Das Europäische Parlament,
- - in Kenntnis des siebten EU-Jahresberichts zur Menschenrechtslage 20051,
- - gestützt auf die Artikel 3, 6, 11, 13 und 19 des Vertrags über die Europäische Union und die Artikel 177 und 300 des EG-Vertrags,
- - unter Hinweis auf die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte und alle relevanten internationalen Menschenrechtsabkommen2,
- - unter Hinweis auf das Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW) und das Fakultativprotokoll zu diesem Übereinkommen,
- - unter Hinweis auf die Charta der Vereinten Nationen,
- - unter Hinweis auf das Inkrafttreten des Römischen Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs am 1. Juli 2002 und seine Entschließungen im Zusammenhang mit dem Internationalen Strafgerichtshof (IStGH)3,
- - unter Hinweis auf die Konvention des Europarates über Maßnahmen zur Bekämpfung des Menschenhandels und den Aktionsplan 2005 zur Bekämpfung des Menschenhandels, der vom Rat und der Kommission im Einklang mit dem Haager Programm entwickelt und angenommen wurde,
- - unter Hinweis auf das Protokoll Nr. 13 der Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und der Grundfreiheiten über die vollständige Abschaffung der Todesstrafe,
- - unter Hinweis auf die Charta der Grundrechte der Europäischen Union4,
- - unter Hinweis auf das Partnerschaftsabkommens AKP-EU5 und seine im Jahr 2005 erfolgte Überprüfung6,
- - unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zu den Menschenrechten in der Welt,
- - unter Hinweis auf seine Entschließung vom 24. Februar 2005 zu den Prioritäten der Europäischen Union und den Empfehlungen für die 61. Tagung der UN-Menschenrechtskommission in Genf (14. März bis 22. April 2005)1,
- - unter Hinweis auf seine Entschließung vom 14. Februar 2006 zu der Menschenrechts- und Demokratieklausel in den Abkommen der Europäischen Union2,
- - unter Hinweis auf alle von ihm angenommenen Dringlichkeitsentschließungen zum Thema Menschenrechte,
- - unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission "10. Jahrestag der Partnerschaft Europa-Mittelmeer: Ein Arbeitsprogramm für die Herausforderungen der nächsten fünf Jahre" (KOM (2005) 0139),
- - unter Hinweis auf die Entschließungen der Parlamentarischen Versammlung Europa-Mittelmeer, insbesondere die am 21. November 2005 in Rabat angenommene Entschließung,
- - unter Hinweis auf seine Entschließung vom 17. November 2005 zu dem Sechsten Jahresbericht des Rates über den Verhaltenskodex der Europäischen Union für Waffenausfuhren3,
- - unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des EU-Diskussionsforums über Menschenrechte, das im Dezember 2005 stattfand,
- - unter Hinweis auf das Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe,
- - gestützt auf Artikel 45 seiner Geschäftsordnung,
- - in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten sowie der Stellungnahme des Ausschusses für die Rechte der Frau und Chancengleichheit (A6-0158/2006),
1 Ratsdokument 12416/05.
2 Für alle relevanten Texte siehe die Tabelle in der Anlage zu dem Bericht A6-0158/2006 des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten.
3 ABl. C 379 vom 7.12.1998, S. 265; ABl. C 262 vom 18.09.2001, S. 262; ABl. C 293 E vom 28.11.2002, S. 88; ABl. C 271 E vom 12.11.2003, S. 576.
4 ABl. C 364 vom 18.12.2000, S. 1.
5 ABl. L 317 vom 15.12.2000, S. 3.
6 ABl. L 287 vom 28.10.2005, S. 4.
A. in der Erwägung, dass der EU-Jahresbericht 2005 zur Menschenrechtslage eine allgemeine Übersicht über die Tätigkeiten der Organe der Europäischen Union im Bereich der Menschenrechte innerhalb und außerhalb der Europäischen Union darstellt,
B. in der Erwägung, dass diese Entschließung dazu dient, die Tätigkeiten der Kommission und des Rates im Bereich der Menschenrechte und die allgemeinen Tätigkeiten des Parlaments zu prüfen, zu bewerten und erforderlichenfalls konstruktive Kritik zu üben,
- 1. begrüßt die Tatsache, dass die Europäische Union eine zunehmend aktive Rolle in der Welt spielt, um die Menschenrechtslage weltweit zu verbessern; ist der Überzeugung, dass die letzte Erweiterung der Europäischen Union auf 25 Mitgliedstaaten mit 457 Millionen Einwohnern (wobei diese Zahl in Kürze mit dem Beitritt Bulgariens und Rumäniens noch erhöht wird) die weltweite Bedeutung der Europäischen Union gestärkt hat, und dass ihr somit in der internationalen Menschenrechtspolitik größeres Gewicht zukommt;
- 2. ist der Auffassung, dass sich trotz der energischen Aktivitäten, mit denen man sich für die Förderung der Menschenrechte einsetzt, solche Bemühungen weitgehend auf Fachleute und einmalige Ereignisse beschränken, und dass es allgemein daran mangelt, dass sich die Europäische Union systematisch und kontinuierlich mit Menschenrechtsfragen im Zusammenhang mit Drittländern auseinandersetzt und die Menschenrechtspolitik in der Handels-, Entwicklungs- und sonstigen Außenpolitik der Union gegenüber solchen Ländern zu einer Querschnittaufgabe macht;
- 3. hebt die Notwendigkeit einer gemeinsamen, konsequenten und transparenten Politik hervor, die von allen Mitgliedstaaten in ihren bilateralen Beziehungen zu Drittstaaten mit schlechter Menschenrechtsbilanz umgesetzt wird, und fordert die Mitgliedstaaten auf, ihre bilateralen Kontakte zu diesen Ländern im Einklang mit der gemeinsamen Position der Europäischen Union zu gestalten;
- 4. hält es für unverzichtbar, dass die Europäische Union eine integrierte Struktur von Normen und Institutionen schafft, durch die die Charta der Grundrechte verbindlich wird, die die für die Übereinstimmung mit dem System der Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sorgt und die die Grundlage für eine einheitliche europäische Vorgehensweise beim Kampf für eine Kultur der Rechte in der Welt legt; fordert ein Tätigwerden der europäischen politischen Organe für diese Ziele;
1 ABl. C 304 E vom 1.12.2005, S. 375.
2 Angenommene Texte, P6_TA(2006)0056.
3 Angenommene Texte, P6_TA(2005)0436.
Der Jahresbericht des Rates
- 5. unterstreicht die Bedeutung des "EU-Jahresberichts zur Menschenrechtslage", durch den Menschenrechtsfragen allgemein in den Blickpunkt gerückt werden;
- 6. begrüßt nachdrücklich die öffentliche Vorstellung des Berichts 2005 durch den Rat im Dezember 2005 im Plenum parallel zur Verleihung des Sacharow-Preises für geistige Freiheit, der zu gleichen Teilen den "Frauen in Weiß", den Reportern ohne Grenzen und Hauwa Ibrahim verliehen wurde; fordert, dass diese Praxis in Zukunft fortgeführt wird, sodass die Dezember-Tagung des Europäischen Parlaments zu einem Fokus für die Tätigkeiten der Europäischen Union im Menschenrechtsbereich wird;
- 7. begrüßt die erhöhte Klarheit und Prägnanz des Berichts; ersucht den Rat jedoch, sich stärker auf die Bewertung der EU-Instrumente und -Initiativen in Drittländern zu konzentrieren, sich mit den dabei erzielten Ergebnissen zu befassen und Folgenabschätzungen bezüglich der beschriebenen Tätigkeiten bei gleichzeitiger Festlegung einer klaren Methodik für eine solche Arbeit sowie strategische Analysen der wichtigsten Ziele für das kommende Jahr aufzunehmen;
- 8. hält es für eine positive Entwicklung, dass man sich in diesem Bericht des Rates erstmals darum bemüht hat, die Tätigkeiten des Europäischen Parlaments angemessen zu würdigen, legt aber dem künftigen finnischen Vorsitz nahe, bei der Erarbeitung des achten EU-Jahresberichts zur Menschenrechtslage aktiv mit dem Europäischen Parlament zu beraten, darüber Bericht zu erstatten, wie die Entschließungen des Parlaments von Rat und Kommission berücksichtigt wurden, und grundsätzlich das Parlament an der Abfassung des Berichts in geeigneter Form zu beteiligen, damit die endgültige Fassung ein ernsthaftes Bemühen darstellt, die Ansichten des Rates, der Kommission und des Parlaments zum Ausdruck zu bringen; vertritt die Ansicht, dass das Europäische Parlament weiterhin seinen eigenen Bericht ausarbeiten muss, um die Menschenrechtspolitik der Europäischen Union zu bewerten und parlamentarische Kontrolle auszuüben;
- 9. schlägt vor, dass der Rat der Analyse und Umsetzung der Leitlinien der Europäischen Union sowie der Ausarbeitung von Folgenabschätzungen für jede dieser Leitlinien bei künftigen Berichten zur Menschenrechtslage unbedingt Priorität einräumen sollte, wobei ihre Tauglichkeit, Änderungen in Drittländern zu bewirken, geprüft werden sollte;
- 10. ersucht darum, in künftigen Jahresberichte zur Menschenrechtslage auch die Frage zu analysieren, welche Rolle Menschenrechtsfragen in den externen Dimensionen anderer EU-Politikbereiche, wie Entwicklung und Handel, spielen, indem auch dargelegt wird, inwieweit Menschenrechts- und Demokratieklauseln in den Beziehungen der Europäischen Union zu Drittländern angewandt wurden; fordert in diesem Zusammenhang außerdem, dass in den künftigen Jahresberichten geprüft wird, ob die Klausel über die Menschenrechte und die Demokratie in den Abkommen der Europäischen Union, für die sich das Parlament in seiner oben genannten Entschließung vom 14. Februar 2006 eingesetzt hat, eingehalten wird;
Tätigkeiten der Europäischen Union während der beiden Vorsitze
- 11. begrüßt den Ansatz des luxemburgischen und des britischen Vorsitzes, bei dem man sich auf Zusammenarbeit konzentriert, und erwartet mit Interesse die Fortführung desselben während des österreichischen und des finnischen Vorsitzes durch die Annahme eines gemeinsamen Jahresprogramms; ist der Auffassung, dass eine solche Zusammenarbeit die Koordinierung und Kohärenz der Maßnahmen der Europäischen Union erhöhen dürfte, und spricht die Hoffnung aus, dass sich dieser Trend fortsetzen und in Zukunft noch verstärken wird;
- 12. begrüßt die Anstrengungen und das Engagement des luxemburgischen und des britischen Ratsvorsitzes, Methoden und Kriterien für eine wirksamere Umsetzung der Leitlinien der Europäischen Union zu entwickeln, einschließlich Demarchen bei Drittländern in Einzelfällen, öffentlicher Stellungnahmen und Erklärungen; hält es für außerordentlich wichtig, einen eigenen Mechanismus für eine systematische Zusammenstellung der Verfahren auf lokaler Ebene durch die Leiter der Vertretungen der Kommission und der Delegationen der Kommission einzuführen, um Beispiele "vorbildlicher und schlechter Verfahren" bei der Umsetzung vor Ort zu ermitteln, mit denen eine Bewertung der Umsetzung vor Ort möglich wäre;
- 13. begrüßt die Initiativen des luxemburgischen Vorsitzes, das Problem der begrenzten Ressourcen durch Aufteilung der Lasten, frühe Verhandlungen, die Zusammenlegung von Ressourcen und informelle Troikas mit anderen Mitgliedstaaten zu einzelnen Themen zu lösen; fordert den Rat auf, diesen Ansatz während weiterer Vorsitze weiterzuentwickeln;
- 14. lobt den Ansatz des britischen Vorsitzes hinsichtlich der Todesstrafe, in Übereinstimmung mit den Leitlinien der Europäischen Union zur Todesstrafe, Demarchen gegenüber Ländern zu unternehmen, in denen die Gefahr bestand, dass ein Moratorium bei der Todesstrafe de jure oder de facto aufgehoben wurde, oder in denen interne Schritte zur Einführung eines Moratoriums in Betracht gezogen wurden; ersucht den österreichischen Vorsitz und alle künftigen Vorsitze, diesem Beispiel zu folgen und regelmäßig Demarchen gegenüber solchen Ländern zu unternehmen; fordert alle Vorsitze auf, den vorher durchgeführten Demarchen angemessene Maßnahmen folgen zu lassen; ersucht die Kommission darum, ihre Delegationen in Drittländern, in denen es die Todesstrafe gibt, anzuweisen, die Maßnahmen des Rates zur Erreichung der Einführung eines Moratoriums zu unterstützen und ihre Bemühungen wesentlich in den Fällen zu verstärken, in denen europäische Bürger zum Tode verurteilt worden sind; begrüßt die am 21. November 2005 in Rabat angenommene Entschließung der Parlamentarischen Versammlung Europa-Mittelmeer, in der die Partnerländer des Barcelona-Prozesses aufgefordert werden, das Moratorium für die Todesstrafe zu unterstützen;
- 15. begrüßt die Tatsache, dass der Erfüllung von Menschenrechtsverpflichtungen bei den Schritten während des britischen Vorsitzes, Beitrittsverhandlungen mit der Türkei und mit Kroatien aufzunehmen, der Ehemaligen Jugoslawischen Republik Mazedonien Kandidatenstatus einzuräumen und Verhandlungen über Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen mit Serbien und Montenegro sowie Bosnien und Herzegowina aufzunehmen, Priorität eingeräumt wurde; ersucht die Kommission darum, dafür zu sorgen, dass in den Bewerberländern echte Fortschritte im Bereich der Menschenrechte gemacht werden, und insbesondere hinsichtlich des Schutzes von Minderheiten, der Religionsfreiheit und der Freiheit der Meinungsäußerung, hinsichtlich Vertriebener und Flüchtlinge sowie Menschen mit Problemen der geistigen Gesundheit und/oder geistigen Behinderungen und hinsichtlich der Zusammenarbeit mit der internationalen Justiz im Einklang mit den europäischen Grundsätzen und dem Besitzstand der Gemeinschaft; fordert den Rat und die Kommission eindringlich auf, die Einhaltung von UN-Übereinkommen in vertraglichen Beziehungen mit Kandidatenländern und Ländern im Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess als Schlüsselelement aufzunehmen; unterstreicht die Bedeutung des Assoziierungs- und Beitrittsprozesses als Impuls für die Durchführung notwendiger Menschenrechtsreformen;
- 16. stellt mit Genugtuung fest, dass die Bekämpfung des Menschenhandels als Priorität der Ratsvorsitze betrachtet wird; fordert die Europäische Union eindringlich auf, zur Bewältigung dieses stetig zunehmenden Phänomens ein integriertes, auf die Menschenrechte ausgerichtetes Konzept zu verabschieden;
- 17. begrüßt, dass die Freiheit der Meinungsäußerung während des britischen Vorsitzes als ein wichtiges Menschenrechtsthema ausgewählt wurde; äußert seine Besorgnis angesichts der großen Zahl von Journalisten weltweit, insbesondere in China, Belarus, Kuba und Nordkorea, die wegen angeblicher Verleumdung von Amtsträgern oder Politikern verurteilt werden; ersucht den Rat, als ersten Schritt für ein weltweites Moratorium bei solchen Verhaftungen von Journalisten einzutreten; weist jedoch mit Nachdruck darauf hin, dass die freie Meinungsäußerung gegenseitige Achtung und Verständnis zwischen den einzelnen Kulturen nicht ausschließt;
- 18. ist bestürzt angesichts der Tatsache, dass der britische Vorsitz versäumt hat, ein drittes Treffen des EU-Netzes der Kontaktstellen für die Bereiche Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen1 zu organisieren, da dieses Netz ein unschätzbares Instrument zur Stärkung der Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten der Europäischen Union bei der Ermittlung und der strafrechtlichen Verfolgung internationaler Verbrechen auf nationaler Ebene darstellt;
Leistung von Rat und Kommission in Menschenrechtsfragen in internationalen Foren
- 19. begrüßt die aktive Beteiligung der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten an Menschenrechtsfragen in verschiedenen internationalen Foren im Jahr 2005, einschließlich der UN-Menschenrechtskommission, der UN-Generalversammlung, dem Ministerrat der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE), dem Europarat und dem WTO-Ministerrat;
- 20. lobt den ergebnisorientierten Ansatz des EU-Vorsitzes und des Rates auf der 61. Tagung der UN-Menschenrechtskommission; begrüßt in diesem Zusammenhang die Schlüsselrolle der Europäischen Union bei der Verabschiedung kritischer und konstruktiver Entschließungen zu Menschenrechten in der Demokratischen Republik Kongo, in Nepal, in Nordkorea, im Sudan, in Usbekistan und in Turkmenistan sowie zu Menschenrechten und Terrorismusbekämpfung und die Benennung von Sonderberichterstattern, die Grundsätze und Leitlinien über Diskriminierung auf der Grundlage von Arbeit und Abstammung entwickeln sollen; begrüßt auch die Unterstützung der Ernennung eines Sonderbeauftragten, der dazu beitragen soll, die Menschenrechtsstandards am Arbeitsplatz zu heben;
- 21. erinnert allerdings den Rat an seine oben genannte Entschließung vom 24. Februar 2005, in der die Europäische Union aufgefordert wurde, Resolutionen zu einer gewissen Anzahl von vorrangigen Themen einzubringen; bedauert insbesondere die Weigerung der Europäischen Union, Resolutionen zu Menschenrechtsverletzungen in China, Simbabwe und Tschetschenien zu unterstützen; weist in diesem Zusammenhang erneut auf die Zusagen hin, die der Rat im Rahmen der Leitlinien der Europäischen Union zu den Menschenrechtsdialogen gegeben hat, wonach der Rat auch dann, wenn er mit einem Drittland einen Dialog über Menschenrechte führt, im UN-Menschenrechtsrat durchaus eine Resolution zu diesem Land unterstützen kann; nimmt auch die Erklärung im Bericht 2005 zur Kenntnis, dass insbesondere die afrikanische Gruppe bei der Erörterung der Menschenrechtslage in bestimmten afrikanischen Ländern während der Arbeiten des Dritten Ausschusses der Generalversammlung der UN nicht sehr kooperativ war; fordert die Kommission und den Rat daher auf, alle ihnen zur Verfügung stehenden Mittel zu nutzen, um die afrikanische Gruppe davon zu überzeugen, mit der Generalversammlung der Vereinten Nationen zusammenzuarbeiten, und zwar durch einen Dialog und durch Bereitstellung von Informationen über die betreffenden afrikanischen Länder, insbesondere diejenigen, mit denen die Zusammenarbeit AKP-EU gemäß Artikel 96 des AKP-EU-Partnerschaftsabkommens ausgesetzt wurde oder mit denen ein politischer Dialog gemäß Artikel 8 dieses Abkommens geführt wird; schlägt vor, dass das Europäische Parlament sich in Zukunft bei seinen Vorschlägen für Resolutionen an den Rat auf die Länder beschränkt, die besonderen Anlass zu Besorgnis geben, und die Arbeit des Rates in dieser Hinsicht stärker unterstützt;
1 Beschluss des Rates 2003/659/JI vom 18. Juni 2003, ABl. L 245 vom 29.9.2003, S. 44.
- 22. fordert den Rat und die Kommission auf, erhebliche Anstrengungen zu unternehmen, um ihre Erörterungen in internationalen Foren mit den bilateralen politischen Dialogen der Europäischen Union sowie mit ihrer Entwicklungs- und Handelspolitik zu verknüpfen, und eine Situation zu vermeiden, in der Länder, die sich in internationalen Foren gegen die Menschenrechtsinitiativen der Europäischen Union aussprechen, dies tun können, ohne große Befürchtungen hegen zu müssen, dass sie in ihren bilateralen Beziehungen Nachteile in Kauf nehmen müssen, wie dies derzeit häufig der Fall ist;
- 23. erinnert den Rat und die Kommission besonders daran, dass die meisten Menschenrechtsverletzungen in Ländern mit einer stärker verankerten Tradition der Rede- und Pressefreiheit unmöglich wären; fordert den Rat und die Kommission daher auf, diesen Schlüsselaspekt in allen politischen Dialogen möglichst nachdrücklich zu betonen, wie dies bereits bei der Entwicklungs- und Handelspolitik erfolgt;
- 24. begrüßt die anhaltende Unterstützung des Rates für die Einsetzung eines starken, energischen und wirksamen UN-Menschenrechtsrates, der folgende wesentliche Merkmale aufweist: Es muss sich um ein ständiges Gremium handeln, das eine ausreichende Zahl von hinreichend langen Sitzungen abhält, damit es sein Mandat angemessen ausüben kann, es muss in der Lage sein, auf Krisensituationen zu reagieren, das System der Sonderverfahren muss beibehalten werden, und der NRO-Ausschuss sollte reformiert werden, um ein hohes Maß an Beteiligung unabhängiger NRO zu ermöglichen; ersucht den Rat, weiterhin aktiv zu sein, um Standards für die Mitgliedschaft in dem neuen Rat aufzustellen, einschließlich Wahlverfahren mit direkten und Einzelabstimmungen zur Beschlussfassung mit einer absoluten Mehrheit der Mitglieder, durch die die Glaubwürdigkeit und die Wirksamkeit des künftigen Gremiums sichergestellt werden soll; ist in diesem Zusammenhang besorgt darüber, dass Länder, die eine schlechte Menschenrechtsbilanz aufweisen, zu Mitgliedern des UN-Menschenrechtsrates gewählt wurden, und betont in diesem Sinne die Notwendigkeit einer universellen "Peer Review" mit dem Ziel, die Menschenrechtssituation in allen Ländern zu prüfen und die Einhaltung internationaler Übereinkommen und Normen zu überwachen; bedauert, dass die EU-Mitgliedstaaten in den letzten Monaten des Jahres 2005 bei diesen Verhandlungen offensichtlich von einer kleinen Gruppe von UN-Mitgliedern ausmanövriert wurden, die sich aus Ländern zusammensetzte, die selbst eine zweifelhafte Menschenrechtsbilanz aufweisen; begrüßt dennoch die in New York erreichte abschließende Einigung und erwartet eine starke und effektive EU-Vertretung in dem UN-Menschenrechtsrat, auf den man sich geeinigt hat;
- 25. fordert den Rat und die Kommission auf, sich der Übertragung des Vorsitzes des UN-Menschenrechtsrates an Länder, die die Menschenrechte nicht achten, systematisch zu widersetzen;
- 26. fordert das weitere Eintreten von Rat und Kommission für eine rasche Einigung über das vorgeschlagene UN-Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen; begrüßt das Ergebnis der 7. Tagung des Adhoc-Ausschusses, einschließlich der Vereinbarung, den Entwurf des Textes in Bezug auf Gewalt gegen Menschen mit Behinderungen, auf die Menschenrechte von Menschen, die in vielfacher Hinsicht von Hilfe abhängig sind, und auf das Recht der Gehörlosen, die Zeichensprache zu verwenden, zu stärken; fordert die Mitgliedstaaten, den Rat und die Kommission auf, eine weitere Stärkung des Entwurfs in Bezug auf die Zwangsbehandlung von Menschen mit Behinderung zu unterstützen, und fordert mit Blick auf seine Umsetzung, dass die derzeitigen Anstrengungen in Bezug auf die internationale Zusammenarbeit zur Unterstützung von Menschen mit Behinderungen in Entwicklungsländern unterstützt werden; fordert ferner einen leistungsstarken und unabhängigen Überwachungs- und Durchführungsmechanismus, mit dem Einzelbeschwerden behandelt werden können;
- 27. ist allgemein der Auffassung, dass die Tätigkeiten der Europäischen Union in den Vereinten Nationen im Bereich Menschenrechte zu sehr introvertiert sind; fordert den Rat auf, sich darum zu bemühen, dass der Konsultationsprozess beschleunigt wird, um mehr Zeit für die Konsultation von Nicht-EU-Partnern zu haben; ersucht den Rat, die Frage zu prüfen, ob man die Arbeitsgruppe "Menschenrechte" (COHOM) nicht lediglich zu einem Verhandlungsrahmen für EU-Vertreter in internationalen Foren machen und diesen Vertretern die Vollmacht erteilen sollte, nach Bedarf Adhoc-Entscheidungen zu treffen;
- 28. begrüßt die Tatsache, dass die Europäische Union im Allgemeinen auf Treffen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) eine entschlossene Haltung in Debatten über Gewerkschaftsrechte und andere grundlegende Menschenrechte von Arbeitnehmern einnimmt, einschließlich unter dem luxemburgischen Vorsitz, als die Europäische Union z.B. bezüglich Menschenrechtsverletzungen, die möglicherweise in Bezug auf kolumbianische Gewerkschafter begangen wurden, eine entschiedene Haltung einnahm, was dann als Zeichen von Kohärenz mit einer engagierten EU-Erklärung auf der Sitzung der Internationalen Arbeitskonferenz im Juni 2005 führte; äußert in diesem Zusammenhang sein Erstaunen darüber, dass es möglich war, dass ein Land wie Belarus im Juni 2005 in den Verwaltungsrat der ILO trotz des Umstands gewählt wurde, dass Belarus keine Demokratie mit freien Gewerkschaften ist und vier größere EU-Länder ständige Mitglieder des Verwaltungsrates sind; ersucht den Rat zu erläutern, welche diplomatischen Demarchen er vor dieser Wahl unternommen hatte, und ob er in Erwägung zieht, sich der Mitgliedschaft von Belarus zu widersetzen; besteht weiterhin darauf, dass es unbedingt notwendig ist, die von der Europäischen Union unterstützten speziellen Programme für schutzbedürftige Sektoren in Drittländern auszubauen;
- 29. beglückwünscht den Rat und die Kommission zu ihrem beträchtlichen diplomatischen Erfolg, indem es gelang, den UN-Sicherheitsrat dazu zu bewegen, den Internationalen Strafgerichtshof mit dem Fall Darfur im Sudan zu befassen, wie das in der Entschließung des Parlaments vom 16. September 20041 gefordert wurde; fordert jedoch, besorgt über die sich verschlimmernde Sicherheitslage in Darfur, die internationale Gemeinschaft, die Vereinten Nationen, den Rat und die Kommission eindringlich auf, unverzüglich zu handeln, um der Gewalt ein Ende zu setzen und gleichzeitig die Afrikanische Union erheblich zu unterstützen sowie der betroffenen Bevölkerung ausreichend humanitäre Hilfe zukommen zu lassen; spornt an zu raschen Fortschritten bei der strafrechtlichen Verfolgung von hochrangigen Beamten der militärischen oder zivilen Hierarchie der sudanesischen Regierung wegen Straftaten in diesem Zusammenhang, insbesondere wegen Vergewaltigung als Mittel der Kriegsführung; fordert die Europäische Union eindringlich auf, den Übergang von der derzeitigen Mission der Afrikanischen Union zu einer echten UN-Friedensmission zu unterstützen, um mehr Sicherheit in der Region zu schaffen; fordert die Europäische Union nachdrücklich auf, die Umsetzung des umfassenden Friedensabkommens zwischen den diversen Parteien weiter zu unterstützen;
1 ABl. C 140 E vom 9.6.2005, S. 153.
- 30. fordert den Rat und die Kommission auf, sich im Einklang mit dem Gemeinsamen Standpunkt des Rates zum Internationalen Strafgerichtshof und dem Aktionsplan weiterhin entschlossen für die weltweite Ratifizierung des Römischen Statuts und den Erlass von Durchführungsvorschriften bezüglich des Internationalen Strafgerichtshofs einzusetzen; fordert den Rat und die Kommission auf, ihre Bemühungen in dieser Hinsicht gegenüber den Vereinigten Staaten zu verstärken, die ein wichtiger Partner der Europäischen Union sind, insbesondere im Rahmen der Bekämpfung des Terrorismus; fordert, dass jeder EU-Ratsvorsitz dem Parlament Bericht über seine Maßnahmen im Rahmen des Gemeinsamen Standpunkts erstattet;
- 31. begrüßt die Tatsache, dass nach der jüngsten Überprüfung des AKP-EU-Partnerschaftsabkommens die Förderung und Stärkung von Frieden und internationaler Gerichtsbarkeit als ein Ziel der Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und den AKP-Ländern aufgenommen wurde, wodurch dem Römischen Statut gebührend Rechnung getragen wird; bedauert deshalb, dass der IStGH in dem endgültigen Abschlusspapier des UN-Weltgipfels vom September 2005 nicht erwähnt wird; begrüßt, dass in mehreren Aktionsplänen zur Europäischen Nachbarschaft auf den IStGH hingewiesen wird, insbesondere in den die Ukraine und Moldawien betreffenden Aktionsplänen, sowie in den Entwürfen für die Aserbaidschan, den Libanon, Armenien und Georgien betreffenden Aktionspläne; fordert die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten auf, ihr Engagement für den IStGH zu bekräftigen, wo immer dies möglich ist;
- 32. fordert die Regierung und den Kongress der Vereinigten Staaten auf, unverzüglich das Römische Statut zur Errichtung des Internationalen Strafgerichtshofs zu ratifizieren; weist darauf hin, dass den Vereinigten Staaten in dieser Hinsicht keine rechtliche Ausnahme gewährt werden kann; verurteilt die Tatsache, dass bestimmte Länder, darunter auch einige Mitgliedstaaten der Europäischen Union, so genannte bilaterale Abkommen mit den Vereinigten Staaten geschlossen haben, mit denen den US-Soldaten de facto Straflosigkeit zugestanden wird;
- 33. hält ein enges Verhältnis zwischen der Europäischen Union und dem Europarat für wesentlich und weist auf die Schwierigkeiten hin, die immer noch für dieses Verhältnis bestehen: technische Zusammenarbeit anstatt strukturierter politischer Zusammenarbeit, mangelnde Kommunikation zwischen der Kommission und den Organen des Europarates, Doppelarbeit, mangelnde Klarstellung der Tätigkeitsfelder; weist den österreichischen und den finnischen Vorsitz darauf hin, dass sie dafür sorgen sollten, dass in der in Vorbereitung befindlichen Vereinbarung eine Lösung dieser Probleme enthalten ist; erinnert daran, dass das Verhältnis zwischen der Europäischen Union und dem Europarat ein "Ort der Begegnung" mit strategischem Wert in der Beziehung zu denjenigen Drittländern ist, die für eine Kultur der Menschenrechte offen sind, und dass sie zum Erfolg der Nachbarschaftspolitik und anderer Beziehungen privilegierter Partnerschaft beiträgt;
Überprüfung der Politik- und Menschenrechtsdialoge und -konsultationen sowie des allgemeinen politischen Dialogs der Europäischen Union mit Drittländern
- 34. begrüßt die Tatsache, dass sich in dem Jahresbericht eine ausgewogene Bewertung der Wirksamkeit der Menschenrechtsdialoge der Europäischen Union findet; nimmt die Evaluierung dieser Dialoge im Jahr 2004 zur Kenntnis sowie die Tatsache, dass der Rat erste Schritte unternimmt, um ein Dokument mit einem Überblick über Menschenrechtsdialoge und -konsultationen zu erarbeiten; sieht mit Interesse dem Eingang dieses Dokuments entgegen, sobald es angenommen sein wird; fordert den Rat insbesondere auf, das Europäische Parlament an dieser Arbeit sowie am Prozess der Evaluierung der Dialoge zu beteiligen; teilt dem Rat in diesem Zusammenhang mit, dass ein Initiativbericht über die Bewertung der Menschenrechtsdialoge und der Konsultationen mit Drittländern abgefasst werden wird;
- 35. unterstreicht die Notwendigkeit einer kohärenten Vorgehensweise der Union und jedes einzelnen Mitgliedstaats im Bereich der Menschenrechte im Einklang mit den Verpflichtungen aus dem Vertrag und dem Besitzstand, um Widersprüche zu vermeiden, die die moralische Autorität der Union im internationalen System untergraben würden;
- 36. nimmt die Einschätzung des Rates im Jahresbericht über den Menschenrechtsdialog mit China zur Kenntnis, der immer wieder Berichte über zahlreiche Menschenrechtsverletzungen umfasst, einschließlich anhaltender Berichte über Gefängnisstrafen aus politischen Gründen, insbesondere für Angehörige von Minderheiten, mutmaßliche Fälle von Folter, den weit verbreiteten Einsatz von Zwangsarbeit, die häufige Verhängung der Todesstrafe und die systematische Unterdrückung der Religionsfreiheit, des Rechts auf freie Meinungsäußerung (vor allem im Zusammenhang mit der Behandlung der Menschen in Tibet) und der Medienfreiheit, einschließlich Internet; bedauert, dass keine wesentlichen Fortschritte in Bezug auf die Ratifizierung und Umsetzung des Internationalen Paktes über die bürgerlichen und politischen Rechte oder die Freilassung der im Zusammenhang mit den Ereignissen auf dem Tiananmen-Platz im Jahr 1989 inhaftierten Personen erzielt wurden; erachtet den Dialog als wertvolles Instrument und als wichtiges Element des gesamten strategischen Dialogs zwischen der Europäischen Union und China, in dem die Frage der Menschenrechte ein vorrangiges Thema sein muss; fordert den Rat und die Kommission auf, entschiedene Anstrengungen zu unternehmen, auch wenn diese nur mittelfristig erfolgreich sein können; ersucht China und den Rat, eine Verbesserung des Dialogs durch die einfache praktische Entscheidung, eine Simultanübersetzung einzuführen, in Betracht zu ziehen; drückt seine Hoffnung aus, dass Innovationen, wie die Abhaltung des hochrangigen politischen Dialogs sowie des legislativen Seminars unmittelbar nacheinander, zu größeren Synergien führen könnten; betont, dass die Verbesserung der Handelsbeziehungen von Menschenrechtsreformen abhängt; fordert den Rat auf, Mitglieder des Europäischen Parlaments genauso einzuladen, wie die chinesischen Abgeordneten eingeladen wurden;
- 37. verurteilt den Aufruf des iranischen Präsidenten zur Vernichtung Israels; äußert seine Besorgnis über die Menschenrechtslage im Iran und über die Tatsache, dass der Menschenrechtsdialog mit dem Iran - wegen des mangelnden Engagements des Irans - seit seiner letzten Runde im Juni 2004 unterbrochen ist; fordert den Iran auf, den Dialog wieder aufzunehmen und unter Beteiligung der Europäischen Union Bezugsgrößen mit dem Ziel echter Verbesserungen in dem Bereich festzulegen; begrüßt die klare Aussage des Rates in seinen Schlussfolgerungen vom 12. Dezember 2005 in dieser Hinsicht; ermuntert den Rat, weiterhin Demarchen insbesondere in Einzelfällen gegenüber dem Iran zu unternehmen, und begrüßt insofern die Zusage des österreichischen Vorsitzes; bringt sein Bedauern über die negative Menschenrechtsbilanz im Iran während der ersten sechs Monate nach dem Amtsantritt von Präsident Mahmud Ahmadinedschad zum Ausdruck und fordert die Kommission auf, alle notwendigen Maßnahmen im Rahmen der europäischen Menschenrechtsinitiative zu treffen, um die Kontakte und die Zusammenarbeit mit der iranischen Zivilgesellschaft zu intensivieren und die Demokratie und die Menschenrechte weiter zu fördern;
- 38. äußert seine Besorgnis über die schwerwiegenden Menschenrechtsverletzungen im Irak, einschließlich in irakischen Gefängnissen, begrüßt nichtsdestoweniger die Unterstützung der Europäischen Union für die neue Regierung im Irak; fordert ein verstärktes Engagement der Europäischen Union für die Herstellung von Stabilität im Irak und dafür, dass die Vertretung der Kommission uneingeschränkt arbeitsfähig wird sofern den Sicherheitsbedenken Rechnung getragen werden kann; fordert den Rat und die Kommission auf, die laufenden Bemühungen des irakischen Ministeriums für Menschenrechte um die Aufrechterhaltung hoher Standards zu unterstützen;
- 39. begrüßt die Aufnahme von Menschenrechtskonsultationen mit Russland durch die Europäische Union; unterstützt den Rat bei seiner Absicht, diese Konsultationen zu einem offenen und echten Menschenrechtsdialog EU-Russland weiterzuentwickeln, und fordert die Einbeziehung des Europäischen Parlaments in einen solchen Prozess; fordert den Rat auf, Russland weiterhin dazu zu drängen, der Beteiligung von europäischen und russischen NRO an den Konsultationen nach dem Beispiel anderer Dialoge über Menschenrechtsfragen zuzustimmen; begrüßt, dass der Rat NRO über die Konsultationen unterrichtet; bedauert jedoch, dass es keine systematischen Konsultationen mit dem Europäischen Parlament gibt; ersucht den Rat, Russland eindringlich aufzufordern, die Zusage zu geben, dass der Dialog auch abwechselnd in Russland und nicht nur dann stattfindet, wenn Gipfeltreffen in der Europäischen Union stattfinden; fürchtet, dass die neuen russischen Rechtsvorschriften über NRO Menschenrechtsorganisationen daran hindern werden, ihre Tätigkeiten ordnungsgemäß zu entfalten, wenn die Achtung der Menschenrechte auf dem Spiel steht, oder gar überhaupt tätig zu sein; ersucht die Kommission und den Rat, dieses Thema ständig in Russland und auch in den internationalen Foren, insbesondere im Europarat, in dem Russland ab dem 19. Mai 2006 den Vorsitz des Ministerkomitees inne hat, zur Sprache zu bringen; fordert die Kommission und den Rat auf, das Thema der Hinrichtungen ohne Gerichtsverfahren, des Verschwindens von Personen und die Fälle von Folter in behördlichem Gewahrsam in Tschetschenien sowie der Übergriffe gegen Menschenrechtler, die Menschenrechtsverletzungen in Tschetschenien untersuchen und darüber berichten, zur Sprache zu bringen;
- 40. begrüßt den Gemeinsamen Aktionsplan, der auf dem Sechsten Gipfeltreffen Indien-EU angenommen wurde und der Erörterungen von Menschenrechtsfragen auf der Grundlage der Zusage zur Zusammenarbeit zur Achtung der Menschenrechte im Geiste von Gleichheit und gegenseitigem Respekt umfasst; erwartet, dass dabei die Rechte von Minderheiten zur Sprache kommen; erwartet, dass beide Seiten innerhalb dieses Rahmens auch die problematische soziale Situation der Dalits erörtern können; fordert den Rat und die Kommission auf, einen solchen Dialog auch mit den Regierungen anderer Länder zu führen, in denen das Kastenwesen herrscht; begrüßt die Tatsache, dass die Kommission und der Rat im Rahmen eines EU-Indien-Rundtischgesprächs mit der Zivilgesellschaft regelmäßig indische NRO konsultieren; empfiehlt, dass bei den Gesprächen in der Region auch die Menschenrechte in Kaschmir erörtert werden;
- 41. nimmt die am 3. Oktober 2005 angenommenen Schlussfolgerungen des Rates zu Kolumbien zur Kenntnis; empfiehlt, dass Konsultationen mit der Zivilgesellschaft und mit dem Hohen Kommissar der Vereinten Nationen für Menschenrechte bei künftigen Schlussfolgerungen des Rates Priorität haben und auch eine Debatte in der Arbeitsgruppe "Menschenrechte" des Rates (COHOM) beinhalten sollten; fordert den Rat auf, die laufenden Auswirkungen des Gesetzes für Gerechtigkeit und Frieden auf die Menschenrechtler zu überwachen; stellt fest, dass das Gesetz für Gerechtigkeit und Frieden für alle illegalen bewaffneten Gruppen in Kolumbien (nicht nur für die Vereinten Selbstverteidigungskräfte Kolumbiens (AUC), sondern ebenfalls für die Revolutionären Streitkräfte Kolumbiens (FARC) und die Nationale Befreiungsarmee (ELN)) gilt;
- 42. fordert den Rat und die Kommission auf, ständig in allen politischen Dialogen mit Drittländern zur Sprache zu bringen, dass diese Länder ständige Einladungen an alle Sondereinrichtungen, Sonderberichterstatter und Sonderbeauftragten der Vereinten Nationen aussprechen und den Vertragsorganen der Vereinten Nationen alle ausstehenden Berichte vorlegen sollten;
- 43. nimmt das politische Instrument einer offiziellen EU-Liste der "Gefangenen und Häftlinge, denen besonderes Augenmerk gilt" in der Politik gegenüber einem bestimmten Land zur Kenntnis, die in dem Jahresbericht des Rates erwähnt wird; ermuntert die Kommission und den Rat, eine solche offizielle EU-Liste für jedes Drittland zu erstellen, in dem Menschenrechtsfragen Anlass zu Besorgnis geben, und diese Liste bei jedem Treffen zu einem politischen Dialog anzusprechen; ersucht die Kommission, das Parlament über alle solche bestehenden Listen zu unterrichten;
- 44. fordert darüber hinaus den Rat auf, in Betracht zu ziehen, den von den Regierungen einiger Mitgliedstaaten und bestimmten internationalen NRO verfolgten Ansatz zu übernehmen und im Zusammenhang mit seinem Jahresbericht alljährlich eine Liste von "Ländern, denen besonderes Augenmerk gebührt" hinsichtlich Menschenrechtsverletzungen zu erstellen; schlägt vor, dass der Schwerpunkt auf diese Länder gemäß konkreten und transparenten Kriterien auf der Grundlage der Themen der Menschenrechtsleitlinien der Europäischen Union sowie der von ihnen abgeschlossenen Verträge und gegebenen Zusagen und auf die Länder gelegt werden sollte, zu denen das Parlament Dringlichkeitsentschließungen annimmt, um den Menschenrechten bei der Umsetzung aller EU-Politiken betreffend die genannten Länder zu größerer Aufmerksamkeit zu verhelfen, einschließlich der Verhängung von Sanktionen bei der Hilfe oder im Handel, wenn diese Verstöße anhalten; hält Kriterien wie die Unabhängigkeit der Justiz und der Presse sowie den Status der Organisationen der Zivilgesellschaft für die Einschätzung der Menschenrechtslage für wesentlich;
- 45. begrüßt, dass der Ministerrat 2005 seinen Gemeinsamen Standpunkt zu Burma/Myanmar beibehalten hat; nimmt insbesondere den im September 2005 veröffentlichten Bericht Haval/Tutu zur Kenntnis, in dem die Maßnahmen des Staatsrates für Frieden und Entwicklung als Risiko für die internationale Sicherheit bezeichnet wurden und daher gefordert wurde, dass das Regime vor den Sicherheitsrat der Vereinten Nationen gebracht wird; erkennt die Unterstützung von EU-Mitgliedstaaten für die Berichterstattung des Sicherheitsrates über anhaltende Verstöße an; stellt mit Besorgnis fest, dass Aung San Suu Kyi weiterhin unter Hausarrest gehalten wird und dass dem Sonderberichterstatter der Vereinten Nationen, dessen Mandat dieses Jahr ausläuft, seit 2003 die Einreise in das
- 58. betont erneut seine Haltung, dass Menschenrechte in allen vier Finanzinstrumenten der Außenhilfe durchgängig berücksichtigt werden müssen, und dass ein fünftes spezifisches Instrument für Menschenrechte geschaffen werden muss, um die thematische Programmplanung zu ergänzen;
- 59. fordert die Kommission auf, zu gewährleisten, dass die derzeitige Reform der Haushaltsordnung1 und die dazugehörigen Durchführungsbestimmungen weit genug gehen, um den übermäßigen Verwaltungsaufwand und die Langsamkeit bei der Bereitstellung der Mittel, die derzeit den EIDHR belasten, zu verringern und die kleineren Basis-NRO es im Hinblick auf den Zugang zu den Mitteln und deren Verwaltung leichter haben, und dadurch wiederum die Wirksamkeit des EIDHR erhöht wird;
- 60. begrüßt den Abschluss des Bewertungsberichts über die Kampagne gegen Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und Diskriminierung, aus dem sich ergibt, dass die aus Mitteln der EIDHR finanzierten Projekte auf die bedürftigsten Gemeinschaften, die von den Regierungen nicht erreicht werden, ausgerichtet sind, und dass sie handfeste Ergebnisse gezeitigt haben;
- 61. ist erfreut über die Tatsache, dass die Kommission im Jahr 2005 in der Lage war, Mittelbindungen in Höhe von mehr als 125 000 000 EUR vorzusehen, befürchtet aber, dass möglicherweise nicht alle im Jahr 2005 vereinbarten Projekte vollständig und gründlich umgesetzt werden;
- 62. nimmt die Tatsache zur Kenntnis, dass die für Wahlbeobachtungsmissionen der Europäischen Union im Jahr 2005 eingesetzten EIDHR-Mittel mehr als ein Fünftel des Gesamtbetrags ausmachten, und dass solche Missionen in zwölf Ländern, einschließlich Afghanistan, Äthiopien, Libanon, Liberia und Venezuela und bei der Palästinensischen Behörde durchgeführt wurden; lobt die zunehmende Wirksamkeit von EU-Wahlbeobachtungsaktivitäten; ist aber der Meinung, dass dies nicht zu Lasten verminderter Mittelbindungen für Menschenrechtsprojekte an der Basis in allen Ländern der Welt erreicht werden kann;
- 63. fordert die Kommission und den Rat auf, eine systematische Nachbereitung der Wahlbeobachtungsmissionen der Europäischen Union vorzunehmen, die Lage nach den Wahlen sorgfältig zu beobachten und gegebenenfalls politische Maßnahmen zu ergreifen;
- 64. nimmt zur Kenntnis, dass ein hoher Anteil (50,9 %) der gesamten EIDHR-Mittel für im Jahr 2005 vereinbarte Projekte Großprojekten zugeflossen ist, die nach Themen organisiert waren, und dass nur ein geringer Anteil (27,68%) Kleinstprojekten zugute kam, die von den Delegationen der Kommission durchgeführt wurden; betont erneut, dass ein erheblicher Anteil für kleinere Projekte an der Basis zur Verfügung gestellt werden sollte; fordert die Kommission auf, den NRO, die sich stark für die Menschenrechte in ihrem Land engagieren, die jedoch von den Behörden in diesen Ländern nicht offiziell anerkannt werden, besondere Aufmerksamkeit zu widmen; erachtet es als wesentlich, dass die Kommission in diesem Zusammenhang eine Überprüfung der Haushaltsordnung auch im Hinblick auf die Finanzierung solcher NRO vorschlägt;
- 65. unterstützt uneingeschränkt den EU-Beitrag zu zwischenstaatlichen Organisationen, da diese Organisationen einen grundlegenden Beitrag zur Förderung von Demokratie und Menschenrechten leisten können; ist allerdings der Auffassung, dass dieser Beitrag nicht zu Lasten von NRO, sondern vielmehr durch langfristige strategische Partnerschaften geleistet werden sollte;
- 66. begrüßt die Tatsache, dass die Kommission ihre Verfahren im Zusammenhang mit neuen Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen für 2006 so geändert hat, dass neue Aufforderungen, die sich auf so genannte "Concept Notes" stützen, offensichtlich zu einer besseren Qualitätsbeurteilung von Vorschlägen für Projekte als einem ersten Hauptkriterium führen können;
- 67. ersucht die Kommission darum, dem Parlament alle Folgenabschätzungsberichte zur Verfügung zu stellen, die im Zusammenhang mit Projekten erstellt wurden, die von externen oder internen Bewertern stammen, damit eine ordnungsgemäße Überprüfung sichergestellt ist; ersucht die Kommission, die Folgenabschätzung in Menschenrechtsfragen zu einem integralen und vollständig umgesetzten Teil der gesamten EU-Verwaltung des Projektzyklus sowohl exante als auch expost zu machen, wodurch sowohl künftige politische Maßnahmen und Programme als auch die Bewertung laufender Programme beeinflusst werden können;
1 Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (ABl. L 248 vom 16.9.2002).
Hilfsprogramme allgemein
- 68. hält es für notwendig, ein System zu entwickeln, durch das in allen durch Mittel des Europäischen Entwicklungsfonds (EEF) finanzierten Aktionen Fragen durchgehend berücksichtigt werden, die mit der Achtung der Menschenrechte, der demokratischen Grundsätze und des Rechtsstaatsprinzips sowie der verantwortungsvollen Staatsführung (wie sie im AKP-EG-Partnerschaftsabkommen genannt sind) im Zusammenhang stehen; ersucht die Kommission darum, eine jährliche Übersicht aller damit in Zusammenhang stehenden Ausgaben des EEF für sämtliche geografischen, regionalen und thematischen Programmplanungen vorzulegen, um die Tätigkeiten der Europäischen Union in diesem Bereich verstärkt sichtbar zu machen;
- 69. ersucht die Kommission darum, sich in ihrer politischen Programmplanung sowie bei ihren Entwicklungszielen, -indikatoren und -plänen auf vereinbarte, allgemeine internationale Menschenrechtsinstrumente zu stützen und Menschenrechtsorganisationen von der Konzipierung politischer Maßnahmen und Programmen bis zur Umsetzung, Überwachung und Bewertung einzubeziehen;
- 70. fordert Folgemaßnahmen im Anschluss an das Seminar vom Juni 2005 über die Menschenrechte im Zusammenhang mit der humanitären Hilfe der Europäischen Union, u.a. indem EU-Mittel dafür bereitgestellt werden, dass nach Massenmorden und Verbrechen gegen die Menschlichkeit dem Recht genüge getan wird;
Prüfung der Umsetzung der Menschenrechts- und Demokratieklauseln
- 71. erinnert an seinen oben genannten Bericht vom 14. Februar 2006 hinsichtlich der künftigen EU-Politik zur Anwendung von Menschenrechtsklauseln in allen EU-Abkommen, einschließlich der Einführung eines wirksamen Mechanismus zur Überwachung der Einhaltung der Menschenrechte und der verstärkten Beteiligung des Europäischen Parlaments an der Evaluierung und der Konsultation im Zusammenhang mit diesen Klauseln; sieht mit Interesse den Reaktionen des österreichischen Vorsitzes und der Kommission auf die Vorschläge des Parlaments entgegen;
- 72. nimmt die Tatsache zur Kenntnis, dass die EU-Abkommen der vierten Generation mit Drittländern selbstverständlich den politischen Dialog als ein wesentliches Element des Abkommens unter Einbeziehung von Menschenrechts- und Demokratiefragen beinhalten; unterstreicht seine Entschlossenheit, die Exante-Kontrolle der neuesten Position in solchen politischen Dialogen zu stärken;
- 73. schließt sich der Haltung im Bericht 2005 an, dass die Menschenrechtsklausel als eine Grundlage für ein aktives Engagement in Menschenrechts- und Demokratiefragen zur Verfügung steht; betont allerdings, dass dies nicht die Möglichkeit der befristeten Aussetzung der Zusammenarbeit aus Gründen eines Verstoßes gegen die Klausel ausschließen kann; bekräftigt seine Forderung nach abgestuften Maßnahmen und einem klaren System von Sanktionen, die bei Verstößen gegen die Menschenrechtsklausel durch Drittländer zu ergreifen sind, und fordert den Rat auf, zu gegebener Zeit in der Zukunft die Beschlussfassung mit qualifizierter Mehrheit auf Beschlüsse über restriktive Maßnahmen auszuweiten; bekräftigt seine Forderung nach einem besseren Überwachungs- und Konsultationsmechanismus hinsichtlich der Klausel, und fordert die Kommission und den Rat auf, dem Unterausschuss "Menschenrechte" des Europäischen Parlaments jährlich über Verstöße gegen die Menschenrechtsklauseln Bericht zu erstatten, auch über die Menschenrechtsklauseln im AKP-EU-Partnerschaftsabkommen;
- 74. bekräftigt seine Unterstützung des Beschlusses des Rates vom 3. Oktober 2005, Sanktionen gegen Usbekistan nach den Ereignissen in Andischan vom 13. Mai 2005 zu verhängen, als eine große Anzahl an Zivilisten von Sicherheitskräften der Regierung erschossen und viele Menschen verhaftet und anschließend vor Gericht gestellt wurden in einem Verfahren, das die internationalen Normen für ein faires Verfahren nicht erfüllte, damit die Wahrheit nicht ans Licht kommt; hält dies für ein Beispiel einer kohärenten EU-Maßnahme gegen eine Regierung, die an Verpflichtungen zu Menschenrechten und Demokratie gemäß dem Partnerschafts- und Kooperationsabkommen mit der Europäischen Union gebunden ist; bedauert, dass im Fall Usbekistans die Sanktionen erst nach sechs Monaten wirksam wurden; hofft allerdings, dass sich dieser Präzedenzfall als eine Stärkung der Menschenrechtsklausel in allen Abkommen erweisen wird; fordert den Rat auf, die Verletzung der Menschenrechte in Turkmenistan aufs Schärfste zu verurteilen;
- 75. bekräftigt seine Entschließung vom 15. Dezember 2005 zu Menschenrechten und Pressefreiheit in Tunesien sowie zur Bewertung des Weltgipfels der Informationsgesellschaft in Tunis1;
- 76. erinnert an seine Entschließung vom 27. Oktober 2005 zu den Menschenrechten in der Westsahara2; begrüßt die Freilassung sahrauischer politischer Gefangener durch die marokkanischen Behörden, verurteilt jedoch die Fortsetzung der Menschenrechtsverletzungen gegen die sahrauische Bevölkerung; fordert den Schutz der sahrauischen Bevölkerung und die Achtung ihrer Grundrechte, besonders des Rechts auf freie Meinungsäußerung und Freizügigkeit und des Demonstrationsrechts; erneuert seine Forderung nach einer gerechten und dauerhaften Lösung des Konflikts in der Westsahara auf der Grundlage der Anerkennung des Selbstbestimmungsrechts des sahrauischen Volkes in Einklang mit den einschlägigen Resolutionen des Sicherheitsrates, insbesondere der Resolution 1495/2003;
1 Angenommene Texte, P6_TA(2005)0525.
2 Angenommene Texte, P6_TA(2005)0414.
- 77. begrüßt die Überwachung und Überarbeitung der Leitlinien zur Umsetzung und Bewertung restriktiver Maßnahmen im Rahmen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik der Europoäischen Union1;
- 78. begrüßt die Rolle, die die Paritätische Parlamentarische Versammlung AKP-EU als Plattform für offene und transparente Aussprachen zu Menschenrechtsfragen spielt, und ermuntert sie, ihre Arbeit fortzusetzen und so zum durch Artikel 8 des AKP-EU-Partnerschaftsabkommens vorgesehenen politischen Dialog beizutragen;
- 79. bedauert, dass die Menschenrechtsklausel in Artikel 96 des AKP-EU-Partnerschaftsabkommens im Falle flagranter Menschenrechtsverletzungen in den AKP-Ländern zu selten angewandt wird, und drängt auf die Intensivierung des politischen Dialogs im Geiste des AKP-EU-Partnerschaftsabkommens;
- 80. begrüßt als ein sehr positives Beispiel die EU-Tätigkeiten in Form von Demarchen und Erklärungen nach der gewaltsamen Repression in Äthiopien im Juni 2005; äußert sich besorgt darüber, dass die Europäische Union, als ähnliche Menschenrechtsverletzungen im November 2005 vorkamen, offensichtlich diesem Beispiel nicht in ausreichendem Maße gefolgt ist; ist angesichts der hohen Zahl der Oppositionsführer und Menschenrechtler, die sich derzeit im Gefängnis befinden und denen die Todesstrafe droht, der Auffassung, dass die Regierung Äthiopiens ihren Verpflichtungen gemäß Artikel 8 des AKP-EU-Partnerschaftsabkommens nicht nachkommt, und fordert die Kommission und den Rat auf, auf die Forderung des Europäischen Parlaments nach einer abgestimmten Haltung im Einklang mit Artikel 96 des AKP-EU-Partnerschaftsabkommens, die es in seiner Entschließung vom 15. Dezember 2005 gefordert hat, zu reagieren;
- 81. bringt seine Besorgnis darüber zum Ausdruck, dass Eritrea trotz der schwerwiegenden Menschenrechtsverletzungen, darunter willkürliche Inhaftierungen und Folter Tausender Häftlinge, in dem Jahresbericht des Rates über die Menschenrechte 2005 nicht erwähnt wird; bedauert, dass trotz seiner Entschließung vom 18. November 2004 zu Menschenrechten in Eritrea2, in der es die Menschenrechtslage in Eritrea verurteilt und den Rat und die Kommission auffordert, das Konsultationsverfahren gemäß Artikel 96 des AKP-EU-Partnerschaftsabkommens einzuleiten, der Rat und die Kommission in diesem Bereich wenig unternommen haben; fordert den Rat und die Kommission angesichts der Menschenrechtslage in Eritrea auf, unverzüglich das Konsultationsverfahren gemäß Artikel 96 des AKP-EU-Partnerschaftsabkommens einzuleiten;
1 Der Rat billigte diese Leitlinien erstmals im Dezember 2003. Sie enthalten Standardformulierungen und gemeinsame Definitionen, die in Rechtsakten zur Umsetzung von Sanktionen benutzt werden können. Die Überarbeitung erfolgter im Dezember 2005.
2 ABl. C 201 E vom 18.8.2005, S. 123.
Systematische Berücksichtigung von Menschenrechtsfragen
- 82. nimmt die erste zweijährliche Überprüfung der EU-Leitlinien zu Kindern und bewaffneten Konflikten unter dem britischen Vorsitz zur Kenntnis; begrüßt insbesondere, dass die Kurzdarstellungen der Europäischen Union zu den Menschenrechten, die im Juli 2005 angenommen wurden, einen Abschnitt über die Rechte der Kinder und eine besondere Anforderung enthalten, nach diesen Leitlinien erforderlichenfalls Bericht zu erstatten; nimmt zur Kenntnis, dass die Konsultation mit Beteiligten und NRO in dem Prozess der Erstellung der Überarbeitung und der Empfehlungen exemplarisch war; bedauert allerdings, dass das Europäische Parlament in die Bewertung dieser Leitlinien nicht mit einbezogen wurde, dass die Gelegenheit zu einer weitgehenden Überarbeitung nicht genutzt wurde, und dass das Abschlusspapier in seiner Bandbreite und seinem Anspruch enttäuschend war; fordert den Rat auf, das Europäische Parlament systematisch an der zweimal jährlich stattfindenden Überprüfung dieser Leitlinien zu beteiligen, damit er den Standpunkt des Parlaments und seine diesbezüglichen Empfehlungen kennt;
- 83. begrüßt die Zusage des österreichischen Vorsitzes, die Praxis fortzuführen, bei allen internationalen EU-Partnern hinsichtlich der Ratifizierung der internationalen Übereinkommen zur Abschaffung der Folter vorstellig zu werden; ersucht den Rat und die Kommission, neue und innovative Wege zur Umsetzung der Leitlinien betreffend Folter zu prüfen; weist mit Nachdruck darauf hin, dass diese Leitlinien zwar schon im Jahr 2001 angenommen wurden, bislang jedoch kaum umgesetzt wurden; fordert den Rat im Hinblick darauf, dass das absolute Verbot von Folter und Misshandlung im internationalen Kontext der Terrorismusbekämpfung heute gefährdet ist, auf, das Europäische Parlament in Zukunft an dem Prozess zur Bewertung dieser Leitlinien zu beteiligen; teilt dem Rat in diesem Zusammenhang mit, dass sein Unterausschuss "Menschenrechte" um eine Studie zur Optimierung der Umsetzung der Leitlinien der Europäischen Union betreffend Folter und zur Verbesserung der im Rahmen dieser Leitlinien vorgesehenen Mittel ersucht hat; empfiehlt dem österreichischen und dem finnischen Vorsitz Demarchen zur Frage der Folter gegenüber allen Ländern, die die einschlägigen Übereinkommen unterzeichnet haben, aber nicht kooperationsbereit zu sein scheinen; betont, dass die regelmäßige Präsenz des Vorsitzes oder des Ratssekretariats im zuständigen UN-Ausschuss für Folter einen beträchtlichen sachlichen Beitrag zur strategischen Analyse der Frage leisten könnte, welche Länder und zu welchem Zeitpunkt angesprochen werden sollten; ersucht den Rat zu prüfen, ob die Europäische Union gegenüber Drittländern nicht entschlossener und überzeugender auftreten könnte, wenn alle Mitgliedstaaten das Fakultativprotokoll zum UN-Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe1 unterzeichnen und ratifizieren würden; ist auch besorgt über die angebliche Verlagerung und das "Outsourcing" von Folter in Drittländer, und fordert die Europäische Union auf, die Bekämpfung der Folter als eine der höchsten Prioritäten ihrer Menschenrechtspolitik zu betrachten, insbesondere durch eine verstärkte Umsetzung der Leitlinien der Europäischen Union und aller anderen Instrumente der Europäischen Union wie beispielsweise der Europäischen Initiative für Demokratie und Menschenrechte (EIDHR);
1 Am 23. Januar 2006 war folgender Stand bei Unterschriften und Ratifizierungen in der EU der 25: unterzeichnet und ratifiziert: (nur 5 Mitgliedstaaten): Dänemark, Malta, Polen, Schweden und das Vereinigte Königreich (sowie das Kandidatenland Kroatien); unterzeichnet (11 Mitgliedstaaten): Österreich, Belgien, Zypern, Tschechische Republik, Estland, Finnland, Frankreich, Italien, Luxemburg, Niederlande und Spanien (sowie die Kandidatenländer Rumänien und Türkei); weder Unterzeichnung noch Ratifizierung (9 Mitgliedstaaten): Deutschland, Griechenland, Ungarn, Irland, Lettland, Litauen, Portugal, Slowakei und Slowenien (sowie das Kandidatenland Bulgarien).
- 84. betont, dass der vollständigen Umsetzung der EU-Leitlinien betreffend den Schutz von Menschenrechtsverteidigern hohe Priorität eingeräumt werden muss; fordert den Rat auf, Initiativen zum Schutz von Menschenrechtsaktivisten zu ergreifen; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, Schulungen für ihre Mitarbeiter in Delegationen, Botschaften und Konsulaten bezüglich der Anwendung dieser Leitlinien durchzuführen; ersucht die Kommission, in Betracht zu ziehen, Mittel zur Bestreitung der Kosten für derartige Schulungen zur Verfügung zu stellen; begrüßt die Erarbeitung eines Handbuchs für die Umsetzung der Leitlinien durch den niederländischen Ratsvorsitz; bedauert allerdings, dass dem Parlament genaue Informationen zu seinem Inhalt verwehrt wurden; fordert den Rat und die Kommission auf, die Lage von Menschenrechtsaktivisten systematisch in allen politischen Dialogen zur Sprache zu bringen; fordert die Kommission auf, auf der Ebene ihrer Delegationen Informationsveranstaltungen zu den Leitlinien mit relevanten örtlichen NRO durchzuführen; fordert den Rat erneut auf, das Europäische Parlament über die Umsetzung dieser Leitlinien vor Ort zu unterrichten und es umfassend in die Bewertung dieser Leitlinien einzubeziehen;
- 85. unterstützt den Rat in seinen Bemühungen, Menschenrechtsfragen systematisch in die gesamte Arbeit der Europäischen Union einzubeziehen, insbesondere indem der Schwerpunkt auf die regelmäßige Überarbeitung und Umsetzung eines bestimmten Leitlinienpakets der Europäischen Union zu Menschenrechten gelegt wird;
"Mainstreaming" der Menschenrechte
- 86. begrüßt die Tatsache, dass sich Rat und Kommission darum bemühen, die Kohärenz zwischen der EU-Menschenrechtspolitik und anderen internationalen Politiken zu stärken; hält es für die Verfolgung einer glaubwürdigen EU-Menschenrechtspolitik für ausschlaggebend, dass diese Verbindungen gestärkt werden;
- 87. unterstreicht die Bedeutung der Ernennung von Michael Matthiessen zum persönlichen Beauftragten für Menschenrechte des Hohen Vertreters der Europäischen Union für die GASP als einem wichtigen Schritt hin zu einem Mainstreaming von Menschenrechtsfragen; begrüßt die Tätigkeiten und das persönliche Engagement des Amtsinhabers;
- 88. begrüßt die Tatsache, dass die mit den zivilen und polizeilichen Operationen in der GASP/ESVP-Säule sowie mit den militärischen Operationen der Europäischen Union befassten Arbeitsgruppen damit begonnen haben, Menschenrechtsaspekte ihrer Operationen zu erörtern und solche Belange, einschließlich der Verurteilung der Anwendung von Gewalt gegen Frauen, in die Dienstanweisungen für das Personal der EU-Operationen vor Ort aufzunehmen; begrüßt die "Verhaltensnormen für ESVP-Operationen", die der Rat am 23. Mai 2005 beschlossen hat und die umfassende Anweisungen für alle Personalkategorien, die an ESVP-Operationen beteiligt sind, enthalten; weist allerdings darauf hin, dass es offensichtlich notwendig ist, dafür zu sorgen, dass diese Normen bei der zunehmenden Zahl der militärischen und zivilen Operationen der Europäischen Union im Ausland sorgfältig und konsequent angewendet werden; ist der Überzeugung, dass die Europäische Union bei einer solchen Vorgehensweise Fälle von Missbrauch vermeiden kann, wie sie bei den UN-Friedenserhaltungsmissionen aufgetreten sind; ersucht die Kommission, in Betracht zu ziehen, mehr Mittel für die Schulung des gesamten Personals hinsichtlich der Anwendung dieser Normen bereitzustellen;
- 89. begrüßt die Annahme der Leitlinien der Europäischen Union zur Förderung der Einhaltung des humanitären Völkerrechts im Dezember 2005; fordert den Rat nachdrücklich auf, sie auf alle entsprechenden Stellungnahmen, Erklärungen und Demarchen anzuwenden;
- 90. fordert die Europäische Investitionsbank als eine der Einrichtungen, die die EU-Entwicklungspolitik durch Darlehen umsetzt und eines der größten öffentlichen Finanzinstitute der Welt ist, auf, Menschenrechtsbelange in alle ihre Projektbewertungen in vollem Umfang einzubeziehen und eine angemessene interne Kapazität zu gewährleisten, um die Menschenrechte in ihrem Geschäftsgebaren zu berücksichtigen; fordert insbesondere die Einführung von klaren Schutzmaßnahmen auf der Grundlage internationaler Standards zur Bewertung und Milderung der menschenrechtsbezogenen Auswirkungen ihrer Projekte; fordert, dass für Bereiche, die nicht durch das EU-Recht abgedeckt sind, mindestens die gleichen Schutzmaßnahmen gelten wie in den Äquator-Prinzipien beschrieben; fordert die Bank auf, sich in dieser Angelegenheit mit dem Europäischen Parlament zu beraten;
- 91. begrüßt die Tatsache, dass die Kommission regelmäßig prüft, ob Länder in die "APS+"-Liste von Ländern aufgenommen werden sollten, denen die vorteilhaftesten Zollsätze für Waren, die in die Europäischen Union eingeführt werden sollen, gewährt werden; ersucht allerdings die Kommission darum, dafür zu sorgen, dass für die Zwecke ihrer Bewertung sowohl das Inkrafttreten internationaler Verpflichtungen als auch ihre wirksame Umsetzung und Durchsetzung vor Ort geprüft werden;
- 92. fordert die Kommission auf, objektive Kriterien anzulegen, wenn sie die Vorteile des APS+ Ländern gewährt, in denen bei der Umsetzung der acht ILO-Übereinkommen über die Kernarbeitsnormen schwerwiegende Mängel festzustellen waren, und insbesondere die Einhaltung der Zusagen zu überwachen, die Venezuela, die Republik Moldau, Sri Lanka, die Mongolei, El Salvador, Guatemala und Kolumbien vor dem Beschluss der Kommission vom Dezember 2005 gemacht haben; fordert die Kommission allgemein auf, regelmäßig die Umsetzung dieser Übereinkommen zu überprüfen, und erforderlichenfalls die in der Verordnung vorgesehenen Schutzbestimmungen anzuwenden;
- 93. ersucht den Rat und die Kommission darum, entsprechend seiner oben genannten Entschließung vom 14. Februar 2006 dafür zu sorgen, dass Handelsabkommen mit bestehenden UN-Verträgen zu Menschenrechten vereinbar sind, und vor der Aufnahme von Handelsverhandlungen unabhängige Nachhaltigkeitsabschätzungen durchzuführen, wobei besonders die Auswirkungen auf die Menschenrechte zu bewerten sind, und alle negativen Auswirkungen bestehender und vorgeschlagener Handelsregeln auf die Menschenrechte und gesellschaftliche und umweltbezogene Bereiche zu überwachen, zu überprüfen und umzukehren;
- 94. weist darauf hin, dass alle länderspezifischen Menschenrechtsbewertungen eine Analyse der Grundrechte von Arbeitnehmern umfassen sollten, wie sie in Artikel 23 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, in Artikel 22 des Paktes über bürgerliche und politische Rechte und in Artikel 8 des Paktes über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte verankert sind;
- 95. ersucht die Kommission, die Überwachung der Menschenrechtslage systematisch in alle Länderstrategiepapiere, regionalen Strategiepapiere, nationalen Indikativprogramme, regionalen Indikativprogramme und Aktionspläne aufzunehmen; ersucht die Kommission, solche Dokumente regelmäßig zu aktualisieren, damit sie stets die aktuelle Lage der Menschenrechte vor Ort wiedergeben, und angemessene Konsultationen mit NRO bei dieser Tätigkeit durchzuführen;
- 96. ersucht die Kommission, darüber Bericht zu erstatten, wie sie ihre eigenen Vorschläge in der Mitteilung der Kommission "Die Rolle der Europäischen Union bei der Förderung der Menschenrechte und der Demokratisierung in Drittländern" vom Mai 2001 umgesetzt hat, und anschließend eine Überprüfung vorzunehmen;
- 97. ersucht die Kommission, eine Strategie zur Förderung der Anwendung aller EU-Menschenrechtsleitlinien bei multinationalen Unternehmen bei der Umsetzung ihrer Mitteilung vom 23. März 2006 über die soziale Verantwortung von Unternehmen (KOM (2006) 0136) zu entwickeln;
- 98. weist erneut darauf hin, dass die interne Politik der Europäischen Union nicht nur im Einklang mit internationalem Menschenrecht stehen muss, sondern bei dessen Einhaltung exemplarisch zu sein hat; äußert insofern seine Befürchtung, dass die derzeitigen migrationspolitischen Maßnahmen nicht immer Gewähr für den Zugang von Flüchtlingen zu Schutz in der Praxis bieten; fordert den Rat und die Kommission auf, dafür zu sorgen, dass die Migrationssteuerung nicht zu einer Bedingung für die Entwicklungszusammenarbeit mit Drittländern wird, und dass die regionalen Pilotschutzprogramme schutzorientiert bleiben, gut mit Mitteln ausgestattet und langfristig sind, in vollem Umfang mit der humanitären und Entwicklungspolitik der Europäischen Union abgestimmt werden und sich auf den Grundsatz internationaler Solidarität stützen;
- 99. betont, dass bei der Bekämpfung des Menschenhandels ein Menschenrechtsansatz gewählt werden sollte, der die Opfer des Menschenhandels berücksichtigt, und begrüßt in diesem Zusammenhang, dass sich der Rat in seinem EU-Plan zur Bekämpfung und Verhütung des Menschenhandels1 auf den Opferschutz konzentriert; fordert alle Mitgliedstaaten eindringlich auf, das Übereinkommen des Europarates über Maßnahmen zur Bekämpfung des Menschenhandels zu ratifizieren;
- 100. dringt beim Rat und bei der Kommission darauf, Maßstäbe für alle Gespräche über Menschenrechte festzulegen, um die Kohärenz der Politik und des politischen Dialogs zu verbessern;
Erfolge der Interventionen des Europäischen Parlaments in Menschenrechtsfällen
- 101. begrüßt seine immer wichtiger werdende Rolle in Menschenrechtsfragen und bei der Sicherstellung der Einhaltung von Verpflichtungen zur Verbesserung der Menschenrechtslage überall in der Welt durch die Überprüfung der Tätigkeiten der anderen Organe und insbesondere durch den Sacharow-Preis;
- 102. begrüßt das erste Jahr der Tätigkeit des Unterausschusses für Menschenrechte innerhalb des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten, der sich an den Tätigkeiten des Parlaments orientiert hat und zu einem Focus für Tätigkeiten in Menschenrechtsfragen geworden ist, den es in der letzten Wahlperiode nicht gab, einschließlich regelmäßiger Berichte des Vorsitzes, der Kommission, des persönlichen Beauftragten für Menschenrechte, des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Menschenrechte, der Sonderberichterstatter der Vereinten Nationen und des Kommissars für Menschenrechte des Europarates, zahlreicher Anhörungen, Aussprachen, Gutachten und Studien sowie der Einbringung von Menschenrechtsaspekten in die Arbeit des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten;
- 103. hält es für notwendig, dass Menschenrechtsbelange in die Arbeit aller parlamentarischen Ausschüsse und Delegationen, die sich mit den Außenbeziehungen des Europäischen Parlaments befassen, einfließen; weist in diesem Zusammenhang insbesondere auf die Arbeit hin, die der Entwicklungsausschuss leistet, wenn er regelmäßig Menschenrechtsdebatten organisiert, und fordert die Kommission und den Rat auf, die Schlussfolgerungen dieser und anderer im Parlament durchgeführten Menschenrechtsdebatten zu berücksichtigen;
- 104. weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass der Unterausschuss "Menschenrechte" seine Aktivitäten 2005 vor allem auf die Umsetzung von Menschenrechtsinstrumenten der Europäischen Union konzentrierte, z.B. die Leitlinien der Europäischen Union zum Schutz der Verteidiger der Menschenrechte, und zu diesem Zweck ein Koordinierungssystem mit Vertretern von Menschenrechtsorganen der Vereinten Nationen aufstellte; erachtet es als eine Priorität, weiterhin eng mit den Vertretern und Organen der Vereinten Nationen und des Europarates zusammenzuarbeiten, um größere Konsequenz und Koordination im Bereich der Menschenrechte zu gewährleisten;
- 105. ist der Überzeugung, dass die Wirksamkeit der Arbeit des Parlaments in Menschenrechtsfragen auf vielfältige Weise gesteigert werden könnte, beispielsweise durch die intensive Überwachung der Tätigkeiten des Rates und der Kommission in Bezug auf Länder mit Menschenrechtsproblemen und durch eine konsequente Weiterverfolgung und rechtzeitige Folgenabschätzung aller Äußerungen zu Menschenrechten in Entschließungen und ihrer Umsetzung; schlägt vor, dass der Unterausschuss in Erwägung ziehen sollte, für die jeweiligen Leitlinien kleine informelle Arbeitsgruppen einzusetzen, damit er die Arbeit des Rates in dieser Hinsicht besser verfolgen und Vorschläge vorlegen kann;
- 106. ersucht den Unterausschuss, Menschenrechtsentschließungen, die nach Artikel 115 der Geschäftsordnung angenommen wurden, systematisch weiterzuverfolgen und die Bemühungen zu verstärken, die externen Menschenrechtsbelange aller Tätigkeiten des Parlaments, einschließlich der Arbeit der anderen Ausschüsse sowie der parlamentarischen Delegationen, zu behandeln;
- 107. ist der Auffassung, dass der Unterausschuss seinen Einfluss auf Politik und Programmplanung verstärken könnte, indem er die Arbeitsprogramme des Rates und der Kommission, insbesondere die Arbeit der COHOM, enger begleitet, indem er regelmäßig von den Mitgliedern der COHOM eingeladen wird, und fordert, dass die Mitglieder des Europäischen Parlaments systematisch zur Teilnahme an Informationstreffen, wie beispielsweise mit NRO und Informationsveranstaltungen zu Menschenrechtsdialogen mit Drittländern eingeladen werden; erwartet Zusagen, dass derartige Einladungen nunmehr ständig ausgesprochen werden;
- 108. ersucht das Präsidium des Parlaments sowie die Konferenz der Präsidenten zu prüfen, ob Maßnahmen ergriffen werden könnten, um die politische Unterstützung zu stärken, die Mitglieder im Plenum bei der Abstimmung über Dringlichkeitsentschließungen des Parlaments gemäß Artikel 115 der Geschäftsordnung leisten, unter Umständen, indem die Abstimmungsstunde auf einen besser geeigneten Zeitpunkt verschoben wird;
- 109. fordert eine konstruktivere Rolle für den Unterausschuss "Menschenrechte" bei der Ausarbeitung konsequenter und transparenter Kriterien für die Wahl von Dringlichkeitsthemen, um zu gewährleisten, dass die parlamentarischen Interventionen rechtzeitig erfolgen und möglichst große Wirkung zeigen; fordert die Mitglieder des Unterausschusses auf, sich fachlich in diesem Bereich auszutauschen und aktiver und maßgeblicher auf die Abfassung von Dringlichkeitsentschließungen Einfluss zu nehmen; schlägt zu diesen Zwecken die Schaffung einer ständigen Arbeitsgruppe vor, die sich aus Mitgliedern des Unterausschusses zusammensetzt;
- 110. begrüßt die Erstellung von Leitlinien für Delegationen des Parlaments bei Besuchen von Drittländern; ersucht das Präsidium des Parlaments sowie die Konferenz der Präsidenten zu prüfen, ob Maßnahmen ergriffen werden könnten, um die Außenwirkung und die systematische Anwendung dieser Leitlinien zu erhöhen; betont, dass jede Mission in ein Drittland systematisch Menschenrechtsbelange als ein Thema umfassen sollte, und dass alle Teilnehmer über die Menschenrechtslage vor und während des Besuchs in vollem Umfang informiert werden sollten;
- 111. begrüßt die aktive Rolle des Unterausschusses, des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten und des Präsidenten des Parlaments beim Eintreten in Fällen von Unrecht überall in der Welt, insbesondere was den Sacharow-Preis anbelangt; erinnert insofern daran, dass die Verleihung des Preises an die Preisträger öffentlich, in angemessenem Rahmen und direkt zu erfolgen hat;
- 112. begrüßt das Engagement des Parlaments bei der Behandlung des komplexen Themas der Wahrung der Menschenrechte zusammen mit der Bekämpfung des internationalen Terrorismus; betont, dass Kohärenz beim Ansatz der Europäischen Union bei unterschiedlichen Menschenrechtsfragen von ausschlaggebender Bedeutung ist, wenn die Europäische Union international ein glaubwürdiger Akteur sein will; erinnert an seinen Beschluss vom 18. Januar 20061 über die Einsetzung eines nichtständigen Ausschusses zu der vermuteten Beteiligung der CIA und möglicherweise von EU-Mitgliedstaaten oder Beitrittstaaten an so genannten "Extraordinary Renditions" ("Sonderauslieferungen"), bei denen Gefangene an so genannte "Black Sites" gebracht werden, wo sie gefoltert werden können; hofft, dass dieser Ausschuss bald einen Bericht und entsprechende Schlussfolgerungen vorlegen wird;
- 113. ersucht den Rat und die Kommission - im Hinblick auf die Konferenz EU-USA, die im Juni 2006 stattfinden soll, und gemäß dem Bericht der Sachverständigen der Menschenrechtskommission der Vereinten Nationen -, die Regierung der Vereinigten Staaten aufzufordern, das Internierungslager von Guantánamo sofort zu schließen, und darauf zu bestehen, dass alle Gefangenen im Einklang mit dem humanitären Völkerrecht behandelt werden und ihnen unverzüglich ein faires, öffentliches Gerichtsverfahren vor einem zuständigen, unabhängigen und unparteiischen Gericht gewährt wird;
- 114. erwartet mit Interesse den Eingang der Ergebnisse einer Folgenabschätzung, durch die die Wirkung der Tätigkeiten des Europäischen Parlaments im Bereich der Menschenrechte analysiert und bewertet werden soll;
- 115. nimmt die noch in der Debatte befindlichen Vorschläge zur Stärkung der Rolle des Parlaments bei der Förderung von Demokratie zur Kenntnis, durch die die Arbeit von wichtigen Ausschüssen und Delegationen unterstützt, eine Beobachtung der politischen Entwicklungen in den Nachbarschaftsländern und darüber hinaus ermöglicht und das Informationsnetzwerk zwischen den nationalen Parlamenten in der gesamten Europäischen Union gestärkt werden könnten;
- 116. nimmt die noch in der Debatte befindlichen Vorschläge zur Einrichtung einer europäischen Stiftung für Demokratie zur Kenntnis, die mit anderen, dem demokratischen Prozess verpflichteten Organisationen, wie dem Europarat und der OSZE, zusammenarbeiten würde, und zur Prüfung der Frage, wie ein der Europäischen Union zur Verfügung stehendes Gremium für die Förderung der Demokratie und der Menschenrechte entwickelt werden kann;
Für die Arbeit im Bereich der Menschenrechte zur Verfügung stehende Ressourcen, einschließlich im Sekretariat des Rates
- 117. ersucht die Kommission, zumindest einen ständigen Dienstposten in jeder Drittlandsdelegation zu bestimmen, der für die Überwachung der Menschenrechtslage in dem betreffenden Land und für die Förderung internationaler Menschenrechtsstandards sowie für die Beziehungen zur Zivilgesellschaft, wie beispielsweise die Beziehungen zu Menschenrechtsaktivisten, zuständig ist; ersucht darum, dass dieser Dienstposten auf ausreichend hoher Ebene eingerichtet wird, damit Probleme erkannt und behandelt werden können, wenn dies notwendig ist; fordert in diesem Zusammenhang, dass Vertreter der Zivilgesellschaft regelmäßig offiziell von den Delegationen der Kommission eingeladen werden, um die Arbeit der Menschenrechtler aus Drittländern weiter zu unterstützen;
- 118. ersucht die Kommission darum, das Menschenrechtsreferat in ihrer Generaldirektion für Außenbeziehungen zu stärken, indem ihm zusätzliches Personal zugewiesen wird, um Menschenrechtsangelegenheiten zu bearbeiten, damit es in die Lage versetzt wird, seine zusätzliche Funktion als Ressourcenreferat wahrzunehmen; ersucht darüber hinaus darum, dass einem Mitarbeiter in jedem geografischen Referat zusätzlich die Zuständigkeit für Menschenrechte übertragen wird;
- 119. fordert zusätzliche Mittel für den Unterausschuss "Menschenrechte", um die Finanzierung von Reisen und Besuchen von Ausschussmitgliedern an die Orte der Welt, in denen die Menschenrecht missachtet werden, zu erleichtern, damit Verstöße gegen das internationale Menschenrecht angeprangert werden können;
- 120. ersucht den Rat darum, das Menschenrechtsreferat in seinem Generalsekretariat zu stärken und insbesondere neue Dienstposten für Fachleute aus dem Bereich Menschenrechte und mit Fachwissen über humanitäres Völkerrecht und Menschenrechte zu schaffen, um den persönlichen Beauftragten für Menschenrechte zu unterstützen, und um eine zweckmäßigere Arbeitsteilung in seinem Büro insbesondere angesichts der Ausweitung seiner Zuständigkeiten zu ermöglichen;
- 121. empfiehlt, dass allen vom Rat ernannten Sonderbeauftragten ein Menschenrechtsexperte zugewiesen wird, der ausschließlich diesem Sonderberichterstatter zuarbeitet; fordert diese Sonderbeauftragten auf, Menschenrechtsfragen systematisch im Rahmen ihrer Tätigkeit anzusprechen;
- 122. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, den Regierungen und den Parlamenten der Mitgliedstaaten und der Beitrittsländer, den Vereinten Nationen, dem Europarat, der OSZE, den Regierungen der in dieser Entschließung genannten Länder sowie den Geschäftsstellen der wichtigsten in der Europäischen Union niedergelassenen und auf dem Gebiet der Menschenrechte tätigen NRO zu übermitteln.