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Drucksachen Startseite | Info | | Inhalt  Vorgang  | Inhalt | | 411/08 (PDF) vom 05.06.08



Mitteilung des Präsidenten
Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union (Verwaltungsausschuss der Kommission nach Artikel 195 der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 des Rates über eine gemeinsame Organisation der Agrarmärkte und mit Sondervorschriften für bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse (Verordnung über die einheitliche GMO) und korrespondierende Gremien des Rates in Marktordnungsfragen)

Die gemeinsame Liste der Beratungsgremien bei Kommission und Rat (Abschnitt IV, Ziffer 2 der Bund-Länder-Vereinbarung vom 29. Oktober 1993) ist um den Verwaltungsausschuss der Kommission nach Artikel 195 der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 des Rates über eine gemeinsame Organisation der Agrarmärkte und mit Sondervorschriften für bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse (Verordnung über die einheitliche GMO)* sowie um die korrespondierenden Gremien des Rates in Marktordnungsfragen ergänzt worden.

Die Funktion des Ansprechpartners für die Bundesregierung bzw. des Koordinators soll für beide Bereiche im Rotationsverfahren im halbjährlichen Wechsel wahrgenommen werden.

Für den Verwaltungsausschuss der Kommission über die einheitliche GMO können gemäß § 6 EUZBLG i.V.m. Abschnitt IV der Bund-Länder-Vereinbarung für nachstehende Themenbereiche jeweils eine Bundesratsbeauftragte bzw. ein Bundesratsbeauftragter zur ständigen Teilnahme (Liste A) benannt werden:

  • a) Tierische Erzeugnisse (ohne Milch)
  • b) Milch und Milcherzeugnisse
  • c) Feldkulturen (Getreide, Reis, Ölsaaten, Eiweißpflanzen u.a.)
  • d) Obst und Gemüse
  • e) Wein, Alkohol, alkoholische Getränke
  • f) Sonstige pflanzliche Erzeugnisse

Für die folgenden korrespondierenden Arbeitsgruppen des Rates in Marktordnungsfragen können gemäß § 6 EUZBLG i.V.m. Abschnitt IV der Bund-Länder-Vereinbarung jeweils eine Bundesratsbeauftragte bzw. ein Bundesratsbeauftragter zur ständigen Teilnahme (Liste A) benannt werden:

  • a) Gruppe "Tierische Erzeugnisse" (ohne Milch)
  • b) Milch und Milcherzeugnisse
  • c) Gruppe "Feldkulturen" (Getreide, Reis, Ölsaaten, Eiweißpflanzen u.a.)
  • d) Gruppe "Obst und Gemüse"
  • e) Gruppe "Wein und Alkohol"
  • f) Gruppe "Sonstige pflanzliche Erzeugnisse"
  • * vgl. Drucksache 939/06 (PDF) = AE-Nr. 061840 (VO(EG) Nr. 1234/2007 v. 22.10.07, ABl. L 299 v. 16.11.07, S. 1)

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