951. Sitzung des Bundesrates am 25. November 2016
A
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Bundesrat,
die Entschließung nach Maßgabe folgender Änderungen zu fassen:
1. Zu Nummer 2
Nummer 2 Satz 2 ist zu streichen.
Begründung (nur für das Plenum):
In Nummer 2 des Entschließungstexts wird unter Hinweis auf die hohe Bedeutung eines zügigen Abschlusses des Reformpakets ausgeführt, dass dieses auf Basis einer validen und alle Reformauswirkungen umfassenden Folgeabschätzung erfolgen sollte. Der Verabschiedung des überarbeiteten Kreditrisiko-Standardansatzes hat eine Auswertung der Ergebnisse der Konsultation und der Auswirkungsstudie vorauszugehen. Die im ursprünglichen Entschließungstext angemahnte Folgeabschätzung könnte dahingehend interpretiert werden, dass das Konsultationsergebnis angezweifelt und eine erneute Prüfung gefordert wird. Gründe, die dies rechtfertigen würden, sind nicht erkennbar.
2. Zu Nummer 3
Nummer 3 Satz 2 ist wie folgt zu fassen:
"Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, sich dafür einzusetzen, dass die Besonderheiten lokaler Banken wie Sparkassen und Genossenschaftsbanken sowie privater Regionalbanken im Kredit- und Einlagengeschäft adäquat berücksichtigt werden."
Begründung (nur für das Plenum):
Eine größere Vielfalt eines Finanzsystems hat eine stabilisierende Wirkung, weil ein gegebener Schock die einzelnen Teile des Finanzsystems nur in unterschiedlichem Maße beeinträchtigt. Das deutsche Bankensystem mit seiner historisch gewachsenen Struktur aus Sparkassen, Landesbanken, Genossenschaftsbanken und privaten Banken ist durch eine große Vielfalt an Geschäftsmodellen gekennzeichnet. Diese Vielfalt darf durch Regulierung nicht gefährdet werden. Regulierungsinstrumente und -modelle, die bestimmte Geschäftsmodelle oder Rechtsformen rechtlich oder faktisch unmöglich machen, sind daher abzulehnen.
3. Zu Nummer 4
Nummer 4 ist wie folgt zu fassen:
"4. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, sich auf europäischer Ebene dafür einzusetzen, eine verlässliche gesetzliche Grundlage dafür zu schaffen, rechtlich selbständige wie unselbständige Förderbanken mit staatlichen Garantien von dem Anwendungsbereich der europäischen Regulierung und der Aufsicht durch die Europäische Zentralbank ausnehmen zu können und einem nationalen Regulierungs- und Aufsichtsregime zu unterstellen, das ihrem besonderen Geschäfts- und Risikoprofil angemessen Rechnung trägt. Der Bundesrat erkennt in der derzeitigen Überprüfung der internationalen und europäischen Regeln die Chance, eine Gleichbehandlung aller Förderbanken in Europa zu erreichen. Aufgrund ihrer Einstufung als Kreditinstitute fallen Landesförderbanken, anders als die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), regelmäßig in den Anwendungsbereich der europäischen Finanzmarktregulierung. Nach Überzeugung des Bundesrates berücksichtigt dies die geschäftsmodellspezifischen Besonderheiten von Landesförderbanken nicht oder nur unzureichend."
Begründung (nur für das Plenum):
Die Regulierungsmaßnahmen von Basel und der EU tragen den Besonderheiten der risikoarmen Geschäftsmodelle und der durch Staatsgarantien sichergestellten Stabilität der Landesförderbanken nicht angemessen Rechnung. Daher sollten Ausnahmeregelungen wie für die KfW auch für die Landesförderinstitute geschaffen werden.
4. Zu Nummer 5
In Nummer 5 ist der letzte Satz zu streichen.
Begründung (nur für das Plenum):
Die NSFR ist nach langer Diskussion beschlossen worden und soll zum 1. Januar 2018 in Kraft treten. Die Wirkungsweise des Instruments sollte abgewartet werden.
5. Zu Nummer 6
Nummer 6 ist wie folgt zu fassen:
"6. Das deutsche Bankwesen ist durch eine Mischung aus international tätigen Großbanken sowie Spezialkreditinstituten einerseits sowie aus in ihrer Geschäftstätigkeit auf ihr jeweiliges regionales Geschäftsgebiet fokussierten Sparkassen sowie kleinen und mittelständischen Banken andererseits geprägt. Gerade die kleinteilige Struktur der deutschen Kreditwirtschaft hat sich in der Finanzkrise 2008/09 als im internationalen Vergleich äußerst robust und stabilisierend erwiesen. Damit Sparkassen sowie kleine und mittelständische Banken nicht überfordert werden, spricht sich der Bundesrat für die konsequente Anwendung des Proportionalitätsprinzips in der Bankenregulierung aus. Er fordert daher die Bundesregierung auf, sich für eine proportionale Regulierung einzusetzen."
Begründung (nur für das Plenum):
Eine größere Vielfalt eines Finanzsystems hat eine stabilisierende Wirkung, weil ein gegebener Schock die einzelnen Teile des Finanzsystems nur in unterschiedlichem Maße beeinträchtigt. Das deutsche Bankensystem mit seiner historisch gewachsenen Struktur aus Sparkassen, Landesbanken, Genossenschaftsbanken und privaten Banken ist durch eine große Vielfalt an Geschäftsmodellen gekennzeichnet. Diese Vielfalt darf durch Regulierung nicht gefährdet werden. Regulierungsinstrumente und -modelle, die bestimmte Geschäftsmodelle oder Rechtsformen rechtlich oder faktisch unmöglich machen, sind daher abzulehnen.
B
6. Der Wirtschaftsausschuss empfiehlt dem Bundesrat, die Entschließung zu fassen.