- gestützt auf Artikel 103 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,
A. in der Erwägung, dass das Parlament in einen Prozess der demokratischen Kontrolle der Anwendung der Verordnung (EG) Nr. 1905/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2006 zur Schaffung eines Finanzierungsinstruments für die Entwicklungszusammenarbeit1 (DCI) eingetreten ist,
B. in der Erwägung, dass gemäß Artikel 2 Absatz 1 der DCI-Verordnung das übergeordnete Ziel der Zusammenarbeit nach diesem Instrument "die Beseitigung der Armut in den Partnerländern" ist, was auch die "Verwirklichung der Millenniums-Entwicklungsziele umfasst",
C. in der Erwägung, dass das Parlament drei Entschließungen gemäß Artikel 81 seiner Geschäftsordnung angenommen hat, in denen es die Kommission darauf hinweist, dass sie seiner Ansicht nach in mehreren Entwürfen für Entscheidungen der Kommission zur Ausarbeitung von Strategiepapieren ihre Durchführungsbefugnisse überschreitet2,
D. in der Erwägung, dass die Schlussfolgerungen, zu denen das Parlament nach Prüfung der Entwürfe der Kommission für Länderstrategiepapiere sowie regionale und thematische Strategiepapiere gelangt ist, der Kommission in Form eines Anschreibens3, in dem die wichtigsten horizontalen Anliegen des Europäischen Parlaments herausgearbeitet werden, und in über 150 Seiten übermittelt wurden, in denen die Beurteilung der einzelnen Strategiepapiere durch das Parlament zusammengefasst und die Kommission um spezielle Informationen zu einzelnen Fällen ersucht wird,
E. in der Erwägung, dass die Antwort der Kommission in Form eines Schreibens der Kommissionsmitglieder Ferrero-Waldner und Michel an den Entwicklungsausschuss vom 26. März 2007 einging, das als "gemeinsame Antwort [...] sowohl auf das Schreiben als auch auf die Entschließung" gilt4,
F. in der Erwägung, dass die Kommissionsmitglieder erklären, dass die Millenniums-Entwicklungsziele nicht einzig und allein dadurch erreicht werden können, dass der Schwerpunkt auf grundlegende Dienstleistungen gelegt wird, dass sie aber gleichzeitig bekräftigen, dass sie sich darum bemühen, dass bis 2009 20 % der im Rahmen von DCI-Länderprogrammen bereitgestellten Mittel in die Sektoren Grund- und Sekundarbildung sowie Basisgesundheit fließen sollen.
G. in der Erwägung, dass die Kommission ferner behauptet, dass die Zusammenarbeit im Bereich der Hochschulbildung als solche zur Ausbildung nationaler Fachkräfte beitragen wird, die in der Lage sind, die mit Blick auf die Armutsbekämpfung und nachhaltige Entwicklung notwendigen Maßnahmen auszuarbeiten und durchzuführen,
H. in der Erwägung, dass die Kommission erklärt, sie prüfe zur Zeit, wie der Prozess der Anhörung der verschiedenen Akteure verbessert werden könne, und darauf hinweist, dass bei der Ausarbeitung der jährlichen Aktionsprogramme die Auswirkungen der vorgeschlagenen Maßnahmen auf die Gleichstellung der Geschlechter untersucht werden sollen, wann immer dies als notwendig erachtet wird,
I. in der Erwägung, dass Querschnittsfragen - Förderung der Menschenrechte, Gleichstellung der Geschlechter, Demokratie, verantwortungsvolle Staatsführung, Rechte der Kinder, der Behinderten und der indigenen Völker, ökologische Nachhaltigkeit und Bekämpfung von HIV/Aids - in alle Programme einbezogen werden müssen,
J. in der Erwägung, dass gemäß Artikel 25 Absatz 1 Buchstabe b der DCI-Verordnung die finanzielle Förderung in Form von Budgethilfen erfolgen kann, "sofern die Verwaltung der öffentlichen Finanzen im Partnerland hinreichend transparent" ist und die Kommission "die Bemühungen der Partnerländer um die Entwicklung parlamentarischer Kontroll- und Prüfkapazitäten" unterstützt,