Der Deutsche Bundestag hat in seiner 172. Sitzung am 29. März 2012 zu dem von ihm verabschiedeten Gesetz zur Änderung des Rechtsrahmens für Strom aus solarer Strahlungsenergie und zu weiteren Änderungen im Recht der erneuerbaren Energien - Drucksachen 17/8877, 17/9152 - die beigefügte Entschließung unter Buchstabe c der Beschlussempfehlung auf Drucksache 17/9152 angenommen.
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
In ihrem Energiekonzept vom 28. September 2010 hat die Bundesregierung ambitionierte Ziele zum Ausbau der erneuerbaren Energien festgelegt. In den kommenden Jahren soll dieser systematisch vorangetrieben werden. Bis 2020 soll der Anteil der erneuerbaren Energien am Stromverbrauch mindestens 35 Prozent betragen, 2030 bereits 50 Prozent, 2040 65 Prozent und 2050 eine Zielmarke von 80 Prozent erreichen. Um das rasant wachsende fluktuierende Angebot aus Wind- und Sonnenenergie zu nutzen, sind neben dem Netzausbau für einen großräumigen Transport der erzeugten Energien sowie einem intelligenten Erzeugungs- und Lastmanagement auch zusätzliche Speicher notwendig.
Vor dem Hintergrund dieses sich entwickelnden Bedarfs zur Langzeitspeicherung ist es daher von zentraler Bedeutung, dass entsprechende Speichertechnologien ("Saisonspeicher") bis dahin bestehende technologische Hürden überwinden und Marktreife erlangen. Obwohl bereits heute Energiespeicher, wie zum Beispiel die Pumpspeicherkraftwerke, wirtschaftlich betrieben werden, befindet sich eine Vielzahl der Technologien noch im Grundlagenstadium oder in der Entwicklungsphase. Vom Ausgleich kurzfristiger Fluktuationen bis hin zur Langfristspeicherung über mehrere Monate hinweg gilt es, das Stromangebot jederzeit in Einklang mit der Stromnachfrage zu bringen.
Daneben ist es erforderlich, für die zunehmende Zahl der PV-Dachanlagen innovative, kostengünstige, netzentlastende Speichertechnologien für dezentrale Lösungen zu entwickeln.
Aufgrund der Vielfalt der technischen Optionen und Forschungsansätze ist es dabei von zentraler Bedeutung, dass eine solche Förderung stets technologieneutral erfolgt und dass der zentrale Maßstab für den Einsatz neuer Technologien ihre Kosteneffizienz unter Marktbedingungen ist.
II. Der Deutsche Bundestag begrüßt, dass
- - die Bundesregierung eine "Förderinitiative Energiespeicher" mit einem Volumen von 200 Mio. Euro auf den Weg gebracht hat, deren Ziel es ist, die Kooperation zwischen Wirtschaft und Wissenschaft - entlang der gesamten Wertschöpfungskette - zu verbessern, internationale Forschungskooperationen zu erleichtern und dadurch insgesamt die Entwicklung von Energiespeichertechnologien in Deutschland zu beschleunigen, - die Bundesregierung beim Gesamtthema Speicherung/Flexibilitäten einen technologieoffenen Ansatz verfolgt. Flexibilitätsoptionen müssen zunächst primär nach ihrer Kosteneffizienz und unter Marktbedingungen zum Einsatz kommen. Dazu gehören neben Speichern unter anderem auch Lastmanagement, regelbare Kraftwerke und der Stromaustausch mit dem Ausland,
- - bereits mit dem Energiepaket 2011 wichtige Maßnahmen im Bereich Speicher umgesetzt wurden. So wurde der Zeitraum der Befreiung von neuen Speichern von den Netzentgelten für den Bezug der zu speichernden Energie auf 20 Jahre verlängert. Eine analoge Befreiung von Speichern von der EEG-Umlage ist im vorliegenden Gesetzentwurf zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes enthalten. Im Rahmen der letzten EnWG-Novelle wurden zudem die Rahmenbedingungen für die Einspeisung von elektrolytisch erzeugtem Wasserstoff bzw. synthetisch erzeugtem Methan ("Powerto-Gas") in das Gasnetz klargestellt. Es wird damit für Powerto-Gas ein privilegierter Netzzugang analog den Regelungen zum Biogas gewährt,
- - durch die EEG-Novelle im vergangenen Jahr eine Flexibilitätsprämie eingeführt wurde, die eine Speicherung von Biogas und damit einen flexiblen Betrieb von Biogasanlagen ermöglicht,
- - durch die vorliegende EEG-Novelle und das darin enthaltene Marktintegrationsmodell für PV-Anlagen bis 10 kW, welches die vergütungsfähige Menge eingespeisten Stroms für diese Kleinanlagen auf 80 Prozent begrenzt, ein erheblicher Anreiz für Eigenverbrauch und den Einsatz von Speichern gesetzt wird. Bei einem Haushaltsstrompreis von 25 ct/kWh und einer abgesenkten Einspeisevergütung von 19,5 ct/kWh ergibt sich für jede kWh, die gespeichert und selbst verbraucht wird, ein impliziter Anreiz von 5,5 ct/kWh. Dieser implizite Speicherbonus wird durch die Degression der Vergütung und die zu erwartende Entwicklung der Haushaltsstrompreise voraussichtlich schon in zwei Jahren bei über 10 ct/kWh liegen.
III. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
- - die Aktivitäten im Bereich Speichertechnologien, insbesondere im Bereich der Forschung und Entwicklung, weiter zu intensivieren,
- - Programme zur Speicherförderung mit Blick auf die verschiedenen Speichermöglichkeiten weiterhin technologieoffen und so auszugestalten, dass insbesondere Speicherkonzepte mit perspektivisch hohem Marktpotenzial gefördert werden. Zudem sollte eine mögliche Förderung im Einklang mit der Entwicklung von Smart Grids sowie mit dem Ausbau des Übertragungsnetzes stehen, - im Rahmen einer Studie zu prüfen, welchen Beitrag Speicher bereits in einer Mittelfristperspektive zum Erhalt der Systemsicherheit leisten können, und dabei zu berücksichtigen, dass Speicher in Konkurrenz zu anderen Flexibilitätsoptionen stehen,
- - bis Oktober 2012 Vorschläge für ein Marktanreizprogramm für Speicher vorzulegen. Voraussetzung muss ein erwartbarer Beitrag zur Netzentlastung bzw. -stabilisierung sein. In diesem Sinne sollte insbesondere geprüft werden, inwieweit die Förderung an die Steuerbarkeit des Speichers durch den Verteilnetzbetreiber gekoppelt werden sollte,
- - das Programm im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel zum Beispiel in Anlehnung an das 100.000-Dächer-Solarstromprogramm als KfW-Förderprogramm in Form von zinsverbilligten Darlehen mit flankierender Förderung aus Bundesmitteln (z.B. dem Marktanreizprogramm für erneuerbare Energien) auszugestalten, - im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel ein weiteres Programm für größere (zentrale) Speicher als Demonstrationsanlagen im Rahmen der Energieforschungsförderung vorzusehen,
- - bei jeglicher Förderung die Kosteneffizienz der Technologien sowie bei der Förderhöhe die bereits bestehenden Anreize (wie z.B. den o.g. impliziten Speicherbonus) zu berücksichtigen.