859. Sitzung des Bundesrates am 12. Juni 2009
Der Verkehrsausschuss empfiehlt dem Bundesrat, die Entschließung nach Maßgabe folgender Änderungen zu fassen:
Zu Absatz 3 Satz 2, Absatz 3a - neu - und Absatz 4 Satz 2
Die Entschließung ist wie folgt zu ändern: *)
Begründung (nur gegenüber dem Plenum):
Insgesamt sollen rund 20.000 km in Straßen nach Landesrecht abgestuft werden.
Die Abstufung nicht mehr fernverkehrsrelevanter Bundesfernstraßen führt bei den betroffenen Ländern zu erheblich höheren Aufwendungen und dadurch zu Mehrbelastungen der Länderhaushalte.
Grundsätzlich wird von einem Aufwand für Betrieb, Unterhaltung, Erhaltung, Um- und Ausbau sowie Lärmschutz von ca. 60.000 €/km/Jahr ausgegangen.
Darüber hinaus besteht ein Finanzbedarf für die Maßnahmen des vordringlichen und weiteren Bedarfs des Bundesfernstraßenbedarfsplans von ca. 40.000 €/km/Jahr. Hinzu kommen noch die Kosten für erforderliche Lärmschutzmaßnahmen
Wegen dieser Belastungen ist zwingend eine finanzielle Kompensation für die Länder erforderlich, damit die Länder in die Lage versetzt werden, für die erforderlichen Mittel rechtzeitig die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen. Daher ist es erforderlich, dass die Kompensationsmodalitäten bereits vor dem verbindlichen Schreiben des Bundes an die Länder geklärt werden.
B.
- 4. Der federführende Finanzausschuss empfiehlt dem Bundesrat, die Entschließung zu fassen.