3. Der federführende Ausschuss für Fragen der Europäischen Union empfiehlt dem Bundesrat ferner, zu dem Gesetz folgende Entschließung zu fassen:
Der Bundesrat nimmt Bezug auf seine Stellungnahme vom 2. November 2012 (BR-Drucksache 523/12(B) ) und begrüßt den bevorstehenden Beitritt der Republik Kroatien zur Europäischen Union.
Der Bundesrat würdigt die von der Republik Kroatien seit ihrer Unabhängigkeit im Rahmen des Assoziierungs- und Beitrittsprozesses mit der EU erzielten großen Fortschritte u.a. bei der Übernahme und Umsetzung des gemeinschaftlichen Besitzstandes. Die kroatischen Anstrengungen zur Aussöhnung mit den Nachbarn sind dabei als Modell für die gesamte Region besonders zu würdigen. Er stellt fest, dass diese Reformbilanz mit weitreichenden politischen, sozialen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Veränderungen verbunden ist. Der Bundesrat nimmt die Einschätzung der Kommission in ihrem abschließenden Monitoringbericht vom 26. März 2013 zum Stand der Beitrittsvorbereitungen und der Erfüllung der von der Republik Kroatien übernommenen Verpflichtungen zu weiteren Reformen in den Bereichen Justiz und Grundrechte sowie Wettbewerbsfähigkeit zur Kenntnis.
Er geht davon aus, dass die Republik Kroatien die Beitrittsvorbereitungen bis zum 1. Juli 2013 abgeschlossen haben wird. Er unterstreicht die Wichtigkeit, dass die Republik Kroatien den begonnenen Reformprozess auch nach dem Beitritt weiter fortführt.
Der Bundesrat betont die andauernde Bereitschaft der deutschen Länder, die Republik Kroatien bei ihren Reformanstrengungen auch nach dem EU-Beitritt u.a. durch Fortsetzung der erfolgreichen Zusammenarbeit in gemeinsamen Regierungskommissionen weiter zu unterstützen.
Er sieht den bevorstehenden EU-Beitritt der Republik Kroatien als positives Beispiel dafür, dass sich die Beitrittskriterien der EU mit entschlossener Anstrengung in einem überschaubaren Zeitraum erfüllen lassen und die europäische Perspektive weiterhin mit Leben erfüllt ist.