"29. Der Bundesrat begrüßt die Ankündigung der Kommission, eine Mitteilung über das europäische Vertragsrecht sowie einen Legislativvorschlag für den Gemeinsamen Referenzrahmen auszuarbeiten. Dies erscheint als konsequente Fortsetzung der Diskussion über die weitere Verwendung des Ende 2009 vorgelegten wissenschaftlichen "Draft Common Frame of Reference".
Vorrangige Aufgabe des geplanten Gemeinsamen Referenzrahmens sollte sein, die Qualität europäischer Rechtsetzung in begrifflicher, konzeptioneller und systematischer Hinsicht zu verbessern. Dazu müssen im Interesse der europäischen Rechtsanwender praxisnahe, kohärente Regelungsinstrumente entwickelt werden. Auch das geltende Unionsrecht sollte ex post überprüft und im Sinne von mehr Systematik und Kohärenz verbessert werden, wie in Bezug auf einzelne Teilbereiche des Unionsrechts (z.B. im Rahmen der geplanten neuen Richtlinie über Rechte der Verbraucher) bereits konkret angestrebt.
Der Gemeinsame Referenzrahmen sollte im Übrigen so ausgestaltet werden, dass er langfristig zu einer fakultativen europäischen Vertragsrechtsordnung (28. Regime) ausgebaut werden kann. Damit würde ein eigenständiges zivilrechtliches System des Vertragsrechts geschaffen, auf das sich Vertragspartner bei Vertragsschluss verständigen könnten, vergleichbar dem UN-Kaufrecht.
Wie bereits in der Vergangenheit wiederholt ausgeführt, legt der Bundesrat zugleich Wert auf die Feststellung, dass für das Zivil- und Vertragsrecht primär die Mitgliedstaaten selbst verantwortlich sind und ihnen auch in Zukunft die Möglichkeit verbleiben muss, ihre Zivilrechtsordnungen selbst zu gestalten (vgl. zuletzt Stellungnahme vom 6. März 2009, BR-Drucksache 765/08(B) , dort Ziffern 6, 7, 9 und 13 bis 15;
Stellungnahme vom 18. September 2009, BR-Drucksache 616/09(B) , dort Ziffer III. 16.)."