02. § 4 Abs. 3 Satz 1 wird wie folgt gefasst:
"Im Statistischen Beirat sind vertreten
1. die Bundesministerien mit zehn Sitzen sowie der Bundesrechnungshof, die Deutsche Bundesbank und der Bundesbeauftragte für den Datenschutz mit je einem Sitz,
2. die statistischen Ämter der Länder mit je einem Sitz,
3. das Statistische Amt der Europäischen Gemeinschaften mit einem Sitz,
4. die kommunalen Spitzenverbände mit je einem Sitz,
5. die gewerbliche Wirtschaft mit sieben Sitzen sowie die freien Berufe mit einem Sitz und die Arbeitgeberverbände mit einem Sitz,
6. die Gewerkschaften mit drei Sitzen,
7. die Landwirtschaft mit zwei Sitzen,
8. die Umweltverbände mit einem Sitz,
9. die Wissenschaft mit fünf Sitzen, darunter je zwei Sitze für die wirtschaftswissenschaftlichen Institute und für die Hochschulen."