C(2018) 3540 final
Siehe Drucksache 715/17(B)
Europäische Kommission
Brüssel, 11.06.2018 C(2018) 3540 final
Michael MÜLLER
Präsident des Bundesrates
Leipziger Straße 3-4
D - 10117 Berlin Deutschland
Sehr geehrter Herr Präsident,
die Kommission dankt dem Bundesrat für seine Stellungnahme zu dem Aktionsplan der Europäischen Union 2017-2019 zur Bekämpfung des geschlechtsspezifischen Lohngefälles {
COM (2017) 678 final}.
Dieser Aktionsplan ist Teil einer umfassenden Agenda der Kommission für die Gleichstellung von Frauen und Männern. Ihr Rahmen heißt "Strategisches Engagement für die Gleichstellung der Geschlechter 2016-2019". Eine der fünf Prioritäten des Strategischen Engagements zielt darauf ab, vor allem das geschlechtsspezifische Lohn-, Einkommens- und Rentengefälle zu verringern und dadurch die Armut von Frauen zu bekämpfen.'
Die Kommission begrüßt es, dass der Bundesrat die Ziele des Aktionsplans umfassend unterstützt und sich für ein weiteres Vorgehen der EU zur Bekämpfung des geschlechtsspezifischen Lohngefälles einsetzt. Die Kommission weis/ in diesem Zusammenhang auf die Bewertung der neugefassten Gleichbehandlungsrichtlinie (2006/54/EG)2 hin, die als eine der wichtigsten Maßnahmen des Aktionsplans Erwähnung, findet, insbesondere wegen ihrer Bedeutung für Lohntransparenz und für die Präzisierung des Begriffs der gleichwertigen Arbeit.
Die Kommission freut sich auf eine Fortsetzung des politischen Dialogs. Mit vorzüglicher Hochachtung
Frans Timmermans Vera Jourova
Erster Vizepräsident Mitglied der Kommission
- 1. https://ec.europa.eu/info/sites/info/filesistrategic enuagementen.pdf
- 2. Richtlinie 2006/54/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juli 2006 zur Verwirklichung des Grundsatzes der Chancengleichheit und Gleichbehandlung von Männern und Frauen in Arbeits- und Beschäftigungsfragen (Neufassung) (ABI. L 204 vom 26.7.2006, S. 23).