Zugeleitet mit Schreiben des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments - 305440 - vom 22. April 2005. Das Europäische Parlament hat die Entschließung in der Sitzung am 10. März 2005 angenommen.
Stellungnahme des Bundesrates: Drucksache 524/04(Beschluss)
Das Europäische Parlament,
- - in Kenntnis der Mitteilung der Kommission "Wissenschaft und Technologie: Schlüssel zur Zukunft Europas Leitlinien für die Forschungsförderung der Europäischen Union" (KOM (2004) 0353),
- - in Kenntnis der Schlussfolgerungen des Ratsvorsitzes zur künftigen gemeinschaftlichen Politik zur Forschungsförderung, die von einer großen Mehrheit der Delegationen im Rat (Wettbewerbsfähigkeit) vom 25. und 26. November 2004 unterstützt wurden',
- - unter Hinweis auf den Beschluss Nr. 1513/2002/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Juni 2002 über das Sechste Rahmenprogramm der Europäischen Gemeinschaft im Bereich der Forschung, technologischen Entwicklung und Demonstration als Beitrag zur Verwirklichung des Europäischen Forschungsraums und zur Innovation (2002-2006)2,
- - in Kenntnis des auf verstärkte Investitionen in die Forschung gerichteten Aktionsplans der Kommission (KOM (2003) 0226),
- - unter Hinweis auf seine Entschließung vom 18. November 2003 zu der Mitteilung "In die Forschung investieren: Aktionsplan für Europa"3,
- - unter Hinweis auf seine Entschließung vom 1. April 2004 zur Internationalen Konferenz für Erneuerbare Energien im Juni 2004 in Bonn4, in der es betont, dass die Unterstützung von Forschung und Entwicklung sowie Innovation im Bereich Erneuerbare Energien verstärkt werden muss und dass die Ergebnisse in allen Bereichen der Gesellschaft verbreitet und gefördert werden müssen,
- - in Kenntnis der Mitteilungen der Kommission zu Frauen und Wissenschaft, zur Rolle der Universitäten im Europa des Wissens, zu einer Mobilitätsstrategie für den Europäischen Forschungsraum, zu den Karrieremöglichkeiten europäischer Forscher, zur Grundlagenforschung, zur Nanotechnologie, zur Sicherheitsforschung und zur regionalen Dimension des Europäischen Forschungsraums (KOM (1999)0076, KOM (2003) 0058, KOM (2001) 0331, KOM (2003) 0436, KOM (2004) 0009, KOM (2004) 0338, KOM (2004) 0590, KOM (2001) 0549),
- - in Kenntnis der Mitteilungen der Kommission zur finanziellen Vorausschau der Union 2007-2013 (KOM (2004) 0101, KOM (2004) 0487),
- - in Kenntnis des Berichts des Expertengremiums für den Europäischen Forschungsrat unter Vorsitz von Herrn Federico Mayorl,
- - in Kenntnis des Berichts einer hochrangigen Expertengruppe unter Leitung von Professor Ramon Marimon "Evaluierung der Effektivität der neuen Instrumente des Sechsten Forschungsrahmenprogramms"2,
- - in Kenntnis des Berichts der hochrangigen Sachverständigengruppe unter Vorsitz von Herrn Wim Kok über die Lissabon-Strategie3,
- - unter Hinweis auf den von dem Sachverständigengremium unter Vorsitz von Herrn J.M. Gago ausgearbeiteten Bericht "Research and Technology Development in Information Society Technologies - Five-Year Assessment: 1999-2003"4,
- - unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission zu den Herausforderungen für die europäische Informationsgesellschaft ab 2005 (KOM (2004) 0757),
- - unter Hinweis auf den Aktionsplan für Umwelttechnologie in der Europäischen Union, worin anerkannt wird, dass "aus öffentlichen und privatwirtschaftlichen Quellen gespeiste Investitionen in die Forschung für die Wirtschaft der EU und die Öko-Industrien von wesentlicher Bedeutung" sind (KOM (2004) 0038),
- - unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission zum Anteil erneuerbarer Energien in der EU, worin für erforderlich gehalten wird, "die öffentliche Unterstützung für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration im Bereich der erneuerbaren Energien (...) in Europa auszuweiten und zu beschleunigen" (KOM (2004) 0366),
- - in Kenntnis des Vorschlags der Kommission für eine Richtlinie und der zwei Vorschläge der Kommission für eine Empfehlung zur Erleichterung der Zulassung von Drittstaatsangehörigen in die Europäische Gemeinschaft zum Zwecke der wissenschaftlichen Forschung (KOM (2004) 0178),
- - in Kenntnis des von einer Interservice-Arbeitsgruppe der Kommission zu Technologieplattformen zusammengestellten Berichts5,
- - in Kenntnis der Vorarbeiten für eine Neuauflage des Aktionsplans für Innovation und der laufenden Konsultation hinsichtlich eines Rahmenprogramms für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation,
- - gestützt auf Artikel 45 seiner Geschäftsordnung,
- - in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie (A6-0046/2005),
1 Rat der Europäischen Union, 26.11.2004 - 14687/04 (Presse: 323):
2 ABI. L 232 vorn 29.8.2002, S. 1.
3 ABI. C 87 E vom 7.4.2004, S. 60.
4 ABI. C 103 E vom 29.4.2004, S. 838.
1 http://www.ercexpertgroup.org/documents/ercexpertgroup_final_report.pdf
2 http://www.cordis.lu/fp6/instruments_review/
3 http://europa.eu.int/coram/councils/bx041105/kok_report_en.pdf
4 http://europa.eu.int/comm/dgs/information_society/evaluation/pdf/5_y_a/ist_5ya_final_140105.pdf
5 ftp://ftp.cordis.lu/pub/technologyplatforms/docs/tp_report_defweb_en.pdf
in der Erwägung, dass
A. der Fortschritt bei der Schaffung des Europäischen Forschungsraums (EFR) unter Einbeziehung sowohl des sechsten Rahmenprogramms (RP6) als auch anderer Initiativen im Bereich Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration (FTE)-Bereich ein erster Schritt zur Umsetzung der Lissabon-Strategie ist, wodurch eine neue Dynamik im Forschungsbereich entstand und neue Instrumente zur Schaffung eines EFR eingeführt wurden,
B. die Kommission konsequent vorging in dem sie der Forschung und Innovationen in ihren Vorschlägen für die neue Finanzielle Vorausschau der EU höchste Bedeutung beimaß sowie vorschlug, die Haushaltsmittel für das Siebte Rahmenprogramm (RP7) zu verdoppeln; in der Erwägung ferner, dass einige Mitgliedstaaten, die Nettozahler sind, den Wunsch geäußert haben, dass für den Gemeinschaftshaushalt eine Obergrenze von 1% des BIP der Union festgelegt wird, und dass die finanzielle Vorausschau 2007-2013 im Einklang stehen muss mit dem Vorschlag der Kommission, den Haushalt für das RP7 auf das Doppelte aufzustocken,
C. im Bericht Kok festgestellt wurde, dass dringendes Handeln seitens der Politik erforderlich ist, um die "Attraktivität Europas für Forscher und Wissenschaftler zu steigern" und "Forschung und Wissenschaft" höchste Priorität einzuräumen, da diese wesentliche Voraussetzungen für das Erreichen der Lissabon - Ziele sind, und dass es ferner notwendig ist, einen ganzheitlichen Ansatz zu wählen, um Entwicklung und Aufnahme der Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) sicherzustellen,
D. im Marimon-Bericht die Instrumente des RP6 gutgeheißen werden und die Notwendigkeit der Kontinuität bei der Planung der Forschungsprogramme betont wird, in diesem Bericht aber auch einige Korrekturmaßnahmen vorgeschlagen werden,
E. im Sonderbericht Nr. 1/2004 des Rechnungshofs über die Verwaltung indirekter FTE-Aktionen des RP5 für Forschung und technologische Entwicklung festgestellt wurde, dass die Bestimmungen für die Teilnahme an gemeinschaftlichen FTE-Rahmenprogrammen unnötig komplex seien und dies zu schwerwiegenden Problemen geführt habe, insbesondere für kleinere Organisationen mit weniger entwickelten Verwaltungsstrukturen,
F. die Grundlagenforschung für erfolgreiche Innovationen und langfristige Wettbewerbsfähigkeit der Europäischen Union von entscheidender Bedeutung ist und eine eingehende Diskussion auf europäischer Ebene seit zwei Jahren über die Notwendigkeit einer Struktur (Europäischer Forschungsrat) zur Unterstützung einer mit wissenschaftlicher Autonomie ausgestatteten Grundlagenforschung in allen wissenschaftlichen Bereichen im Gange ist,
G. die EU schätzungsweise 700 000 neue, gut ausgebildete Forscher bis 2010 braucht, wenn das Ziel von Investitionen in Höhe von 3% des BIP in Forschung und Entwicklung erreicht werden soll, und dass bei der Förderung von Forschern dem erfolgreichen Marie-Curie-Programm eine besondere Bedeutung zukommt,
H. Hochgeschwindigkeitsnetze mit großer Kapazität im Bereich der elektronischen Kommunikation und sonstige IKT-Instrumente und -Infrastrukturen die Art und Weise verändern, in der Forscher kommunizieren, zusammenarbeiten und Innovation schaffen, und es notwendig ist, für eine kontinuierliche und angemessene gemeinschaftliche Unterstützung für Forschungsnetzinfrastrukturen im Rahmen des GEANT-Projekts zu sorgen,
I. es erforderlich ist, die Rahmenbedingungen für die private Forschung zu verbessern, da zwei Drittel der Forschungsinvestitionen, die erforderlich sind, um das 3%-Ziel zu erreichen, aus dem Wirtschaftssektor kommen sollen,
J. es notwendig ist, bei den jungen Menschen eine neue Begeisterung für die Wissenschaft zu wecken und wissenschaftliche Laufbahnen zu fördern, wobei vor allem der Beteiligung von Frauen besondere Aufmerksamkeit geschenkt werden muss,
K. die Mobilität der Forscher in der EU und auch die Mobilität zwischen EU und Drittländern, öffentlichen und privaten Forschungszentren, Universitäten und Industrie sowie zwischen verschiedenen Unternehmenssektoren wesentliche Elemente im Hinblick auf Wissenszuwachs, Innovation und nachhaltige Entwicklung sind,
L. die Klein- und Kleinstunternehmen mit niedrigem bis mittlerem Technologieniveau, einschließlich der traditionellen Gewerbe, ein beträchtliches und unzureichend genutztes Potenzial für Innovation, Technologietransfer sowie Forschung und Entwicklung bergen, das es im Geist und nach den Leitlinien der Europäischen Charta für Kleinunternehmen zu fördern gilt,
M. bessere Verknüpfungen zwischen der Welt der Forschung und der Industrie, insbesondere den KMU, angestrebt werden sollten, wobei vor allem örtliche Netze unterstützt werden sollten, die die Wirtschaft und akademische Einrichtungen verbinden; in der Erwägung, dass eine intensive Diskussion über die Schaffung europäischer Technologieinitiativen im Gange und die Anwendung des Gemeinschaftspatents eine Vorbedingung für eine erfolgreiche europäische Forschungspolitik ist,
N. nach Unterstützung einer wirksameren Forschungs- und Innovationspolitik dadurch gestrebt werden muss, dass flankierenden politischen Maßnahmen Aufmerksamkeit gewidmet wird, etwa der Vollendung des Binnenmarktes und Bestimmungen betreffend das geistige Eigentum, die ein Gleichgewicht zwischen Schutz und Wettbewerb anstreben, wobei KMU ein besserer Zugang gewährt wird und Investitionen des privaten und öffentlichen Sektors in neue Technologien und Inhalte gefördert werden,
0. das Wettbewerbsproblem der europäischen Wirtschaft u.a. aus einem sogenannten Paradoxon zwischen Schaffung wissenschaftlicher Kenntnis (die in der EU ausreichend vorhanden ist) und dem unzureichenden Vermögen entspringt, diese Kenntnis in Innovationen und insbesondere in die Produktion umzusetzen; ferner in der Erwägung, dass die Beteiligung der Industrie an der Festsetzung der Prioritäten im Hinblick auf die finanzielle Unterstützung daran etwas verbessern kann und daher eine Beteiligung der Industrie am RP7 und eine Verbesserung der Stellung der KMU in diesem angestrebt werden muss,
P. es, um der gegenwärtigen Marginalisierung von KMU Einhalt zu gebieten, empfehlenswert wäre, das Potenzial neuer, maßgeschneiderter Verfahren zur Unterstützung ihrer Rolle bei Innovationen zu erkunden, wozu unter anderem gehören:
- - vereinfachte Finanzierungs- und Verwaltungsregelungen, insbesondere für kleinere Maßnahmen mit einmaliger Finanzierung und abschließender Bewertung,
- - die Unterstützung für regionale thematische Gruppen ("Cluster") und deren europäische Vernetzung, wobei der Notwendigkeit Aufmerksamkeit zu widmen ist, dass der größte Teil der bereitgestellten Mittel tatsächlich innovativen KMU vorbehalten bleibt (Begrenzungen im Hinblick auf den Anteil, der für in Gruppen/Netzen arbeitenden Organisationen bereitgestellt wird),
Q. eine bessere Koordinierung von Forschungshaushalten, Strukturfonds und sämtlichen anderen öffentlichen und privaten Finanzierungsquellen auf gemeinschaftlicher, nationaler und regionaler Ebene angestrebt werden sollte,
Inhaltsübersicht |
| Europa verdient eine bessere Forschung |
| Grundlagenforschung und Europäischer Forschungsrat |
| Menschliche Ressourcen |
| Technologietransfer |
| Thematische Prioritäten |
Europa verdient eine bessere Forschung
- 1. unterstreicht die neuen Zuständigkeiten im Forschungsbereich (Artikel III 248-255), die der EU von der Verfassung für Europa übertragen werden, insbesondere im Hinblick auf die Schaffung eines EFR; fordert die Kommission auf, konsequent gemäß diesem neuen Rechtsrahmen zu handeln;
- 2. unterstreicht, dass Forschung und Wissen in der EU auf hohem Niveau sind, dass es aber den europäischen Forschungseinrichtungen und Betrieben nur unzureichend gelingt, die guten Ideen und Erkenntnisse auch zu verwerten und in rentable Initiativen umzusetzen, die zur Beschäftigung beitragen; ist der Meinung, dass eine Abstimmung der Forschungsagendas auf gesellschaftliche Fragen und auf die Notwendigkeit technologischer Innovationen hier zu Verbesserungen führen kann;
- 3. billigt die Leitlinien für die künftige gemeinschaftliche Forschungspolitik, wie sie in der Mitteilung der Kommission dargelegt werden; unterstreicht, dass der EFR nur dann möglich sein wird, wenn ein größerer Anteil der Forschungsmittel von der Union verwaltet wird zwecks besserer Koordinierung der jeweiligen Forschungspolitik auf europäischer, nationaler und regionaler Ebene, und zwar sowohl inhaltlich als auch bezüglich ihrer Finanzierung, und dies in Ergänzung der Forschungspolitik in und zwischen den Mitgliedstaaten geschieht; erwartet, dass sich die Kommission und die Mitgliedstaaten genau an den Kok-Bericht halten, worin die Rolle der Forschung im Hinblick auf die Erreichung der Lissabon - Ziele beleuchtet wird, und mit den erforderlichen politischen Impulsen und Finanzmitteln im RP7 beiträgt;
- 4. fordert, dass alle Mitgliedstaaten und EU-Organe bei der Schaffung des EFR dieselbe Entschlossenheit an den Tag legen, die sie bei der Schaffung des Binnenmarktes und der Währungsunion gezeigt haben; ist der Auffassung, dass das RP7 nicht nur ein "weiteres Rahmenprogramm", sondern erheblich erweitert und aufgefrischt sein sollte, um dazu beizutragen, die Ziele von Lissabon zu erreichen;
- 5. ist entschieden der Auffassung, dass angesichts der neuen gemeinschaftlichen Zuständigkeiten im Forschungsbereich sowie der Erweiterung auf 25 und bald noch mehr Mitgliedstaaten eine Stärkung der europäischen Wettbewerbsfähigkeit größere Mittel für Forschung und Innovation erfordert; fordert zumindest eine Verdoppelung des jeweiligen Prozentsatzes der Mittel des Rahmenprogramms im BIP der EU-Mitgliedstaaten, und fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, dies als ein Minimum zu betrachten, das bei den Verhandlungen über die Finanzielle Vorausschau nicht in Frage gestellt werden darf; fordert die Kommission auf, das RP7 entsprechend ihrem Vorschlag für die Finanzielle Vorausschau 2007-2013 zu planen und sich hinter den Vorschlag zu stellen, den Gemeinschaftshaushalt auf entschieden mehr als 1% des BIP festzusetzen;
- 6. fordert, dass jene Mitgliedstaaten die Anspruch auf Mittel aus den Strukturfonds haben, einen beträchtlichen Teil dieser Mittel zur Beseitigung ihres Rückstands im Bereich der Forschung verwenden;
- 7. fordert die Mitgliedstaaten auf, alle erforderlichen Anstrengungen zu unternehmen, um ihre jeweiligen nationalen Ziele für F&E-Investitionen zu erreichen, die sie sich selbst auf dem Europäischen Rat von Barcelona gesetzt haben; ist der Auffassung, dass F&E-Investitionen in der EU bis 2010 3% des BIP erreichen sollten, und dass insbesondere die einzelstaatlichen öffentlichen F&E-Mittel auf die diesem Ziel entsprechenden Niveaus angehoben werden sollten; fordert die Kommission auf, die Einhaltung der Zusagen der Mitgliedstaaten zu überwachen, insbesondere jener Mitgliedstaaten, die sich diesbezüglich unter dem europäischen Durchschnitt befinden;
- 8. betont die Notwendigkeit der Beteiligung der Regionen und der regionalen Behörden, um die Investitionen in Forschung und Innovation anzuheben, insbesondere durch Umsetzung regionaler Forschungs- und Innovationsstrategien im Rahmen des 3%-Ziels (Europäischer Rat von Barcelona, März 2002), fordert die Berücksichtigung der regionalen Dimension der Forschung, wenn die Tätigkeiten im Rahmen des RP7 festgelegt werden, und fordert die Mitgliedstaaten auf, die Hemmnisse zu beseitigen, die noch bestehen, wenn Grenzregionen aus einem oder mehreren Ländern im Bereich von Forschung und Innovation zusammenarbeiten wollen, und so für das Zustandekommen eines echten europäischen Forschungsraums zu wirken;
- 9. betont die Bedeutung der Entwicklung von Exzellenzzentren an europäischen Universitäten in verschiedenen Wissenschafts- und Forschungsdisziplinen; ist der Auffassung, dass dies durch Erhöhung der öffentlichen Finanzierung seitens der Mitgliedstaaten und der EU und mit zusätzlichen Gemeinschaftsmitteln für Studierende, die zu Universitäten wechseln, welche Bürger aus anderen Mitgliedstaaten anziehen, erreicht werden kann;
- 10. betont, dass die Mitgliedstaaten dafür sorgen müssen, dass Forschungsmittel der Union niemals an die Stelle einzelstaatlicher Mittel treten, sondern dass die Kofinanzierung sich so auswirkt; dass sie zu einer Erhöhung der Gesamtfinanzierung beiträgt; weist darauf hin, dass in Mitgliedstaaten derzeit Forschungsvorhaben von nationaler Bedeutung durchgeführt werden, die nicht notwendigerweise zu den Vorhaben gehören, die aus Unionsmitteln zu finanzieren sind;
- 11. ist der Auffassung, dass das RP7 als Instrument zur Überwindung des "Europäischen Paradoxon" eingesetzt werden kann, das darin besteht, dass Qualität und Quantität der europäischen öffentlichen Forschung im Großen und Ganzen exzellent sind, die Umsetzung der Forschungsergebnisse in wirtschaftlich leistungsfähige Erzeugnisse und Dienstleistungen aber hinter der in den USA und Japan zurückbleibt;
- 12. fordert die Synchronisierung der Laufzeit des Rahmenprogramms mit der Laufzeit der Finanziellen Vorausschau im Interesse einer besseren Koordinierung der Planungsarbeit der Kommission, wenn man sich auf fünfjährige Finanzielle Vorausschauen einigt, die sich zeitlich mit der Wahlperiode decken, und ist der Meinung, dass Vorkehrungen für ein gleitendes Programmsystem getroffen werden sollten, einschließlich einer Halbzeitbewertung, um nötigenfalls Korrekturen an den Zielen vorzunehmen, sowie mit Verfahren, die es dem Europäischen Parlament ermöglichen, Stellung zu solchen Korrekturen zu beziehen;
- 13. ist von der Notwendigkeit der Kontinuität beim Übergang vom RP6 zum RP7 überzeugt und begrüßt zugleich die im Marimon-Bericht vorgeschlagene Verbesserungen, insbesondere jene im Hinblick auf die Notwendigkeit einfacherer und klarerer Verwaltungsverfahren, die klare und konzentriertere Ausschreibungen umfassen müssen, welche die Vielzahl unterschiedlicher Vertragsmodelle reduzieren und eine vereinfachte Kostenregelung einführen, sowie im Hinblick auf die Notwendigkeit, jede vorbestimmte kritische Masse zu vermeiden; ist insbesondere der Auffassung, dass ein Verfahren mit zweistufiger Evaluierung in großem Umfang Anwendung finden sollte, um die Effizienz zu verbessern und die Kosten für die Beteiligten, insbesondere KMU und örtliche Behörden, zu verringern;
- 14. ist der Auffassung, dass die Haushaltstransparenz genaue Angaben darüber erfordert, welcher Teil der Mittel an die verschiedenen Arten von Teilnehmern gezahlt wird, wobei deutlicher zwischen den verschiedenen Unternehmensgrößen zu unterscheiden ist;
- 15. ist der Auffassung, dass die internationale Zusammenarbeit in der Forschung, vor allem im Rahmen der Europäischen Nachbarschaftspolitik, mit den Nachbarländern der EU, wie etwa den Mittelmeer- und den Balkanländern, mit Russland und den Neuen Unabhängigen Staaten, aber auch mit den AKP-Ländern, sowie bei den Beitrittsverhandlungen gestärkt werden muss;
- 16. ist der Auffassung, dass das RP7 eine kontinuierliche Bewertung der wissenschaftlichen Qualität seiner Ergebnisse erfordern und in der Lage sein sollte, seine Themen und Verfahren entsprechend anzupassen;
- 17. weist darauf hin, dass mehrere Konkurrenten der Union mit öffentlichen Beihilfen für langfristige Forschungsvorhaben großzügiger sind als die Union; ist besorgt darüber, dass die EU-Bestimmungen über staatliche Beihilfen ein Hindernis für die Durchführung solcher langfristigen Forschungsvorhaben darstellen könnten; befürchtet, dass die Union langfristig ihre Wettbewerbsfähigkeit einbüßt, wenn die langfristige Forschung und die Grundlagenforschung nicht ausreichend finanziert werden; fordert die Kommission auf, unverzüglich die geltenden Rechtsvorschriften über staatliche Beihilfen im Hinblick auf Fälle zu überprüfen, bei denen der mögliche wirtschaftliche Nutzen der Forschungsvorhaben erst langfristig zu erkennen ist;
- 18. betont, dass die Regionen am Investitionsaufwand beteiligt werden müssen, um das auf dem Europäischen Rat 2002 in Barcelona festgelegte Ziel der drei Prozent erreichen zu können; begrüßt, dass regionale Strategien für Forschung und Entwicklung erarbeitet wurden, die zur Verwirklichung dieses Ziels beitragen, und wünscht, das diese unterstützt werden; fordert die Berücksichtigung der regionalen Dimension der Forschung bei der Festlegung der Maßnahmen im Rahmen des RP7 für Forschung und Entwicklung;
Grundlagenforschung und Europäischer Forschungsrat
- 19. fordert die rasche Schaffung des Europäischen Forschungsrates entsprechend dem Vorschlag der Kommission und im Einklang mit den in den Berichten Mayor und Kok enthaltenen Anregungen; fordert die Kommission jedoch auf, dieses Organ zusammen mit bestehenden Einrichtungen (Gemeinsame Forschungsstelle, Generaldirektion Forschung und andere) besser zu bewerten, um Überlappungen zu vermeiden;
- 20. ist fest davon überzeugt, dass der Europäische Forschungsrat auf europäischer Ebene die Grundlagenforschung in allen wissenschaftlichen Bereichen auf der Grundlage wissenschaftlicher Exzellenz fördern und zu einem gemeinschaftlichen Mehrwert durch europaweiten Wettbewerb und europaweite Förderung der Kreativität auf höchstem Niveau beitragen wird;
- 21. hält es für wesentlich, dass der Europäische Forschungsrat angemessen ausgestattet, unabhängig in seinem wissenschaftlichen Urteil sowie seinen Geldgebern in wirtschaftlicher Hinsicht rechenschaftspflichtig, in der Auswahl seiner Projekte und in seiner Arbeit aber autonom ist; ersucht die Kommission, ein Konzept der finanziellen Maßnahmen vorzulegen, die zur Einrichtung des Europäischen Forschungsrates auf der Grundlage der Haushaltsmittel des RP7 notwendig sind; ist der Ansicht, dass die Finanzierung der nationalen Programme nicht aufgrund gemeinschaftlicher Unterstützung eingeschränkt werden sollte; empfiehlt nachdrücklich, dass der Europäische Forschungsrat den bürokratischen Aufwand nicht erhöhen und die Beurteilung der Vorschläge nicht verzögern darf;
- 22. schlägt vor, dass der Europäische Forschungsrat von einem Verwaltungsrat und einem wissenschaftlichen Ausschuss geleitet wird, dem hochrangige europäische Wissenschaftler und Vertreter aus Wirtschaft und Industrie, z.B. durch Beteiligung von Technologieplattformen, angehören; ist der Meinung, dass ein weltweites Netzwerk von Gutachterpartnern ("peer reviewers") zur Evaluierung der Vorschläge gebildet werden sollte; ist ferner der Auffassung, dass die Leitungsorgane und das Gutachternetz geschlechtsspezifisch möglichst ausgewogen besetzt sein sollten; vertritt schließlich die Ansicht, dass die Auswahlkriterien sowohl für den Verwaltungsrat als auch für den wissenschaftlichen Ausschuss auf Spitzenleistung und Expertenwissen beruhen müssen, um die Transparenz zu wahren und sicherzustellen, dass der Europäische Forschungsrat größtmögliches Ansehen genießt; ist der Meinung, dass der Forschungsrat nach einer kurzen Übergangsphase im Einklang mit Artikel 171 des EG-Vertrages errichtet werden sollte; ist der Meinung, dass die Beteiligungsregeln des RP7 diese Vorgabe berücksichtigen müssen;
Menschliche Ressourcen
23. fordert die europäischen Institutionen und die Mitgliedstaaten auf, die Förderung des Zugangs und der Karriereaussichten von Frauen im Forschungsbereich, auch über positive Maßnahmen, als eine Priorität zu betrachten; schlägt gemeinschaftliche Initiativen vor, die sich auf die Beseitigung kultureller Stereotype und Barrieren richten, welche Frauen davon abhalten, eine wissenschaftliche Laufbahn einzuschlagen;
24. ermutigt die Mitgliedstaaten, ihre Ausbildungssysteme im Hinblick auf einen besseren Stellenwert der Wissenschaft an Schulen und Universitäten zu überprüfen und Studenten zu unterstützen, die eine Laufbahn in diesem Bereich anstreben;
25. ist entschieden der Auffassung, dass das erfolgreiche Marie-Curie-Programm, das von den Antragstellern begrüßt wird, mit den vorhandenen Instrumenten fortgeführt werden muss und darüber hinaus sicherstellen soll, dass internationale Nachwuchs- und Spitzenwissenschaftler für die europäische Forschungsarbeit gewonnen werden können; würdigt den Erfolg der Marie-Curie-Aktionen und empfiehlt eine erhebliche Aufstockung der diesbezüglichen Mittel;
26. ist entschieden der Auffassung, dass sowohl auf Ebene der Mitgliedstaaten wie auch auf Gemeinschaftsebene Bedingungen für eine verbesserte Mobilität der Forscher auf sämtlichen Laufbahnstufen geschaffen werden müssen, die die Mobilität sowohl des nicht fest angestellten als auch des fest angestellten akademischen Personals zu einem "Massenphänomen" machen, einschließlich der wechselseitigen Mobilität zwischen Industrie, Universitäten und Forschungszentren; hält eine Harmonisierung der Forscherlaufbahnen sowie ihrer Arbeitsbedingungen auf Gemeinschaftsebene für einen entscheidenden Schritt, um die Mobilität der Forscher zu einem Pfeiler des EFR zu machen; ist in diesem Zusammenhang der Ansicht, dass die Festlegung klarer gemeinsamer Standards auf Gemeinschaftsebene für den Zugang zur akademischen Laufbahn sowie eine "Europäische Qualifizierung", auf deren Grundlage Forscher an Universitäten oder im Forschungssystem der Mitgliedstaaten angestellt werden könnten, eine erhebliche Verbesserung bedeuten würden;
27. fordert, die gegenseitige Anerkennung der Doktorate der Mitgliedstaaten voranzutreiben, um die Hindernisse, die der Mobilität von Forschern und Wissenschaftlern im Wege stehen, zu beseitigen und einen einheitlichen europäischen Forschungsraum in der EU zu fördern;
28. unterstreicht, dass die Bereitstellung von erstklassigen Forschungsgebäuden, -einrichtungen und -infrastrukturen eine entscheidende Voraussetzung dafür ist, dass die europäischen Wissenschafts- und Forschungszentren für die besten Forscher der Welt attraktiv werden und Forschungsergebnisse von Weltrang erreicht werden, und unterstützt daher den Vorschlag der Kommission, Mittel für diesen Zweck bereitzustellen; wünscht eine Stärkung der Rolle des Europäischen Strategieforums für Forschungsinfrastrukturen (ESFRI) bei der Verwirklichung einer europäischen Infrastrukturpolitik;
29. fordert die europäischen Universitäten, Forschungseinrichtungen und in der Forschung tätigen Unternehmen nachdrücklich auf, ihre Laufbahnstrukturen und Hierarchien flexibler zu gestalten, so dass für junge und innovative Wissenschaftler Anreize geschaffen werden, einschließlich erheblicher finanzieller Vorteile in Form von Spin-offs und anderer verbesserter Vergütungen;
Technologietransfer
- 30. ist der Auffassung, dass die technologische Innovation im RP7 besonders berücksichtigt werden muss; ist der Auffassung, dass die Koordinierung der europäischen Forschungspolitik mit der entsprechenden Politik für die Unternehmen und die Industrie entscheidend ist;
- 31. begrüßt den Vorschlag in Bezug auf europäische "Technologieplattformen" als Instrumente zur Umsetzung der strategischen Forschungs- und Entwicklungsagenden in bestimmten Technologiebereichen; betont ferner die Bedeutung der Technologieplattformen als wichtige Mechanismen zur Zusammenführung von Industrie, Forschungsorganisationen, lokalen Einrichtungen und anderen Beteiligten und unterstreicht die Notwendigkeit von Maßnahmen zur Erleichterung der Beteiligung von KMU;
- 32. ist der Ansicht, dass die Forschung mit den politischen Prioritäten verbunden sein sollte, um die Kohärenz zu gewährleisten;
- 33. empfiehlt nachdrücklich, dass die Mittel für Instrumente wie STREP (Specific Targeted Research Projects) und die Verbundforschung (ehemals CRAFT) und Kollektivforschung, die sich explizit auf KMU und deren Zugang richten, aufgestockt, die Zulassungskriterien für die Projekte flexibler gestaltet und die Erfolgschancen der Projekte angemessen erhöht werden; ermuntert die Mitgliedstaaten, steuerliche und sonstige Anreize für die Förderung industrieller Innovationen - einschließlich Verbindungen zu EUREKA -, speziell im Hinblick auf KMU, zu beschließen; empfiehlt die Gewährung von Zuschüssen an KMU für die Erlangung von Patentlizenzen; fordert die Kommission auf, in Erwägung zu ziehen, einen Teil aller thematischen Haushaltslinien für feste Zuschüsse an Kleinst- und Kleinbetriebe als Risikokapital bereitzustellen, für die ein vereinfachtes und rationalisiertes Auswahlverfahren und in der Folge auf ein Minimum beschränkte Verwaltungsverfahren angewandt werden;
- 34. fordert die Kommission auf, die Entwicklung von Technologieplattformen und "sozial motivierten Forschungsplattformen" zu unterstützen, um Forschungskonsortien mit sozialen Zielsetzungen im Zusammenhang mit den wichtigsten Herausforderungen im gesellschaftlichen Bereich in Europa, etwa gemeinsamen demographischen Veränderungen in Europa oder Herausforderungen im Umweltbereich, zu fördern;
- 35. unterstützt die Rationalisierung der Bürokratie im Rahmen dieses Programms, insbesondere im Zusammenhang mit KMU;
- 36. fordert, dass zur Förderung der Innovationen ein zuvor festgelegter substanzieller Teil der Mittel für kollaborative Forschung, dem wichtigsten Teil des RP7, für die Zusammenarbeit zwischen KMU und Forschungseinrichtungen reserviert wird;
- 37. fordert die europäischen Einrichtungen und die Mitgliedstaaten auf, auch unter Beteiligung örtlicher und regionaler Gebietskörperschaften und sonstiger geeigneter Einrichtungen regionale technologische Gründerzentren zu schaffen und mit Hilfe ihrer öffentlichen Finanzinstrumente (EIF, Strukturfonds, Regionalfonds) den Einsatz privaten Risikokapitals (Hebelwirkung) zum Zwecke der Errichtung regionaler Risikokapitalfonds (primär Venture-Kapitalfonds) zu fördern, die als in enger Zusammenarbeit mit Technologiegründerzentren verwaltete öffentlichprivate Risikofonds eine wesentliche Voraussetzung für die wirksame Finanzierung neuer Hochtechnologieprojekte junger Unternehmen sind;
- 38. fordert die Kommission auf, der Situation der Forschung in der Industrie besondere Beachtung zu schenken, da diese Forschung einen großen Teil der gesamten Forschungsressourcen ausmacht;
- 39. fordert die Kommission auf, Bestimmungen über die Einrichtung eines Schnellprüfsystems für KMU vorzulegen, auf dessen Grundlage die Wahrscheinlichkeit einer Finanzierung von Forschungsprojekten rasch beurteilt werden kann;
- 40. empfiehlt nachdrücklich, im Rahmenprogramm die Bildung von wissenschaftlichen Gruppen ("Clustern") und regionalen Netzwerken unter Einbeziehung von KMU zu fördern und bestehende Initiativen in den Mitgliedstaaten zu unterstützen;
- 41. ist entschieden der Auffassung, dass ein effizienterer und stärker koordinierter Gebrauch von sonstigen Finanzierungs- und Unterstützungsmechanismen (EIB, Strukturfonds, nationalen öffentlichen und privaten Fonds und EUREKA) gemacht werden sollte, um Forschung und Entwicklung sowie Innovation zu fördern; schlägt daher vor, dass die Mitgliedstaaten in Zusammenarbeit mit den Regionen die nationalen operationellen Programme für Ziel-2-Maßnahmen der Strukturpolitik und die Projekte, für die Mittel aus dem Rahmenprogramm beantragt werden, koppeln;
- 42. fordert die Kommission auf, bei der Vorlage des RP7 das Konzept des Europäischen Mehrwerts zu präzisieren und insbesondere Forschungsbereichen Rechnung zu tragen, deren Ziele, wie den Bürgern in allen Mitgliedstaaten deutlich vermittelt werden sollte, vorzugsweise durch gemeinsame europäische Vorhaben erreicht werden können;
- 43. tritt für eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen den nationalen Forschungsprogrammen ein; fordert die Kommission auf, Initiativen gemäß Artikel 169 des EG-Vertrags zu ergreifen;
- 44. fordert die Kommission auf, Abmachungen mit der Industrie zu treffen, um die Forschung in strategischen Bereichen zu fördern;
Thematische Prioritäten
45. ist der Auffassung, dass sich die Festlegung der thematischen Prioritäten im Rahmen des zu erwartenden Beschlusses des Europäischen Parlaments und des Rates über das RP7 mit den Zielen der Lissabon - Agenda vor Augen ergeben sollte und dass sie außerdem das Ergebnis eingehender Diskussionen zwischen den europäischen, nationalen und regionalen Institutionen sowie der Wissenschaft und den Beteiligten in der Zivilgesellschaft einschließlich der Wirtschaft sein sollte;
46. ist der Auffassung, dass das RP7 auf den thematischen Prioritäten des RP6 aufbauen sollte, um die Kontinuität zu wahren, dass es gleichzeitig aber auch neuen Schlüsselbereichen in Wissenschaft und Forschung Rechnung tragen sollte, die eine ausschlaggebende Rolle für die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit Europas, die Schaffung neuer Arbeitsplätze und die Verbesserung des Wohls der Bürgerinnen und Bürgern spielen, und stimmt der Einbeziehung der Weltraumforschung und des relativ neuen Bereichs der Sicherheitsforschung in die thematischen Prioritäten zu, ist gleichzeitig aber der Auffassung, dass das RP7 die Forschung in folgenden Bereichen angemessen unterstützen sollte:
- a) Biowissenschaften (einschließlich Biotechnologie, Neurowissenschaften, präventive Medizin und öffentliche Gesundheitsfürsorge),
- b) alle bestehenden und künftigen CO₂-freien Energieträger (insbesondere erneuerbare Energien und Energieeffizienz),
- c) IKT,
- d) Nanotechnologie, neue Werkstoffe und Produktionsverfahren,
- e) Chemie;
47. ist der Auffassung, dass es, um die wachsenden weltweiten Umweltgefährdungen zu meistern, entscheidend darauf ankommt, dass die europäische Forschungspolitik F&E in Bereichen, die sich mit Naturkatastrophen befassen, nachdrücklich fördert;
48. ist der Auffassung, dass die EU die Finanzierung der zur Zeit unterfinanzierten Erforschung von Krankheiten sicherstellen sollte, die die Bürger von Entwicklungsländern befallen;
49. ist der Auffassung, dass das RP7 Forschung und Entwicklung auch in hochinnovativen Bereichen langsamer wachsender Wissenschaftsdisziplinen und Wirtschaftsbereiche unterstützen sollte;
50. betont, dass die Europäische Union konkrete Maßnahmen ergreifen muss, um die Wissenschaft den Bürgerinnen und Bürgern näherzubringen, beispielsweise durch Initiierung der öffentlichen Diskussion über wichtige wissenschaftliche und technologische Fragen, und dass sich diese auch in der europäischen Forschungspolitik und im kommenden RP widerspiegeln sollte;
51. fordert die Kommission auf, dem Gedanken des Tierschutzes gebührend Rechnung zu tragen, indem erstens Alternativen zu Tierversuchen unterstützt werden und zweitens die Zahl der Tierversuche in den finanzierten Projekten auf ein Minimum reduziert wird;
52. ist der Auffassung, dass im Rahmenprogramm stärkeres Augenmerk auf die interdisziplinäre Forschung gelegt werden sollte, um vermehrt neue Impulse und Denkansätze zu liefern
53. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten und der Bewerberländer zu übermitteln.