11. Der Bundesrat begrüßt das Anliegen der Kommission, die im November 2005 gestartete "Europäische Transparenzinitiative" weiter auszugestalten und fortzuentwickeln, ausdrücklich. Die damit verfolgte Zielstellung, die Transparenz der EU-Politiken zu stärken und der Bevölkerung der Mitgliedstaaten der EU damit zu dokumentieren, dass die den politischen und öffentlichen Einrichtungen anvertrauten Entscheidungsbefugnisse und Ressourcen sorgfältig und sachgerecht genutzt werden, sieht der Bundesrat als unabdingbar und notwendig an.
Der Bundesrat ist dabei der Auffassung, dass ein möglichst hoher Grad an Transparenz dazu beiträgt, die Akzeptanz der EU bei den Bürgerinnen und Bürgern in Europa weiter zu erhöhen und somit positiv auf den Prozess der Europäischen Integration wirken kann.
Der Bundesrat verweist gleichzeitig darauf, dass die Länder der Kommission derzeit bereits im Rahmen ihrer ordnungsgemäßen Verwaltungstätigkeit und auf der Grundlage EU-rechlicher Vorgaben aufwändig erstellte, detaillierte Statistiken jährlich übermitteln, die überwiegend in elektronischer Form von der EU veröffentlicht werden und somit von interessierten Bürgern jederzeit einsehbar sind. So sind sowohl die allgemein gültigen Kriterien für die Vergabe von EU-Beihilfen als auch deren nationale sowie subsektorale Verteilung grundsätzlich jedermann zugänglich.
In einem ersten Schritt zu mehr Transparenz sollten diese Informationen künftig auf europäischer Ebene so bereitgestellt werden, dass jeder Bürger eines Mitgliedsstaats über das Internet an einer zentralen Stelle Einblick in die Informationen nehmen kann.
Dabei muss ein Ausgleich zwischen dem Informationsanspruch und der Minimierung von Verwaltungsaufwand erfolgen. Die Transparenzinitiative darf den allgemeinen und dringenden Bestrebungen nach Abbau von Bürokratie nicht zuwiderlaufen.
Dessen ungeachtet begrüßt der Bundesrat den Ansatz der Kommission zur "Offenlegung von Informationen über Empfänger von EU-Geldern".
Insbesondere die in den letzten Monaten intensiv geführte Diskussion zur Finanzausstattung der verschiedenen Politikbereiche der Kommission und zu den Beiträgen und Mittelrückflüssen der einzelnen Mitgliedstaaten offenbart die Notwendigkeit einer höheren Transparenz für alle Bereiche, die von EU-Geldern partizipieren.
Diese Offenlegung sollte in einer möglichst einfachen Form erfolgen und prinzipiell für alle Empfänger von EU-Geldern unabhängig vom Wirtschaftsbereich und der Finanzierungsart gelten.
Der Bundesrat sieht vor diesem Hintergrund eine Verkürzung der öffentlichen Diskussion allein auf die Zahlungen an einzelne Gruppen mit großer Sorge. Die Initiative für mehr Transparenz sollte vielmehr dazu beitragen offensiv darzustellen, in welchem Verhältnis insbesondere die EU-Zahlungen an die Landwirtschaft zu ihren Leistungen für die Gesellschaft sowie Arbeit und Wertschöpfung in den ländlichen Räumen stehen.
In diesem Zusammenhang gibt der Bundesrat seiner Überzeugung Ausdruck, dass es im vitalen Interesse der deutschen Landwirte liegt, die Daten über die ihnen von der EU gewährten Zahlungen offen zu legen, weil diesen Zahlungen von der Gesellschaft gewollte Leistungen nach gesunden Lebens- und Futtermitteln, umweltgerechter Landbewirtschaftung und Kulturlandschaftspflege, nach Innovation und Technologieentwicklung sowie nachhaltiger Entwicklung ländlicher Räume in Deutschland zu Grunde liegen.
(entfällt bei Annahme von Ziffer 5 oder 6)