a) Das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt wird seinem Namen nicht gerecht. Im Ergebnis werden hier die Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt nicht verbessert, sondern Einschränkungen bei der aktiven Arbeitsmarktpolitik vorgenommen.
Die im Gesetzesvorhaben formulierten Ansätze der Bundesregierung wie "mehr Dezentralität, höhere Flexibilität, größere Individualität, höhere Qualität und mehr Transparenz" sind grundsätzlich zu begrüßen, werden jedoch in der Konsequenz nicht umgesetzt. Vielmehr steht die Realisierung enormer Einsparungen im Vordergrund. Woraus sich die Einsparpotenziale der Instrumente der aktiven Arbeitsförderung im Einzelnen jedoch ergeben sollen, bleibt (mit Ausnahme von Minderausgaben nach Umwandlung des Gründungszuschusses von der Pflicht- zur Ermessensleistung) unklar. Dies gilt sowohl für die bundesseitig "erwarteten Effizienzgewinne" im Rechtskreis des SGB II als auch des SGB III. Die Instrumentenreform ist somit größtenteils lediglich eine Anpassung der Instrumente an die Sparvorgaben der Bundesregierung.
Die positive Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt, von der in erster Linie arbeitsmarktnahe Arbeitslose im Rechtskreis des SGB III profitieren, ist keine Rechtfertigung für eine Reduzierung der Mittel. Denn gerade in Zeiten des Aufschwungs wäre es dringend nötig, durch verstärkten Mitteleinsatz vor allem die Verbesserung der Vermittlung benachteiligter Gruppen am Arbeitsmarkt anzustreben.
Darüber hinaus fehlt es an bedarfsgerechten flexiblen Förderansätzen für die sehr heterogenen Zielgruppen in der Arbeitsförderung insgesamt - insbesondere aber für Personen mit besonderen Vermittlungsschwierigkeiten im SGB II. Nur Aktivierungsstrategien, die die individuellen Lebenslagen und beruflichen Entwicklungen berücksichtigen, die an den lokalen Gegebenheiten ausgerichtet sind und über die dezentral entschieden wird, sind geeignet, eine wirksame und nachhaltige Arbeitsmarktintegration zu erreichen.
Insgesamt wird das Gesetz den Gegebenheiten und Herausforderungen des Arbeitsmarktes nicht gerecht, den Erkenntnissen aus der Arbeitsmarktforschung wird kaum gefolgt und eine effektivere und effizientere Arbeitsmarktpolitik durch mehr Entscheidungsfreiheit vor Ort wird nicht erreicht.