Bundesministerium der Finanzen
Berlin, 10. Oktober 2016
Parlamentarischer Staatssekretär
An den Präsidenten des Bundesrates
Herrn Ministerpräsidenten
Stanislaw Tillich
Sehr geehrter Herr Präsident,
gemäß § 37 Absatz 4 BHO teile ich mit, dass das Bundesministerium der Finanzen (BMF) auf Antrag des Beauftragten für den Haushalt des BMF seine Einwilligung nach Artikel 112 GG erteilt hat, bei Kapitel 0801, Titel 687 31 eine überplanmäßige Ausgabe bis zur Höhe von 17.000 T€ zu leisten.
Die überplanmäßige Ausgabe beruht auf einem höherem Bundesbeitrag zu den Verwaltungskosten der Conference on Jewish Material Claims against Germany (JCC). Die überplanmäßige Ausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf dem Abkommen vom 29. Oktober 1992 zwischen dem Bundesministerium der Finanzen und der JCC gemäß Artikel 2 der Zusatzvereinbarung zum Einigungsvertrag vom 18. September 1990 (Art. 2-Abkommen) i.d.F. der Vereinbarung vom 15. November 2012.
Entsprechend dem mit dem Haushaltsauschuss des Deutschen Bundestages vereinbarten Verfahren erhält die Vorsitzende des Haushaltsausschusses eine Kopie des Schreibens zur Unterrichtung des Präsidenten des Deutschen Bundestages über die überplanmäßige Ausgabe.
Mit freundlichen Grüßen
Jens Spahn