20. Der Bundesrat unterstützt ausdrücklich den Ansatz der Kommission, nach Möglichkeiten zu suchen, damit künftig KMU-Interessen bei der Entwicklung von Normen besser vertreten werden und ihr Zugang zu den Normen erleichtert wird. Er ist allerdings der Auffassung, dass neben einer stärkeren Gewichtung der KMU-Interessen auch sichergestellt werden muss, dass Normen und Standards über das unbedingt notwendige Maß hinaus nicht festgelegt werden. Weiter sollten die Normen in periodischen Abständen auf ihre KMU-Relevanz überprüft werden.
Der Bundesrat hält Vorschläge für verfehlt, die für die europäischen und nationalen Normungsgremien sowie für die Mitgliedstaaten kostenneutral nicht realisierbar sind. So würde die vorgeschlagene Kostensenkung für KMU bei der Beschaffung von Normen zu erheblichen Einnahmeausfällen bei den Normungsgremien führen. Auch Vorschläge, wie die Einrichtung von KMU-Helpdesks, die Veröffentlichungen von Kurzfassungen von Normen in mehreren Sprachen, die Durchführung von Werbe- und Aufklärungskampagnen etc., müssten zusätzlich finanziert werden.
Der Bundesrat ist der Auffassung, dass derartige kostenwirksame Maßnahmen angesichts des Gebots, die öffentlichen Haushalte zu entlasten, nur vertretbar wären, wenn jene mit Einsparungen an anderer Stelle verknüpft sind. Die finanziellen Mittel, welche die Kommission selbst für diese Aufgaben bereit ist, einzubringen, fallen hingegen bescheiden aus. 2009 stellt die Kommission dafür EU-weit den Betrag von 2,1 Mio. Euro zur Verfügung.
Der Bundesrat fordert daher, dass sich die EU selbst finanziell stärker engagiert, um die Teilnahme von KMU bei der Normenentwicklung und ihren Zugang zu den Normen zu erleichtern. Das bewährte System der Selbstverwaltung der Wirtschaft bei der Normensetzung darf dabei nicht beeinträchtigt werden. Fallen durch die Umsetzung von Maßnahmen des SBA bei europäischen und nationalen Normungsgremien oder bei den Mitgliedstaaten zusätzliche Kosten oder Einnahmeverluste an, sind vertretbare Deckungsvorschläge beizufügen.
22. Der Bundesrat teilt die Auffassung der Kommission, dass es notwendig ist, die Weiterqualifizierung und alle Formen von Innovation auf der Ebene von KMU zu fördern. Die Kommission bestätigt damit die bisherige auf dieses Ziel fokussierte Politik von Bund und Ländern, die hierzu vielfältige Maßnahmen und Programme umsetzen.
Der Bundesrat weist in diesem Zusammenhang aber darauf hin, dass es nicht Aufgabe der Kommission ist, den Mitgliedstaaten Vorgaben für deren Kompetenzbereiche zu machen, wie etwa diese, zu einer Beteiligung von KMU an Innovations-Clustern, zum Ausbau der Fähigkeiten von KMU im Bereich Forschung und Innovation oder zur Auflage von nationalen Forschungsprogrammen, die für KMU aus anderen Mitgliedstaaten offen stehen, aufzufordern. Aufgabe der Kommission wäre es demgegenüber, weitere Fortschritte bei der KMU-gerechten Ausgestaltung ihrer Förderprogramme zu erzielen. Ein deutlicher Verbesserungsbedarf besteht beispielsweise bei der Abwicklung des 7. Forschungsrahmenprogramms und bei den Strukturfonds-Programmen.