Stellungnahme des Bundesrates: Drucksache 763/05(B)
Das Europäische Parlament,
- - unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission mit dem Titel "Umsetzung des Lissabon-Programms der Gemeinschaft: Ein politischer Rahmen zur Stärkung des verarbeitenden Gewerbes in der EU - Auf dem Weg zu einem stärker integrierten Konzept für die Industriepolitik" (KOM (2005) 0474),
- - unter Hinweis auf die ergänzenden Arbeitspapiere der Kommission zu dieser Mitteilung (SEK(2005(1215, SEK(2005)1216 und SEK(2005)1217),
- - in Kenntnis der Schlussfolgerungen des Rates "Wettbewerbsfähigkeit" vom 28. November 2005,
- - in Kenntnis der Schlussfolgerungen des Vorsitzes des Europäischen Rates in Brüssel vom 23. und 24. März 2006,
- - in Kenntnis der Stellungnahme des Wirtschafts- und Sozialausschusses zu der genannten Mitteilung der Kommission (INT/288 - CESE 595/2006),
- - gestützt auf Artikel 45 seiner Geschäftsordnung,
- - in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie sowie der Stellungnahme des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten (A6-0206/2006),
A. in der Erwägung, dass die genannte Mitteilung der Kommission, auf der Grundlage einer ausführlichen Untersuchung der Wettbewerbsfähigkeit von 27 Einzelsektoren, für das verarbeitende Gewerbe einen industriepolitischen Arbeitsplan für die kommenden Jahre vorsieht,
B. in der Erwägung, dass eine dynamische und in hohem Maße wettbewerbsfähige Industrie sowie hohe Sozial- und Umweltstandards Grundbausteine des europäischen Modells der wirtschaftlichen Entwicklung sind,
C. in der Erwägung, dass auf das verarbeitende Gewerbe der Europäischen Union ungefähr 20 % der EU-Produktion und etwa 34 Millionen Arbeitsplätze entfallen, wobei mehr als die Hälfte dieser Beschäftigten in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) arbeitet,
D. in der Erwägung, dass der Rat die Bedeutung des verarbeitenden Gewerbes als Motor für neue und innovative Produkte anerkennt,
- 1. begrüßt die Mitteilung der Kommission, in der für das verarbeitende Gewerbe ein politischer Rahmen und ein umfassender Arbeitsplan für die kommenden Jahre aufgestellt wird; erachtet diese Mitteilung als einen wichtigen Grundpfeiler für die Schaffung einer stabilen und ausgewogenen Industriepolitik, der konkrete sektorale Maßnahmen mit sektorübergreifenden horizontalen politischen Initiativen kombiniert;
- 2. erkennt die bedeutende Rolle des verarbeitenden Gewerbes in der Europäischen Union an; verweist darauf, dass das verarbeitende Gewerbe, der Dienstleistungssektor und der Handel im modernen wirtschaftlichen Umfeld eng miteinander verknüpft sind und diese Tendenz zunimmt; setzt sich daher nachdrücklich für die Entwicklung einer kohärenten Industriepolitik auf europäischer Ebene ein, um die Herausforderungen der Globalisierung zu bestehen;
- 3. erinnert daran, dass die Europäische Union sich das Ziel setzen muss, eine industrielle Großmacht zu bleiben, anstatt sich ganz auf den Ausbau des Dienstleistungssektors zu beschränken;
- 4. vertritt die Auffassung, dass die Europäische Union sich um den gemeinsamen Aufbau von Strategien für Wettbewerbsfähigkeit auf dem Industrie- und dem Dienstleistungssektor und um die Förderung bewährter Praxis in Bezug auf Unternehmensumfeld und Unternehmergeist bemühen sollte, wozu auch die soziale Verantwortung von Unternehmen sowie Chancengleichheit für Männer und Frauen gehören;
- 5. weist darauf hin, dass die Ziele der Lissabon-Strategie Minimalziele sind, zu deren Erfüllung sich die Mitgliedstaaten verpflichten sollten; stellt fest, dass kürzlich einige Mitgliedstaaten auf nationaler Ebene politische Maßnahmen zur Stärkung des verarbeitenden Gewerbes eingeführt haben; ist der Ansicht, dass separate nationale politische Maßnahmen die Entwicklung einer europäischen Industriepolitik behindern könnten und dass eine bessere Koordinierung sowohl die von den Mitgliedstaaten als auch von der Gemeinschaft durchgeführten Maßnahmen stärken könnte; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten daher auf, unter Einbeziehung der Regierungen, der Industrie und aller Beteiligten auf europäischer, nationaler und regionaler Ebene Mechanismen zu entwickeln, um die Maßnahmen in diesem Bereich effektiv zu koordinieren;
- 6. stellt fest, dass staatliches Handeln unumgänglich ist, um einen stabilen und attraktiven Rahmen für die Industrie zu schaffen, der zudem Rechtssicherheit gewährleistet; weist darauf hin, dass ein moderner öffentlicher Sektor die wichtige Funktion hat, Infrastrukturen zu schaffen und Bildung und Innovation zu fördern;
- 7. vertritt die Auffassung, dass die Gemeinschaftspolitik bezüglich der Hilfsmaßnahmen und der Unterstützung für die nationalen Industriepolitiken dem Ziel dienen muss, europäische Muster für Exzellenz zu konzipieren und dabei Synergien zwischen den Qualifikationen zu schaffen, die lokale Arbeitsmärkte und Forschungseinrichtungen bieten, ohne allerdings politische und makroökonomische Rahmenbedingungen, die auf Entwicklung ausgerichtet sind, zu vernachlässigen, um die Investitionstätigkeit zu steigern sowie Wohlstand und hochwertige, mit Rechten verbundene Arbeitsplätze zu schaffen; begrüßt es, dass in der Mitteilung der Kommission eine Definition des Begriffs "europäische Industriepolitik" eingeführt wird; betont jedoch, dass dieser Ansatz nicht bloß horizontal ausgerichtet sein darf, sondern auch sektorbezogen sein muss;
- 8. erinnert die Kommission an die Notwendigkeit, energiesparende und energieeffiziente Maßnahmen in allen Politikbereichen einzuführen; stellt fest, dass die Energiekosten in vielen Industriezweigen einen ausschlaggebenden Faktor darstellen, und fordert die Kommission daher auf, spezifische diesbezügliche Maßnahmen und Programme als Teil ihrer Industriepolitik vorzuschlagen;
- 9. unterstützt die in der Mitteilung der Kommission vorgestellten Initiativen; begrüßt die ausführliche Untersuchung von 27 Sektoren und die klare Ausrichtung in den Empfehlungen; betrachtet jedoch die konkrete Umsetzung der Initiativen als die gegenwärtige Herausforderung; ist der Auffassung, dass, um langfristig eine kohärente Durchführung zu gewährleisten, die vorgeschlagenen Initiativen in einer Generaldirektion, und zwar der Generaldirektion Unternehmen und Industrie, sowie in dem für Wettbewerbsfähigkeit zuständigen Ratsgremium koordiniert werden sollten; fordert daher die Kommission auf, das Parlament über die im Zusammenhang mit den Initiativen erzielten Fortschritte bis Ende 2006 zu informieren; fordert die Kommission außerdem auf zu prüfen, ob der Nutzen bzw. Mehrwert von Initiativen - wie zum Beispiel hochrangigen Gruppen, "Innovationspanels" und Arbeitsgruppen - in allen Bereichen, in denen sie zum Einsatz kommen, systematisch und regelmäßig bewertet werden sollte;
- 10. ermutigt die Kommission, alle Sektoren des verarbeitenden Gewerbes gebührend zu berücksichtigen und in den Bereichen, in denen es erforderlich ist, Lücken zu füllen, und zwar sowohl im Hinblick auf die Untersuchung bestimmter Sektoren als auch auf die zu ergreifenden Maßnahmen, wobei das hohe Maß an regionaler Konzentration bei bestimmten Wirtschaftszweigen zu berücksichtigen ist;
- 11. stellt fest, dass die verarbeitenden Gewerbe mehr Wettbewerbsfähigkeit brauchen; begrüßt es, dass die Kommission die soziale Verantwortung von Unternehmen und die Notwendigkeit einer nachhaltigen Entwicklung betont; fordert die Kommission auf, den Umweltbedingungen am Arbeitsplatz und der Sicherheit und Gesundheit von Arbeitnehmern ebenso viel Bedeutung beizumessen wie der Schaffung von mehr und besseren Arbeitsplätzen;
- 12. stellt fest, dass es für eine Fortsetzung der europäischen Industriepolitik in Sektoren von strategischem Interesse für die Wirtschaft der Mitgliedstaaten erforderlich ist, die bestehenden Industriezweige zu stärken, an den nötigen Stellen zu regulieren, an der Öffnung des Binnenmarkts festzuhalten und die Faktoren im Hinblick auf die Wettbewerbsfähigkeit, die sich auf das Beschäftigungsniveau in zahlreichen europäischen Ländern auswirken, zu schaffen sowie die Modernisierung der gesamten europäischen Industrie, die wettbewerbsfähig ist oder es werden kann, zu unterstützen;
- 13. ist davon überzeugt, dass die Zukunft des europäischen verarbeitenden Gewerbes in einem erhöhten Mehrwert und besserer Qualität liegt; erklärt sich daher besorgt darüber, dass sich der EU-Handel im Allgemeinen nach wie vor auf Sektoren mit mittlerem Technologieniveau und niedrigem bis mittlerem Qualifikationsniveau konzentriert; ist der Auffassung, dass die allgemeine und berufliche Bildung auf allen Ebenen ein Schlüsselfaktor ist, sowohl zur Verbesserung der Arbeitskräfte als auch zur Erleichterung eines Strukturwandels; bedauert es, dass die Mitteilung der Kommission der Bildung, dem lebenslangen Lernen und der Fortbildung nicht genug Aufmerksamkeit schenkt; fordert die Mitgliedstaaten auf, ihre Bemühungen zu verstärken, um mehr junge Menschen zum Studium technischer und wissenschaftlicher Fachrichtungen zu bewegen;
- 14. begrüßt es, dass die Kommission erkennt, dass gut ausgebildete und flexible Arbeitskräfte die wichtigste Ressource und der wichtigste Wettbewerbsfaktor für die Europäische Union sind; legt der Europäischen Union nahe, sich auf die Verstärkung des Ausbaus der Qualifikationen der Arbeitnehmer auf allen Niveaus, besonders bei ungelernten Arbeitskräften, zu konzentrieren;
- 15. befürwortet die Vorschläge der Kommission im Hinblick darauf, den Mangel an Fachqualifikationen, mit dem die Industrie zu kämpfen hat, durch Maßnahmen zur Förderung der auf Qualifikationen bezogenen Transparenz und der Übertragung und Anerkennung von Qualifikationen zu begegnen und festzustellen, wo auf den einzelnen Sektoren gegenwärtig Qualifikationen benötigt werden und wo Qualifikationsdefizite bestehen;
- 16. macht auf die Notwendigkeit aufmerksam, deutlich in eine bessere Qualifikation der Arbeitskräfte zu investieren, zum Beispiel durch auf Wissenschaft und Technologie ausgerichtete Fortbildungsprogramme, die die Qualität und die Vielfalt der Ausbildungsmöglichkeiten in den einzelnen Mitgliedstaaten gewährleisten;
- 17. fordert die Unternehmen auf, im Wege der Fortbildung optimale Ausbildungsbedingungen für ihre Arbeitnehmer herbeizuführen, wobei sie Kompetenzpläne erstellen und allgemein die Verantwortung für lebenslanges Lernen und die kontinuierliche Qualifikation bei ihren Mitarbeitern übernehmen;
- 18. ist der Auffassung, dass der Wissenstransfer und die Anwendung von Forschungsergebnissen zur Schaffung neuer Produkte und Verfahrensweisen im verarbeitenden Gewerbe nach wie vor zu gering sind, und zwar insbesondere bei KMU; sieht es daher eindeutig als erforderlich an, die gegenwärtige Kluft zwischen dem Forschungs- und dem Marktsektor zu überbrücken; ist davon überzeugt, dass die gemeinsame Bewältigung dieses Problems besonders wichtig zu nehmen ist, und fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, zügig konkrete Maßnahmen zur Lösung dieses Problems vorzuschlagen; weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Möglichkeiten des Rahmenprogramms für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation möglichst rationell und wirkungsvoll genutzt werden sollten;
- 19. hält es für erforderlich, die Besonderheiten von Kleinst- und Kleinunternehmen zu berücksichtigen, da deren Probleme nicht mit denen von Großunternehmen vergleichbar sind;
- 20. hält es für erforderlich, Mechanismen zu entwickeln, durch die Forschungstätigkeiten im Rahmen von Konsortien, an denen sich Unternehmen und Forschungseinrichtungen oder Hochschulteams beteiligen, unmittelbar unterstützt werden, sodass ein beschleunigter Transfer von Kompetenzen und Technologien begünstigt wird;
- 21. betont im Einklang mit dem Bericht der unabhängigen Sachverständigengruppe für Forschung und Entwicklung (FuE) und Innovation aus dem Jahre 2006 - mit dem Titel "Creating an Innovative Europe" -, dass staatliche Beihilfen für andere Unternehmen als KMU angebracht sind, wenn sie zum Zweck der Förderung der Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen, KMU, akademischen Einrichtungen in "offenen Innovationsclustern", Kompetenzzentren und kollaborativen FuE-Programmen erfolgen;
- 22. weist darauf hin, dass der Wohlstand in der Europäischen Union von der Entwicklung erstklassiger innovativer europäischer Industriezweige abhängt;
- 23. begrüßt das Konzept der Technologieplattformen, die sich entwickelnden Forschungsgebieten Schwung verleihen werden, damit diese den Anforderungen des Marktes entsprechen; ist jedoch der Ansicht, dass mehr Beihilfen erforderlich sind, damit die angewandte Forschung zu innovativen Produkten führen kann; begrüßt daher die Absicht der Europäischen Investitionsbank (EIB), die für wachstumsfördernde Investitionen in FuE sowie in KMU zur Verfügung stehenden Mittel deutlich zu erhöhen; weist auf die Schlussfolgerungen der genannten Tagung des Europäischen Rates in Brüssel hin, denen zufolge mit bis zu 30 Milliarden EUR in Form von Risikokapital und garantierten Bankkrediten für die Unterstützung von Innovationen und die Stärkung von Maßnahmen im FuE-Bereich gerechnet werden kann; ermutigt die Kommission und die EIB, gemeinsam mit dem privaten Sektor Folgemaßnahmen im Sinne dieser Schlussfolgerungen in die Praxis umzusetzen;
- 24. weist auf das große Potenzial der Nanowissenschaften und der Nanotechnologien hin und fordert die verarbeitende Industrie auf, die technischen Entwicklungen und den einschlägigen europäischen Aktionsplan 2005-2009 zu verfolgen, um die Chancen und neuen Perspektiven zu nutzen, die sich für alle Sektoren der Industrie bieten;
- 25. betont das Problem des Zugangs zu Finanzmitteln und Risikokapital, insbesondere für innovative Neugründungen und KMU; ersucht die Kommission daher, die EIB und den Europäischen Investitionsfonds intensiv in die Arbeit der sektoralen Initiativen einzubeziehen;
- 26. ist der Auffassung, dass die Schaffung einer hochrangigen Arbeitsgruppe sehr nützlich sein könnte, um sicherzustellen, dass die Gesetzgebung auf den Gebieten Industrie, Energie und Umwelt mit dem Ziel größerer Nachhaltigkeit und Wettbewerbsfähigkeit in Einklang stehen; weist darauf hin, dass nicht nur der Strommarkt, sondern auch der Erdgasmarkt in Anbetracht der weit reichenden Auswirkungen dieser Märkte auf einige verarbeitende Industriezweige überprüft werden muss;
- 27. verweist darauf, dass die verarbeitenden Industriezweige häufig durch regionale Konzentration geprägt ist; fordert daher die zuständigen regionalen und nationalen Behörden auf, eng mit den beteiligten wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Kreisen zusammenzuarbeiten, um lokale Strategiepläne für die Gebiete aufzustellen, die bereits Zentren innovativer Cluster des verarbeitenden Gewerbes sind oder über das Potenzial dazu verfügen; fordert zu diesem Zweck, dass lokale Strategiepläne darauf ausgerichtet werden, den bestmöglichen Nutzen aus dem Wohlstand schaffenden Primärsektor zu ziehen, des Forschungspotenzials und aller anderen komparativen Vorteile der jeweiligen Region; fordert die Mitgliedstaaten auf, die diesbezüglichen Möglichkeiten im Rahmen der Strukturfonds vollständig auszuschöpfen;
- 28. weist auf die Notwendigkeit hin, bei künftigen gemeinschaftlichen industriepolitischen Maßnahmen nicht nur die sektorale Dimension, sondern auch die territoriale Dimension zu berücksichtigen; stellt fest, dass Gebiete mit einer hohen Konzentration an verarbeitendem Gewerbe Industrie- und Wirtschaftspolitik so gestalten müssen, dass sie deren spezifischen Erfordernissen entsprechen; fordert die Kommission daher auf, den in der Mitteilung angekündigten Vorschlägen zu folgen und weitere Überlegungen darüber anzustellen, wie die Kooperation zwischen den Regionen verstärkt werden kann, welche vor ähnlichen Problemen und Herausforderungen stehen und wie die verarbeitenden Unternehmen in diesen Regionen darin unterstützt werden könnten, Netze zu schaffen, durch die die erforderliche Industrie- und Wirtschaftspolitik weiterentwickelt und koordiniert werden kann;
- 29. hält den Vorschlag der Kommission für sinnvoll, die Industriepolitik mit anderen Politikbereichen zu integrieren und zu koordinieren, vor allem mit der Kohäsions- ,der Umwelt-, der Forschungs- und Entwicklungs- und der Energiepolitik; ist sich der Wechselbeziehung zwischen der Kohäsionspolitik und der Industriepolitik bewusst, da Infrastrukturen und Humanressourcen für den Erfolg der Industriepolitik sowie für die Stärkung der wichtigen Rolle der Europäischen Betriebsräte Voraussetzung sind und deshalb Kohärenz zwischen den Politikbereichen und ein hohes Maß an Mitwirkung der Gesellschaft notwendigerweise gegeben sein muss;
- 30. vertritt die Ansicht, dass für Sektoren, die einem starken internationalen Wettbewerb ausgesetzt sind, Maßnahmen ergriffen werden sollten, um ihre Umstrukturierung und Modernisierung zu ermöglichen; führt diesbezüglich einige Initiativen, wie LeaderSHIP 2015, CARS21 und die hochrangige Gruppe für Textil- und Bekleidungserzeugnisse als gute Beispiele an; fordert die Kommission angesichts der dringenden Notwendigkeit von Maßnahmen in diesen Sektoren auf, bis zum Herbst 2006 konkrete Vorschläge zu unterbreiten, die vom Rat auf der Grundlage einer Stellungnahme des Parlaments noch vor Ende 2006 angenommen werden könnten; begrüßt die Absicht der Kommission, solche sektorspezifischen Initiativen für die Industrie in den Bereichen Pharmazie, Chemie, Verteidigung, Raumfahrt und Maschinenbau ins Leben zu rufen;
- 31. vertritt die Auffassung, dass auf den einzelnen Sektoren die Arbeitnehmervertreter, die Verbraucherverbände und die Arbeitgeberverbände an der Debatte beteiligt werden müssen, damit die industriepolitischen Lösungen angemessener und umfassender werden;
- 32. hält es für wichtig, mit allen Beteiligten einen Dialog zu führen, und begrüßt, dass eine Gruppe hochrangiger Experten für Wettbewerb, Energie und Umwelt eingerichtet wurde;
- 33. begrüßt die Schaffung des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung; fordert, dass er sich darauf konzentrieren sollte, Arbeitslose, die aufgrund der Globalisierung ihren Arbeitsplatz verloren haben, bei der Arbeitssuche zu unterstützen, insbesondere durch die Verbesserung und Anpassung ihrer Qualifikationen;
- 34. verlangt die Ablehnung von Gemeinschaftshilfe für solche Unternehmen, die, nachdem sie in einem Mitgliedstaat Zuschüsse in Anspruch genommen haben, ihre Produktionstätigkeit in einen anderen Staat verlagern, ohne die mit dem betroffenen Mitgliedstaat geschlossenen Verträge voll und ganz einzuhalten;
- 35. tritt dafür ein, im Zuge der Umstrukturierung von Industrieunternehmen die Rechte der Arbeitnehmer zu schützen, wobei die Arbeitnehmervertretungen in vollem Umfang zu unterrichten sind;
- 36. verweist darauf, dass der Dialog zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern eine Schlüsselrolle bei Angelegenheiten der Modernisierung und der Entwicklung von Ideen spielt, auf deren Grundlage die erforderlichen Änderungen vorweggenommen und umgesetzt werden können, damit die Sektoren wettbewerbsfähig bleiben oder werden;
- 37. fordert die Kommission auf, eine eingehende Analyse der gegenwärtigen Situation der verarbeitenden Industrie in den neuen Mitgliedstaaten und der bevorstehenden Herausforderungen vorzunehmen und dafür zu sorgen, dass die gemeinschaftliche Gesetze korrekt angewandt werden; ist der Auffassung, dass im Anschluss daran Gesamtdaten über die 25 Mitgliedstaaten erhoben werden können und dass auf deren Grundlage eine Bewertung der einzelnen Sektoren vorgenommen und Empfehlungen für eine künftige Industriepolitik vorgelegt werden könnten;
- 38. fordert die Kommission auf, weitere Maßnahmen zur Unterstützung der im wesentlichen exportierenden Unternehmen und der Unternehmen, die in großem Umfang in Forschungs- und Innovationsprojekte investieren, auszuarbeiten;
- 39. fordert die Kommission auf, sich auf die Marktüberwachung und die Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs und der Nachahmungen zu konzentrieren; ersucht die Kommission, bis Ende 2006 konkrete Vorschläge auf dem Gebiet des Schutzes und der Durchsetzung von Rechten am geistigen Eigentum zu unterbreiten; ist diesbezüglich der Auffassung, dass die Anstrengungen im Hinblick auf die Bekämpfung der Einfuhr gefälschter Produkte aus Drittländern intensiviert werden müssen, und dass die Mitgliedstaaten Informationen austauschen und an den Stellen, an denen diese Güter in die Gemeinschaft gelangen, fortschrittlichere Technik einsetzen sollten, um diese Praktiken aufzudecken;
- 40. fordert die Kommission auf, zu beobachten und zu erfassen, inwieweit die europäischen Gesetze zum Schutz der Umwelt und der Gesundheit der Verbraucher im Falle importierter Erzeugnisse beachtet werden und wie sich dies auf die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Erzeugnisse auswirkt;
- 41. betont die Bedeutung des Marktzugangs für die verarbeitende Industrie; fordert die Kommission auf, ihre Bemühungen um eine Zusammenarbeit mit den betreffenden Sektoren fortzusetzen, um internationale Praktiken ermitteln zu können, die schädliche Auswirkungen auf die Wettbewerbsfähigkeit der gemeinschaftlichen Unternehmen haben, insbesondere Reglementierungen und Subventionen, und die Handels- und Investitionshemmnisse, die im Widerspruch zu den internationalen Regeln stehen, beseitigen zu können; sieht in bilateralen Vereinbarungen eine gute Möglichkeit, um diese Herausforderungen in einer fairen, transparenten und zukunftsorientierten Art und Weise zu bewältigen und damit den Grundsatz der Gegenseitigkeit zur allgemeingültigen Regel in den Handelsbeziehungen der Europäischen Union zu machen;
- 42. weist darauf hin, dass die Gesetze bezüglich der Einbeziehung der Erfordernisse des Umweltschutzes in die wirtschaftspolitischen Maßnahmen und Strategien den Mitgliedstaaten die Möglichkeit lassen müssen, wirtschaftliche und finanzielle Instrumente flexibel auszuwählen;
- 43. vertritt die Auffassung, dass bei den anstehenden Maßnahmen, gerade im Rahmen der WTO, das Umfeld und die besonderen Merkmale der einzelnen Sektoren berücksichtigt werden müssen sowie die Chancen und Herausforderungen, vor denen sie stehen, und die Schwierigkeiten der einzelnen Mitgliedstaaten;
- 44. fordert die Mitgliedstaaten und die Kommission auf, Ziele der nachhaltigen Entwicklung zu verfolgen, indem sie wirtschaftliche, soziale und umweltpolitische Aspekte in ein Gleichgewicht bringen;
45. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten zu übermitteln.