977. Sitzung des Bundesrates am 17. Mai 2019
A
Der federführende Gesundheitsausschuss empfiehlt dem Bundesrat, die Entschließung mit folgender Maßgabe zu fassen:
1. Zu Nummer 3 Satz 3 - neu -
Der Nummer 3 ist folgender Satz anzufügen:
"Unter Konversionstherapie fallen nicht solche Maßnahmen, die im Rahmen einer Geschlechtsangleichung, bei der die primären oder sekundären Geschlechtsmerkmale in Aussehen oder Funktion dem Geschlechtsempfinden angepasst werden und nach dem Transsexuellengesetz bisher vorgesehen sind."
Begründung (nur gegenüber dem Plenum):
Die Ergänzung dient der Klarstellung. Fälle, in denen der Betroffene eine Geschlechtsangleichung vornehmen möchte oder wegen einer anderen neuen geschlechtlichen Identität psychotherapeutische Beratung benötigt, sollen ausdrücklich nicht vom Antrag mitumfasst sein.
B
2. Der Ausschuss für Frauen und Jugend, der Ausschuss für Kulturfragen und der Rechtsausschuss empfehlen dem Bundesrat, die Entschließung zu fassen.