Der Bundesrat hat in seiner 802. Sitzung am 9. Juli 2004 beschlossen, dem vom Deutschen Bundestag durch Beschlüsse vom 2. April 2004 und vom 18. Juni 2004 verabschiedeten Gesetz gemäß Artikel 84 Abs. 1 des Grundgesetzes zuzustimmen.
Der Bundesrat hat ferner die nachfolgende Entschließung gefasst:
Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, nach zwei Jahren über die Auswirkungen der durch diese Gesetzesnovelle vorgesehenen Maßnahmen zur Bekämpfung von Arzneimittelfälschungen und über Fortschritte der Diskussion auf europäischer Ebene zu berichten.
Begründung
:
Zur Verhinderung von Arzneimittelfälschungen sind bisher in der 12. AMG-Novelle Regelungen zur Definition von Arzneimittelfälschungen, zur vertieften Dokumentation des Verbleibs der Chargen vom pharmazeutischen Unternehmer über den pharmazeutischen Großhandel bis zu den Apotheken vorgesehen, ebenfalls eine verstärkte Strafbewehrung. Weitergehende Regelungen, insbesondere zur Gestaltung fälschungssicherer Verpackungen, fehlen jedoch derzeit.
Dem Bundesrat ist die Arzneimittelsicherheit ein besonderes Anliegen. Daher soll nach Vorlage des Berichtes überprüft werden, ob weitere Maßnahmen zur Erhöhung der Arzneimittelsicherheit erforderlich sind.