- gestützt auf Artikel 103 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,
A. in der Erwägung, dass der Krieg in der moldauischen Region Transnistrien im Jahr 1992 ein separatistisches, widerrechtliches und autoritäres Regime in dieser Region an die Macht gebracht hat, dass seither ein schwelender Konflikt anhält und dass es kontinuierlich und breitflächig zu schweren Menschenrechtsverletzungen kommt,
B. in der Erwägung, dass trotz der oben genannten internationalen Rechtsakte noch keine endgültige Lösung des Transnistrien-Konflikts gefunden wurde, so dass sich die Menschenrechtslage in dieser Region weiter verschlimmert,
C. in der Erwägung, dass der Fall von Tudor Popa und Andrei Ivantoc, die einer erniedrigenden Behandlung ausgesetzt und von ihrer Rückkehr nach Hause abgehalten wurden, das jüngste Beispiel von Menschenrechtsverletzungen in Transnistrien ist,
D. in der Erwägung, dass die Verhaftung und Inhaftierung aller Mitglieder der so genannten Ilascu-Gruppe wegen Terrorismusverdachts eine widerrechtliche Handlung des separatistischen Regimes in Transnistrien darstellten und nicht den internationalen Normen für einen fairen Prozess, Rechtsstaatlichkeit, die Achtung der Rechte der Gefangenen und der Vermeidung von Folter und unmenschlicher Behandlung entsprachen,
E. in der Erwägung, dass das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 8. Juli 2004 im Fall Ilascu und andere gegen die Republik Moldau und Russland noch nicht vollstreckt wurde und vom separatistischen Regime in Transnistrien gänzlich ignoriert wird,
F. in der Erwägung, dass die schweren Menschenrechtsverletzungen in Transnistrien weitergehen, dass insbesondere die Rechte der Rumänen missachtet werden, wobei rumänischsprachige Schulen geschlossen und ein rumänischer Friedhof profaniert wurden, dass die politischen Rechte und bürgerlichen Freiheiten der gesamten Bevölkerung in der Region verletzt werden sowie dass Menschhandel und organisiertes Verbrechen weit verbreitet sind,
G. in der Erwägung, dass die Entscheidungen des Gipfels der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) in Istanbul von 1999 und des OSZE-Ministerrates in Porto von 2002 noch nicht umgesetzt wurden,
H. in der Erwägung, dass die Europäische Union wichtige Schritte unternommen hat, um sich verstärkt in der Republik Moldau einzubringen und eine Lösung des Transnistrien-Konflikts herbeizuführen, indem sie eine Delegation der Europäischen Kommission in Chiºinãu eingerichtet und einen Sonderbeauftragten der Europäischen Union für die Republik Moldau ernannt hat, der den Auftrag hat, sich um eine tragfähige Lösung des Transnistrien-Konflikts in zu bemühen und eine Grenzmission der Europäischen Union zum Schutz der Grenze zwischen der Republik Moldau und der Ukraine einzurichten,
I. in der Erwägung, dass es seit 1992 Verhandlungen zur Lösung des Transnistrien-Konflikts gibt, an denen die Republik Moldau, die moldauische Region Transnistrien, die Russische Föderation, die Ukraine und die OSZE teilnehmen, wobei der Europäischen Union und den USA im Jahr 2005 Beobachterstatus eingeräumt wurde ("5+2-Format"), aber dass diese Verhandlungen seit April 2006 unterbrochen sind,
J. in der Erwägung, dass die Republik Moldau europäische Bestrebungen hat und dass der Transnistrien-Konflikt in der unmittelbaren Nachbarschaft der Europäischen Union ausgetragen wird, wobei das Parlament die territoriale Integrität der Republik Moldau anerkennt und alle Parteien aufruft, den Bemühungen um die Wiedervereinigung des Landes politische Priorität zu geben,