C(2018) 3542 final Europäische Kommission
Brüssel, den 5.6.2018 C(2018)3542 final
Präsidenten des Bundesrates
Herrn Regierenden Bürgermeister
Michael Müller
Leipziger Str. 3-4
10117 Berlin Deutschland
Sehr geehrter Herr Bundesratspräsident,
die Kommission dankt dem Bundesrat für seine Stellungnahme zu ihrer Empfehlung für einen Beschluss des Rates über die Ermächtigung zur Aufnahme von Verhandlungen über ein Übereinkommen zur Einrichtung eines multilateralen Gerichtshofs für die Beilegung von Investitionsstreitigkeiten (COM (2017) 493, final).
Die Kommission ist entschlossen, das derzeitige System der Beilegung von Investitionsstreitigkeiten durch einen Mechanismus zu reformieren, der ein höheres Maß an Unabhängigkeit, Unparteilichkeit und Transparenz sowie weitergehende Rechenschaftspflichten schafft. Die oben genannte Kommissionsempfehlung stützt sich auf die derzeitige Politik der Europäischen Union, das traditionelle System zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten durch Einbau der Investitionsgerichtsbarkeit in ihre bilateralen Handels- und/oder Investitionsabkommen zu institutionalisieren. Die Schaffung eines ständigen multilateralen Investitionsgerichtshofs wird eine bessere Nutzung von Ressourcen ermöglichen und die Effizienz sowie Kohärenz und Konsistenz des gesamten Systems zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten auf multilateraler Ebene verbessern.
Spezifische Aspekte der Gestaltung und Funktionsweise des multilateralen Investitionsgerichtshofs müssen noch mit den betreffenden Drittsaaten erörtert und verhandelt werden. Dabei wird zweifellos die Frage im Mittelpunkt stehen, wie je nach der Zahl der Länder, die voraussichtlich Mitglied des Gerichtshofs werden wollen, und in Anbetracht des zu erwartenden Arbeitsvolumens die Ressourcen mit höchstmöglicher Effizienz zu nutzen sein werden und wie die gebotene Flexibilität sichergestellt werden kann. Die betreffenden Länder werden außerdem prüfen, welche Mechanismen am besten geeignet sind, unbegründete und unseriöse Forderungen zu verhindern und dabei, wie der Bundesrat zurecht anmerkt, die Möglichkeit in Betracht ziehen, dass Investoren einen Teil der Last tragen, beispielsweise in Form eines Gebührensystems und durch Festlegung des Grundsatzes, dass die unterlegene Partei für die Verfahrenskosten aufkommt. Die Kommission ist überzeugt; dass eine gerechte, transparente und effiziente Nutzung der Ressourcen für den Erfolg dieser Initiative wesentlich ist, und wird sich entschieden dafür einsetzen, dass bei den laufenden multilateralen Gesprächen ein optimales Ergebnis erzielt wird.
Die ursprünglichen, von der Kommission im Entwurf vorgelegten Verhandlungsrichtlinien werden derzeit vom Rat geprüft, in dem die Bundesregierung vertreten ist. Die Erörterungen betreffen auch das Thema der Kostenverteilung und damit auch die Anmerkungen des Bundesrates.
Die Kommission hofft, dass die in der Stellungnahme des Bundesrats aufgeworfenen Fragen mit diesen Ausführungen geklärt werden konnten, und sieht der Fortsetzung des politischen Dialogs erwartungsvoll entgegen.
Mit vorzüglicher Hochachtung
Frans Timmermans Cecilia Malmström
Mitglied der Kommission Erster Vizepräsident
* siehe Drucksache 650/17(B)