- in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten (A6-0214/2007),
A. in der Erwägung, dass die Fortführung der Erweiterung der Europäischen Union kein Ziel an sich ist, dass von den Mitgliedstaaten eine strikte Einhaltung der Kriterien von Kopenhagen erwartet wird und dass jeder Beitrittskandidat nach seinen eigenen Verdiensten beurteilt wird,
B. in der Erwägung, dass die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien mit gutem Ergebnis an den Vereinbarungen beteiligt wurde, die unter anderem die Beziehungen zur Europäischen Union betreffen, z.B. an dem Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen (SAA), dem Mitteleuropäischen Freihandelsabkommen (CEFTA), den Bemühungen der Europäischen Union im Hinblick auf eine friedliche Überwindung innerstaatlicher Meinungsunterschiede im Jahr 2001 und der Vorbereitung der Übernahme des Gemeinschaftlichen Besitzstandes bis 2011 wie vorgesehen,
C. in der Erwägung, dass die Beitrittsverhandlungen mit der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien noch nicht aufgenommen wurden, seit ihr am 16. Dezember 2005 der Status eines Beitrittskandidaten der Europäischen Union zuerkannt wurde,
D. in der Erwägung, dass die Grundsätze, die dem Rahmenabkommen von Ohrid vom 13. August 2001 zugrunde liegen, jetzt in dem verfassungsrechtlichen und rechtlichen Rahmen des Landes verankert wurden, weitere Anstrengungen jedoch notwendig sind, damit die Bestimmungen dieses Abkommens vollständig umgesetzt werden, insbesondere was die weitere Dezentralisierung und die ausgewogene Vertretung der Bevölkerungsgruppen, die nicht der Mehrheit angehören, auf nationaler und lokaler Ebene betrifft,
E. in der Erwägung, dass der Europäische Rat auf seiner Tagung in Thessaloniki vom 19./20. Juni 2003 erneut bekräftigt hat, dass er die europäische Perspektive der Länder des westlichen Balkans, die Teil der Europäischen Union sein werden, sobald sie die festgelegten Kriterien erfüllen, uneingeschränkt und wirksam unterstützen wird,
F. in der Erwägung, dass ein optimaler Erfolg bei der Durchführung der Wirtschaftsreformen nicht gewährleistet ist, wenn es vorher keinen politischen Konsens gibt und Vertrauen zwischen den Volksgruppen aufgebaut wird,
G. in der Erwägung, dass der Europäische Rat auf seiner Tagung vom 14./15. Dezember 2006 in Brüssel erklärte, die Europäische Union halte ihre Zusagen, die sie Ländern gegenüber eingegangen sei, die sich im Prozess der Erweiterung befinden, ein, und bekräftigte, das Vorankommen der einzelnen Länder auf dem Weg in die Europäische Union hänge davon ab, wie gut sie jeweils die Bedingungen und Anforderungen erfüllen, die im Rahmen der Kopenhagener Kriterien und des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses festgelegt wurden,
H. in der Erwägung, dass in der von allen Außenministern der Europäischen Union und den Außenministern der westlichen Balkanstaaten einstimmig angenommenen Salzburger Erklärung EU-Westbalkan vom 11. März 2006 die Bedeutung gutnachbarlicher Beziehungen und die Notwendigkeit bekräftigt werden, Lösungen in Bezug auf ausstehende Fragen mit Nachbarländern zu finden, die alle Seiten akzeptieren können,