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Drucksachen Startseite | Info | | Inhalt  Vorgang  | Inhalt | | 293/07 (PDF) vom 03.05.07



Antrag der Länder Nordrhein-Westfalen, Thüringen
Entschließung des Bundesrates zur Aufrechterhaltung der Beitragsfreiheit in der Rentenversicherung von Entgeltumwandlungen zur betrieblichen Altersversorgung

Der Ministerpräsident Düsseldorf, den 2. Mai 2007
des Landes Nordrhein-Westfalen

An den
Präsidenten des Bundesrates
Herrn Ministerpräsidenten
Dr. Harald Ringstorff

Sehr geehrter Herr Präsident,

die Landesregierungen von Nordrhein-Westfalen und Thüringen haben beschlossen dem Bundesrat den als Anlage beigefügten

  • Antrag für eine Entschließung des Bundesrates zur Aufrechterhaltung der Beitragsfreiheit in der Rentenversicherung von Entgeltumwandlungen zur betrieblichen Altersversorgung


zuzuleiten.
Ich bitte, den Entschließungsantrag gemäß § 36 Abs. 2 der Geschäftsordnung auf die Tagesordnung der Plenarsitzung des Bundesrates am 11. Mai 2007 zu setzen und anschließend den Ausschüssen zur Beratung zuzuweisen.


Mit freundlichen Grüßen
Dr. Jürgen Rüttgers

Anlage
Entschließung des Bundesrates zur Aufrechterhaltung der Beitragsfreiheit in der Rentenversicherung von Entgeltumwandlungen zur betrieblichen Altersversorgung

Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, noch im Jahr 2007 gesetzliche Regelungen einzubringen mit denen die Beitragsfreiheit in der Rentenversicherung von Entgeltumwandlungen zum Zwecke der betrieblichen Altersversorgung im Rahmen der bestehenden Grenzen auch über das Jahr 2008 hinaus gewährleistet wird.

Die steuer- und beitragsfreie Umwandlung von Teilen des Entgelts hat zu einer größeren Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung beigetragen. Ab dem Jahr 2009 werden nach geltendem Recht Entgeltumwandlungen beitragspflichtig. Dies wird sich hemmend auf die betriebliche Altersversorgung auswirken.

Inzwischen werden in der Praxis Strategien zur Beitragsvermeidung entwickelt, die teilweise zu einer erheblichen Rechtsunsicherheit führen und mit unkalkulierbaren Beitragsausfällen verbunden sein können. So entsteht z.B. durch so genannte Entgeltumwidmungen eine unsicherere Rechtslage für Arbeitnehmer, weil dann gesetzliche Unverfallbarkeitsfristen anstelle der sofortigen Unverfallbarkeit einer Entgeltumwandlung gelten.

Wie ein für das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen erstelltes Gutachten von Prof. Raffelhüschen zeigt, führt die weitere Beitragsfreiheit von Entgeltumwandlungen zwar zunächst zu Beitragsmindereinnahmen in allen Sozialversicherungszweigen. Allerdings werden diese Beitragsmindereinnahmen in der Rentenversicherung kurzfristig durch geringere Leistungsausgaben (zumindest teilweise) kompensiert. Mit der Entgeltumwandlung werden Anwartschaften in der betrieblichen Altersversorgung erworben, so dass sich eine zusätzliche Beitragszahlung zur gesetzlichen Rentenversicherung erübrigt.

Vor diesem Hintergrund ist die Aufrechterhaltung der Beitragsfreiheit in der Rentenversicherung vertretbar.


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