Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft hat mit Schreiben vom 4. Mai 2020 zu der o.g. Entschließung Folgendes mitgeteilt:
In seiner 985. Sitzung am 14. Februar 2020 hat der Bundesrat eine Entschließung zur Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB) gefasst. Das federführende Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) nimmt hierzu wie folgt Stellung:
Das Bundesministerium stimmt mit den Ländern überein, dass es wichtig ist, die unternehmerischen Systeme zur Gewährleistung der Rückverfolgbarkeit nicht erst in einer Krise, sondern bereits vor einer Krise kritisch zu überprüfen.
Aus diesem Grund soll im Rahmen des Entwurfes eines Vierten Gesetzes zur Änderung des LFGB sowie anderer Vorschriften auch eine Änderung der Regelungen zur Rückverfolgbarkeit erfolgen. Der Gesetzentwurf wurde im Januar 2020 an die Länder wie auch an die betroffenen Wirtschafts- und Verbraucherschutzverbände zur Stellungnahme übermittelt. Im Rahmen der Stellungnahmen sowie der mündlichen Anhörung im Februar haben die Länder die in der Entschließung getroffene Forderung bekräftigt.
Von Seiten der Wirtschaftsverbände wurde aber auch auf bestehende rechtliche Unsicherheiten hingewiesen.
Der Gesetzentwurf wird derzeit im Lichte der Stellungnahmen und der Ergebnisse der Anhörung mit Ländern und Verbänden überarbeitet und bedarf noch der abschließenden Zustimmung im Ressortkreis. BMEL ist bemüht, eine Lösung zu finden, die insbesondere dem gesundheitlichen Verbraucherschutz in angemessener Weise Rechnung trägt. Welchen Wortlaut die Änderung des § 44 Absatz 3 LFGB im Gesetzentwurf der Bundesregierung haben wird, ist vor der endgültigen Zustimmung der zu beteiligenden Ressorts nicht absehbar.
Die Länder werden nach Abschluss der Abstimmung im Ressortkreis informiert.
Siehe Drucksache 658/19(B)