C(2018) 3980 final
Siehe Drucksache 775/17(B)
Europäische Kommission
Brüssel, 28.6.2018 C(2018)3980 final
Sehr geehrter Herr Bundesratspräsident,
die Kommission dankt dem Bundesrat für seine Stellungnahme zum Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Aufsichtsanforderungen an Wertpapierfirmen (COM (2017) 790 final).
Dieser Vorschlag bildet gemeinsam mit dem Vorschlag über die Beaufsichtigung von Wertpapierfirmen (COM (2017) 791 final) einen umfassenden Rahmen zur Festlegung überarbeiteter, geeigneter Kapitalanforderungen sowie anderer Anforderungen an Wertpapierfirmen in der gesamten Union. Diese Anforderungen tragen den Geschäftsmodellen und Risiken von Wertpapierfirmen angemessen Rechnung. Angesichts der von diesen Firmen eingegangenen und ausgehenden Risiken tragen die Anforderungen zum Schutz der Kunden und zur Wahrung der Finanzstabilität bei. Als Teil der Maßnahmen der Kommission zur Vertiefung der Kapitalmärkte in der Union schaffen die beiden Vorschläge einen soliden und angemessenen Aufsichtsrahmen für die Tätigkeit von Wertpapierfirmen, der die Lenkung der Investitionsflüsse im Binnenmarkt erleichtert. Zudem stärken sie die Bankenunion, indem die aufsichtsrechtlichen Vorschriften und die Beaufsichtigung von systemrelevanten Wertpapierfirmen an jene von Kreditinstituten von vergleichbarer Größe angeglichen werden.
Die Kommission nimmt erfreut zur Kenntnis, dass der Bundesrat die allgemeinen Ziele der Vorschläge unterstützt. Insbesondere nimmt die Kommission die Auffassung des Bundesrates zur Kenntnis, dass die mit den Vorschlägen angestrebte Festlegung angemessener Aufsichtsanforderungen für nicht systemrelevante Wertpapierfirmen gewährleistet werden sollte, die Berechnung ihrer Kapitalanforderungen nach dem vorgeschlagenen Konzept nicht zu komplex sein sollte und die Kapitalanforderungen an diese Firmen in keinem Fall höher sein dürfen als die an systemrelevante Wertpapierfirmen gestellten Anforderungen. Da systemrelevante Wertpapierfirmen erheblich größer sind, gibt es bisher keine Hinweise darauf, dass an nicht systemrelevante Wertpapierfirmen letztlich höhere Anforderungen gestellt würden. Die Kommission möchte darauf hinweisen, dass der Vorschlag eine schrittweise Einführung der neuen Bestimmungen vorsieht, um einen großen Zuwachs an Anforderungen abzufedern; dies sollte auch in extremen Fällen Erleichterung bieten.
An den Präsidenten des Bundesrates
Herrn Regierenden Bürgermeister
Michael MÜLLER
Leipziger Straße 3-4
10117 Berlin Deutschland
Die Kommission nimmt die Bemerkungen des Bundesrates aufmerksam zur Kenntnis, dass sich überschneidende Anforderungen für nicht systemrelevante Wertpapierfirmen vermieden werden sollten und dass das Europäische Parlament und der Rat die Kriterien, nach denen Wertpapierfirmen die aufsichtliche Behandlung mit den einfachsten Anforderungen in Anspruch nehmen können, genau prüfen sollten. Die Kommission begrüßt auch die Auffassung des Bundesrates, dass der Vorschlag eine gute Gelegenheit darstellt, um eine bessere Harmonisierung der aufsichtsrechtlichen Behandlung und Überwachung der systemrelevanten Wertpapierfirmen in der Europäischen Union zu gewährleisten.
Schließlich nimmt die Kommission die Bemerkungen des Bundesrates bezüglich der Behandlung vereinbarter Geschäfte im Rahmen der Verordnung über Märkte für Finanzinstrumente zur Kenntnis. Die Kommission ist jedoch der Auffassung, dass diese Bedenken nicht in den Geltungsbereich der Vorschläge für einen überarbeiten Aufsichtsrahmen für Wertpapierfirmen fallen.
Die Stellungnahme des Bundesrates wurde den Vertretern der Kommission bei den laufenden Verhandlungen mit den gesetzgebenden Organen über den überarbeiteten Aufsichtsrahmen für Wertpapierfirmen übermittelt und wird in diese Gespräche einfließen.
Die Kommission hofft, dass die in der Stellungnahme des Bundesrats aufgeworfenen Fragen mit diesen Ausführungen geklärt werden konnten, und sieht der Fortsetzung des politischen Dialogs erwartungsvoll entgegen.
Mit freundlichen Grüßen
Frans Timmermans Valdis Dombrovskis
Erster Vizepräsident Vizepräsident