, für audiovisuelle Medien zuständige Regulierungsstellen, Cybersicherheits- und Datenschutzbehörden sowie einschlägige Expertengruppen, z.B. im Bereich Medienkompetenz, zusammenkommen. Zusammen mit den Organen der Union bilden sie das Europäische Wahlkooperationsnetz, das zum ersten Mal im Januar 2019 zusammenkommt.
- 30 Eingerichtet entsprechend der Empfehlung vom 12. September 2018.
- 31 Das Zentrum für die Koordination von Notfallmaßnahmen wurde durch Artikel 7 des Beschlusses Nr. 1313/2013/EU über ein Katastrophenschutzverfahren der Union eingerichtet.
- 32 Das Lagezentrum ist ein ständig besetzter Bereitschaftsdienst des Europäischen Auswärtigen Dienstes, der die weltweiten Entwicklungen beobachtet und über die Einschätzung der aktuellen Lage informiert. Es ist Bestandteil des EU-Zentrums für Informationsgewinnung und -analyse und fungiert als Informationsdrehscheibe für alle einschlägigen Interessenträger der europäischen Organe.
- 33 In der Kommission würden die Mitglieder des Kollegiums, der Sprecherdienst und die Vertretungen ihre Schlüsselrolle bei der Widerlegung von Fehlberichterstattungen durch die Medien behalten.
- 34 Mehrere Vertretungen der Kommission haben auf das jeweilige Land zugeschnittene Instrumente entwickelt, um Desinformation zu widerlegen. So gibt es etwa "Les Décodeurs de l"Europe" in Frankreich, "UE Vero Falso" in Italien, "Euromyty.sk" in der Slowakei, den EU-Mythbuster-Karikaturwettbewerb in Österreich und eine Zeichentrickserie in Rumänien.
- 35 https://ec.europa.eu/digital-single-market/en/news/code-practice-disinformation. Am 16. Oktober nahmen die Erstunterzeichner den Kodex förmlich an. Darin werden die von jedem Unterzeichner eingegangenen Verpflichtungen und eine Tabelle mit einschlägigen bewährten Unternehmensabläufen sowie Etappenzielen für die allgemeine Umsetzung des Kodex in der EU aufgeführt. Zu den Erstunterzeichnern gehören die wichtigsten Online-Plattformen (Facebook, Google, Youtube, Twitter), Software-Anbieter (Mozilla), Werbetreibende sowie eine Reihe von Berufsverbänden der Online-Plattformen und der Werbebranche. Der Verhaltenskodex sollte ein transparenteres, vertrauenswürdigeres und verantwortungsvolleres Internet-Ökosystem schaffen und die Nutzer vor Desinformation schützen.
- 36 Die Gruppe Europäischer Regulierungsstellen für audiovisuelle Mediendienste umfasst alle einschlägigen Regulierungsbehörden aller Mitgliedstaaten. Sie bietet der Kommission in einer Reihe von Bereichen, die mit der Anwendung der Richtlinie zusammenhängen, technische Beratung an und erleichtert die Zusammenarbeit zwischen den nationalen Regulierungsbehörden und/oder -stellen sowie zwischen den nationalen Regulierungsbehörden und/oder -stellen und der Kommission. Durch die überarbeitete Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste wurde die Rolle dieser Gruppe insbesondere in Bezug auf Videoplattformen weiter gestärkt.
- 37 Dies könnte im Rahmen der Arbeit des Überwachungsmechanismus für Medienpluralismus - eines von der Europäischen Union kofinanzierten und vom Zentrum für Medienpluralismus und -freiheit in Florenz durchgeführten Projekts - eingehender untersucht werden.
- 38 Siehe Empfehlung der Kommission zu Wahlkooperationsnetzen, zu Online-Transparenz, zum Schutz vor Cybersicherheitsvorfällen und zur Bekämpfung von Desinformationskampagnen im Zusammenhang mit Wahlen zum Europäischen Parlament (C(2018) 5949).
- 39 Verordnung (EU) Nr. 1316/2013
des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2013 zur Schaffung der Fazilität Connecting Europe, zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 913/2010
und zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 680/2007 und (EG) Nr. 067/2010.
- 40 Unter diese Aktivitäten fallen eine EU-Online-Bibliothek für Medienkompetenz, ein Lernzentrum sowie weitere Instrumente zur Förderung der Medienkompetenz.
- 41 Artikel 33a der überarbeiteten Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste.
- 42 COM (2018) 435.
- 43 Das Programm "Kreatives Europa" wird - sofern es angenommen wird - dazu beitragen, den Sektor der Nachrichtenmedien in Europa zu stärken, die Vielfalt und den Pluralismus journalistischer Inhalte zu verbessern und einen durch Medienkompetenz erlernten kritischen Umgang mit Medieninhalten zu fördern (COM (2018) 438).
- 44 Die Kommission fördert das Projekt "openmediahub", um
- i) Journalisten in der Nachbarschaft der Union mit den notwendigen Fähigkeiten für eine unabhängige und objektive Berichterstattung auszustatten,
- ii) die Fertigkeiten von Redaktionsteams zu verbessern und
- iii) das Netz von Medienschaffenden und Journalisten in der Nachbarschaft der Union auszubauen. In Bezug auf die westlichen Balkanländer leistet die Kommission finanzielle Unterstützung, um ein Netzwerk von Journalistenverbänden aufzubauen, Vertrauen in die Medien zu schaffen und das Justizwesen mit Blick auf die Verteidigung der Meinungsfreiheit zu festigen. In diesem Bereich unterstützt die Kommission auch die öffentlich-rechtlichen Medien, neue unabhängige Medien und die Verbesserung der journalistischen Qualität und Professionalität.