Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung hat mit Schreiben vom 20. April 2009 zu der o. g. Entschließung des Bundesrates wie folgt Stellung genommen:
In der Entschließung des Bundesrates*) zur Verbesserung der Sicherheitsausstattung von Motorrädern sieht der Bundesrat eine Verbesserung der Verkehrssicherheit darin, Motorräder obligatorisch mit automatischen Blockierverhinderern (ABV) auszustatten. Die Bundesregierung wird gebeten, bei der Europäischen Union darauf hinzuwirken, dass ABV als wichtiges Sicherheitssystem für alle neu zuzulassenden Motorräder möglichst rasch vorgeschrieben wird. Weiterhin wird die Bundesregierung gebeten, in Verhandlung mit den Motorradherstellern und -importeuren auf eine vorgezogene freiwillige Einführung dieses Sicherheitssystems bei allen Modellen in Deutschland hinzuwirken.
Schon das "Programm für mehr Sicherheit im Straßenverkehr" des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Wohnungswesen - heute Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) vom Februar 2001 enthielt das Ziel, möglichst alle Kraftfahrzeuge mit ABV auszurüsten. Das BMVBS hat daraufhin auf internationaler Ebene bereits mehrfach auf das oben genannte Ziel - insbesondere auf die obligatorische Ausrüstung der Motorräder mit ABV - hingewirkt. Leider sind bislang weder aus Brüssel von der Europäischen Kommission noch aus der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen (UN-ECE) in Genf von den Vertragsparteien des geänderten Übereinkommens von 1958 (ECE-Übereinkommen) noch von den Vertragspartnern des Übereinkommens von 1998 (Global Übereinkommen) positive Signale zur Unterstützung der deutschen Forderung nach obligatorischer Ausstattung von Motorrädern mit ABV gekommen. In einem Gespräch mit der Europäischen Kommission am 05.12.2008 in Bonn wurde nochmals auf die BMVBS-Position hingewiesen; die Kommission nahm diese leider nur zur Kenntnis.
Die Kommission plant nun, Mitte 2009 einen Vorschlag für eine Novellierung der Vorschriften für die Typgenehmigung von zwei- oder dreirädrigen Kraftfahrzeugen vorzulegen, der u. a. auch neue Sicherheitsvorschriften für Motorräder enthalten soll. Die Kommission prüft zurzeit die Möglichkeit, für neue Motorräder die verbindliche Ausrüstung mit ABV vorzuschreiben. Das BMVBS hat im Rahmen der Anhörung der Kommission im Februar 2009 betont, dass aus Verkehrssicherheitsgründen sowie auf Grund des positiven Nutzen-Kosten-Verhältnisses von 4:1 - möglichst schnell - die obligatorische Ausstattung von allen einspurigen Fahrzeugen mit ABV vorgeschrieben werden sollte.
Hinsichtlich der Bitte des Bundesrates an die Bundesregierung, in Verhandlungen mit den Motorradherstellern und -importeuren auf eine vorgezogene freiwillige Einführung hinzuwirken, ist festzuhalten, dass sich die Verbände der Motorradhersteller schon in der zurückliegenden Zeit dahingehend geäußert haben, derartige Systeme in ihren Fahrzeugen serienmäßig einzubauen oder deren Einbau anzubieten.
Auch in der "Europäischen Charta für die Straßenverkehrssicherheit" hat sich die europäische Motorradbranche verpflichtet, bis 2010 die Mehrheit der von ihr vertriebenen Modelle mit ABV anzubieten. 2008 waren schon 35 % der in Europa angebotenen Modelle serienmäßig damit ausgestattet oder auf Wunsch mit ABV erhältlich.
- *) siehe Drucksache 669/08(B)