Der Deutsche Bundestag hat in seiner 225. Sitzung am 23. März 2017 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz - Drucksache 18/11468 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Berufsanerkennungsrichtlinie und zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe - Drucksachen 18/9521, 18/9948 - mit beigefügten Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen.
Fristablauf: 14.04.17
Erster Durchgang: Drucksache. 431/16 (PDF)
1. Artikel 1 wird wie folgt geändert:
- a) Nummer 10 wird aufgehoben.
- b) Die Nummern 11 bis 20 werden die Nummern 10 bis 19.
- c) Nummer 21 wird Nummer 20 und Buchstabe a Doppelbuchstabe cc wird wie folgt gefasst:
,cc) In Buchstabe g werden nach dem Wort "Kanzleipflicht" die Wörter "und Pflichten bei der Einrichtung und Unterhaltung von weiteren Kanzleien und Zweigstellen" eingefügt.`
- d) Die Nummern 22 bis 25 werden die Nummern 21 bis 24.
- e) Nummer 26 wird Nummer 25 und nach Satz 1 wird folgender Satz eingefügt:
"Hierbei kann vorgesehen werden, dass die Stimmen auch in der Kammerversammlung abgegeben werden können."
- f) Die Nummern 27 bis 29 werden die Nummern 26 bis 28.
- g) Nummer 30 wird Nummer 29 und wie folgt gefasst:
,29. In § 74 Absatz 6 wird die Angabe "Abs. 1 Satz 3" durch die Wörter "Absatz 2 Nummer 3" ersetzt.`
- h) Nummer 31 wird Nummer 30 und Buchstabe a wird wie folgt gefasst:
,a) Absatz 2 Satz 2 wird wie folgt gefasst:
"Auf das Verfahren sind die §§ 308, 309 und 311a der Strafprozessordnung sinngemäß anzuwenden." `
- i) Die Nummern 32 bis 44 werden die Nummern 31 bis 43.
- j) Nummer 45 wird aufgehoben.
- k) Die Nummern 46 bis 59 werden die Nummern 44 bis 57.
- l) Nummer 60 wird Nummer 58 und Buchstabe a wird wie folgt geändert:
- aa) In Nummer 1 Buchstabe b werden die Wörter "auch wenn sie mit einer Geldbuße verbunden sind," gestrichen.
- bb) In Nummer 2 werden die Wörter "(§ 114 Absatz 1 Nummer 3)" gestrichen.
- m) Nummer 61 wird Nummer 59.
- n) Nummer 62 wird Nummer 60 und wie folgt gefasst:
,60. In § 209 Absatz 1 Satz 3 wird nach dem Wort "gelten" das Wort "sinngemäß" gestrichen, werden die Wörter "4 bis 6,12 und 12a" durch die Wörter "4 und 12 Absatz 2 Nummer 1 und Absatz 4 sowie der §§ 12a und 17" ersetzt und werden nach dem Wort "Gesetzes" die Wörter "sinngemäß sowie die auf Grund von § 31c erlassene Rechtsverordnung" eingefügt.`
- o) Die Nummern 63 bis 65 werden die Nummern 61 bis 63.
2. Artikel 2 wird wie folgt geändert:
- a) In Nummer 10 wird § 16 wie folgt geändert:
- aa) In Absatz 1 Satz 1 werden die Wörter "Voraussetzungen erfüllt" durch die Wörter "Kenntnisse umfasst" ersetzt.
- bb) In Absatz 3 Nummer 2 wird das Wort "Ausbildungsnachweis" durch das Wort "Nachweis" ersetzt.
- b) Nummer 18 wird wie folgt geändert:
- aa) Buchstabe a wird aufgehoben.
- bb) Die Buchstaben b und c werden die Buchstaben a und b.
3. Artikel 4 wird wie folgt geändert:
- a) Nummer 25 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa Dreifachbuchstabe ccc wird wie folgt gefasst:
,ccc) In Buchstabe g werden nach dem Wort "Kanzleipflicht" die Wörter "und Pflichten bei der Einrichtung und Unterhaltung von weiteren Kanzleien und Zweigstellen" eingefügt.`
- b) Nummer 35 wird wie folgt gefasst:
,35. In § 70 Absatz 6 wird die Angabe "Abs. 1 Satz 2" durch die Wörter "Absatz 2 Nummer 3" ersetzt.`
- c) Nummer 36 Buchstabe a wird wie folgt gefasst:
,a) Absatz 2 Satz 2 wird wie folgt gefasst:
"Auf das Verfahren sind die §§ 308, 309 und 311a der Strafprozessordnung sinngemäß anzuwenden." `
- d) Nummer 46 Buchstabe b wird wie folgt gefasst:
,b) Absatz 2 wird wie folgt gefasst:
(2) Die Landesregierung wird ermächtigt, die der Landesjustizverwaltung nach Absatz 1 zustehenden Befugnisse durch Rechtsverordnung auf der Landesjustizverwaltung nachgeordnete Behörden zu übertragen. Die Landesregierung kann die Ermächtigung nach Satz 1 durch Rechtsverordnung auf die Landesjustizverwaltung übertragen." `
- e) Nummer 50 wird aufgehoben.
- f) Nummer 51 wird Nummer 50 und Buchstabe a wird wie folgt geändert:
- aa) In Nummer 1 Buchstabe b werden die Wörter "auch wenn sie mit einer Geldbuße verbunden sind," gestrichen.
- bb) In Nummer 2 werden die Wörter "(§ 96 Absatz 1 Nummer 3)" gestrichen.
- g) Die Nummern 52 bis 59 werden die Nummern 51 bis 58.
4. Artikel 5 wird wie folgt geändert:
- a) In § 1 Absatz 1 Satz 1 werden die Wörter "Voraussetzungen erfüllt" durch die Wörter "Kenntnisse umfasst" ersetzt.
- b) In § 21 Absatz 2 Satz 1 werden nach dem Wort "sinngemäß" die Wörter "sowie die aufgrund von § 29 Absatz 5 der Patentanwaltsordnung erlassene Rechtsverordnung" eingefügt.
- c) In § 30 Satz 1 wird die Angabe "1. Oktober 2017" durch die Angabe "1. Juni 2018" ersetzt.
5. Artikel 6 Nummer 2 Buchstabe b wird wie folgt gefasst:
,b) Nach Absatz 1 wird folgender Absatz 2 eingefügt:
(2) Wird eine Rechtsdienstleistung ausschließlich aus einem anderen Staat heraus erbracht, gilt dieses Gesetz nur, wenn ihr Gegenstand deutsches Recht ist." `
6. In Artikel 9 Nummer 11 werden in Nummer 4 die Wörter "bei der für den Gerichtsbezirk zuständigen" durch die Wörter "in einer" ersetzt.
7. Artikel 10 Nummer 2 wird wie folgt gefasst:
,2. § 169 Absatz 4 wird wie folgt geändert:
- a) In Satz 1 werden nach dem Wort "Schriftstück" die Wörter "oder ein elektronisches Dokument" eingefügt.
- b) In Satz 2 werden vor dem Punkt am Ende ein Semikolon und die Wörter "dies gilt nicht für ein elektronisches Dokument (§ 130a), das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person oder einem elektronischen Authentizitäts- und Integritätsnachweis versehen ist" eingefügt.`
8. In Artikel 11 Nummer 5 wird Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 wie folgt geändert:
9. Artikel 12 wird aufgehoben.
10. Die Artikel 13 bis 20 werden die Artikel 12 bis 19.
11. Artikel 21 wird Artikel 20 und wie folgt geändert:
- a) In Absatz 2 Nummer 1 wird die Angabe "11" durch die Angabe "10" ersetzt.
- b) Absatz 4 wird wie folgt geändert:
- c) Absatz 5 wird wie folgt geändert:
- aa) In Nummer 1 wird die Angabe "26, 28, 39 sowie 40" durch die Wörter "25, 27, 38 sowie 39 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb, Buchstabe c" ersetzt.
- bb) In Nummer 2 wird die Angabe "und 45" durch die Wörter "Buchstabe b und Nummer 45 Buchstabe b Doppelbuchstabe cc, Buchstabe c" ersetzt.
12. Anlage 1 wird wie folgt geändert:
- a) In der Anlagenbezeichnung werden die Wörter "(zu Artikel 1 Nummer 65)" durch die Wörter "(zu Artikel 1 Nummer 63)" ersetzt.
- b) In der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu § 43e gestrichen.
13. In Anlage 2 werden in der Anlagenbezeichnung die Wörter "(zu Artikel 4 Nummer 59)" durch die Wörter "(zu Artikel 4 Nummer 58)" ersetzt.