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Drucksachen Startseite | Info | | Inhalt  Vorgang  | Inhalt | | 300/1/09 vom 14.05.09



Antrag des Saarlandes
Entschließung des Bundesrates zur Einführung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes für das Hotellerie- und Gaststättengewerbe und zur allgemeinen Überprüfung der Ermäßigungstatbestände im Umsatzsteuerrecht

Punkt 38 der 858. Sitzung des Bundesrates am 15. Mai 2009

Der Bundesrat möge die Entschließung nach Maßgabe folgender Änderungen annehmen:

1. Zu Nummer 2

Nummer 2 ist wie folgt zu fassen:

  • "2. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, sobald der Beschluss des ECOFIN-Rates vom 10. März 2009 durch Änderung der Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie in verbindliches Gemeinschaftsrecht umgesetzt ist, schnellstmöglich
    • a) für Dienstleistungen im Gaststättengewerbe sowie für Beherbergungen in Hotels und ähnlichen Einrichtungen, einschließlich Ferienunterkünften,
    • b) für die kurzfristige Vermietung auf Campingplätzen und von Plätzen für das Abstellen von Wohnwagen sowie
    • c) für die Renovierung, Instandhaltung, Reinigung von Wohnungen den ermäßigten Umsatzsteuersatz einzuführen."

2. Zur Begründung

An die Begründung sind folgende Absätze anzufügen:

  • "Auch das Bauhandwerk stellt in Deutschland einen gewichtigen Wirtschaftsfaktor dar, der eine Vielzahl qualifizierter Arbeitsplätze sichert. Die konjunkturelle Lage im Bauhandwerk ist seit Jahren besorgniserregend. Eine durch staatliche Maßnahmen allein nur schwerlich einzudämmende Schwarzarbeit hat dazu geführt, dass viele kleine und mittelständische Unternehmen des Bauhandwerks in ihrer Existenz gefährdet sind. Dies wird mit Blick auf die aktuelle Wirtschaftslage und Konjunkturkrise noch verschärft.

    Mit einem ermäßigten Umsatzsteuersatz für Dienstleistungen im Bauhandwerk könnte gerade die mittelständisch geprägte Wirtschaft weiter gestärkt, wettbewerbsfähiger und international besser positioniert werden. Durch eine solche Maßnahme könnten zudem deutliche Wachstums- und Beschäftigungsimpulse gesetzt werden. Daneben würde die Senkung des Mehrwertsteuersatzes auch die Rahmenbedingungen für eine Steuerbetrugsbekämpfung verbessern, da mit ihr Anreize für ein steuerunehrliches Verhalten wegfallen.

    Die geforderten Änderungen stehen im Einklang mit der voraussichtlichen Änderung der Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie aufgrund der Beschlüsse des ECOFIN-Rates vom 10. März 2009 und vom 5. Mai 2009."


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