Der Deutsche Bundestag hat in seiner 136. Sitzung am 12. November 2015 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Arbeit und Soziales - Drucksache 18/6673 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der EU-Mobilitäts-Richtlinie - Drucksache 18/6283 - mit beigefügten Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen.
1. Artikel 3 wird wie folgt gefasst:
"Artikel 3
Änderung des Gesetzes zur Modernisierung der Finanzaufsicht über Versicherungen
Das Gesetz zur Modernisierung der Finanzaufsicht über Versicherungen vom 1. April 2015 (BGBl. I S. 434), das zuletzt durch Artikel 14 des Gesetzes vom 2. November 2015 (BGBl. I S. 1684) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1. In Artikel 1 werden nach § 236 Absatz 2 die folgenden Absätze 2a und 2b eingefügt:
2. Artikel 2 Absatz 17 Nummer 4 wird aufgehoben"
2. Artikel 4 wird wie folgt gefasst:
"Artikel 4
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich des Satzes 2 am 1. Januar 2018 in Kraft.
Artikel 1 Nummer 7 und Artikel 3 treten am Tag nach der Verkündung in Kraft."
Fristablauf: 18.12.15
Erster Durchgang: Drucksache. 346/15 (PDF)