38. Mit Blick auf die vielfältigen Beziehungen zu ihren europäischen Partner- und Nachbarregionen spricht sich der Bundesrat für die Fortsetzung und weitere Stärkung einer effizienten und zielgerichteten Förderung der grenzüberschreitenden, transnationalen und interregionalen Kooperation im Rahmen des Ziels Europäische Territoriale Zusammenarbeit (ETZ/Interreg) aus.
Der Bundesrat stellt fest, dass der europäische Mehrwert in diesem Förderbereich besonders sichtbar ist. Er resultiert aus der unmittelbaren Verwirklichung integrationspolitischer Ziele und der Förderung eines guten nachbarschaftlichen Miteinanders.
Die Zusammenarbeit von Projektpartnern unterschiedlicher europäischer Länder, der europaweit mögliche Austausch von Wissen sowie die gemeinsame Erarbeitung neuer Lösungen für die Optimierung öffentlicher und privater Verwaltungs- und Entwicklungsleistungen sind wichtige Bestandteile zur Vertiefung der Integration Europas und zur Stärkung des territorialen Zusammenhaltes. Daher müssen die europäischen Grenzregionen und die Zusammenarbeit in größeren Räumen mit ähnlichen Stärken und Herausforderungen wie beispielsweise in den transnationalen Programmräumen sowie deren Synergieeffekte mit makroregionalen Strategien im Sinne eines gelebten Europas der Regionen auch weiterhin durch diese Programme gestärkt werden.
Der Bundesrat spricht sich allerdings auch dafür aus, dass in der zukünftigen Gesetzgebung zur Umsetzung der ETZ den besonderen verwaltungstechnischen und rechtlichen Herausforderungen bei der Implementierung und Steuerung von bi- bzw. multinationalen Förderprogrammen noch konsequenter Aufmerksamkeit geschenkt wird.
Aufgrund der Komplexität der Programmierung würden sich insbesondere hier die Beihilfefreistellung und eine den Erfordernissen und Herausforderungen der ETZ gerecht werdende Indikatorenbildung positiv auswirken.
Einen wesentlichen Beitrag dazu, dass der europäische Gedanke und das Wirken der EU unmittelbar von den Menschen vor Ort wahrgenommen werden, leisten Kleinprojekte und Begegnungsmaßnahmen (Peopletopeople-Projekte), die auch zukünftig in der Förderung zu belassen sind.