Das Bundesministerium für Gesundheit hat mit Schreiben vom 9. März 2012 zu der oben genannten Entschließung* des Bundesrates folgende Stellungnahme übermittelt:
Die Entschließung des Bundesrates fordert eine Übernahme der Kosten für während der Influenzapandemie 2009 nicht verbrauchte Impfstoffe. Dies entspricht auch einer Forderung der Gesundheitsministerkonferenz (GMK). Nach Ansicht des Bundesrates handelt es sich bei einer Pandemie um eine nationale Herausforderung, sodass auch die Kosten gesamtgesellschaftlich zu tragen seien.
Das BMG hat im Zusammenhang mit der Diskussion der GMK bereits darauf hingewiesen, dass der Bund die Länder bei den Verhandlungen der Föderalismuskommission nicht von einer Änderung der Kompetenz und Finanzordnung überzeugen konnte.
Die verfassungsrechtliche Kompetenzordnung sowie die einschlägigen Bundesgesetze bieten weder die Möglichkeit einer Kostenübernahme für die während der Influenza-Pandemie 2009 nicht verimpften Impfdosen noch einer künftigen Übernahme der Sicherung der Versorgung mit Arzneimitteln einschließlich Impfstoffen für den Pandemiefall und vergleichbare biologische Gefahrenlagen durch den Bund.
Dies wurde dem Vorsitzenden der GMK zuletzt im November 2011 durch Herrn BM Bahr schriftlich mitgeteilt. Der Entschluss der Länder, Verhandlungen mit den Herstellern für künftige Pandemiefälle aufzunehmen, wurde dabei ausdrücklich begrüßt.
- *. siehe Drucksache 823/10(B)