a) Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Mit dem Zweiten Gesetz zur Änderung des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes werden die bestehenden Regelungen im Hinblick auf Ausbildungsstätten für die beschleunigte Grundqualifikation und die Weiterbildung im Rahmen der Berufskraftfahrerqualifikation ergänzt. Der missbräuchliche Umgang auf dem Gebiet der beschleunigten Grundqualifikation und Weiterbildung wird damit erschwert. Weitergehende Verbesserungsvorschläge aus der Transport- und Logistikbranche bedürfen noch intensiver Prüfung und Vorbereitung durch die Bundesregierung sowie weitergehender Abstimmung zwischen dem Bund und den Ländern. Sie konnten daher im laufenden Gesetzgebungsverfahren noch nicht berücksichtigt werden.
Den Forderungen aus der Branche nach einheitlichen Anerkennungs- und Überwachungssystemen, einem zentralen Register der Ausbildungsstätten mit Teilnehmerdokumentation und einem bundesweiten Fahrer-Qualifikationsnachweis als Ersatz für die Eintragung der Schlüsselzahl 95 sollte der Gesetzgeber in einem nächsten Schritt entsprechen. Eine Digitalisierung der Systeme ist dabei zielführend. Die eingeforderte Transparenz kann damit abgesichert werden. Die Genehmigungs- und die Prüfungsbehörden würden Mittel erhalten, ihnen vorgelegte Nachweise nachvollziehbar und unbürokratisch überprüfen zu können.
Dieser nächste Modernisierungsschritt ist sorgfältig zu planen.
Mit Kommunikations- und Datenbanktechnik soll den Betrugsmöglichkeiten ein Riegel vorgeschoben werden. Ein Zentralregister soll es möglich machen, die Daten der Ausbildungsteilnehmer und der Ausbildungsstätten mit geringem Aufwand abzugleichen. So können Hinweise auf mögliche Manipulationen rechtzeitig erkannt und die ordnungsgemäße Ausstellung der Bescheinigungen überprüft werden. Ist die Teilnahme nachvollziehbar dokumentiert und sind die Teilnehmerlisten zentral einsehbar, werden schnelle Kontrollen möglich. Ein zentrales Register als Onlineregister soll zudem der Anforderung der Branche nach Flexibilität gerecht werden.
Ein bundesweit als Karte ausgegebener Fahrerqualifikationsnachweis würde daneben den bürokratischen Aufwand für alle Betroffenen erheblich reduzieren. Deutliche Kosteneinsparungen würden möglich. Die Grenzgängerproblematik würde behoben. Damit würde auch den Forderungen der Bundesländer nach Bundeseinheitlichkeit entsprochen. Auch für diesen Fahrerqualifizierungsnachweis sollen digitale Einsatzmöglichkeiten zukunftsoffen ermöglicht werden.
Die erforderlichen Modernisierungskosten sind durch den erheblichen Mehrwert gerechtfertigt.