über- und außerplanmäßige Ausgaben und
Verpflichtungsermächtigungen im 4. Vierteljahr des
Haushaltsjahres 2004
1. über- und außerplanmäßige Ausgaben
Einzelplan/ Kapitel/ Titel |
Einzelplan- / Kapitelbezeichnung / Zweckbestimmung Begründung der über- und außerplanmäßigen Ausgabe |
Ansatz laut Haushaltsplan 2004
T€ |
bewilligte über-/ außer- planmäßige Ausgabe T€ |
05 |
Auswärtiges Amt |
|
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05 02 |
Allgemeine Bewilligungen |
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687 01 |
Hilfe für Deutsche im Ausland |
419 |
200 |
|
Hilfeleistungen gemäß § 5 Konsulargesetz. |
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821 02 |
Erwerb von Grundstücken für ausländische Vertretungen |
0 |
767 |
|
Mehrausgabe aufgrund Zahlung einer Wertausgleichsabgabe an das Land Berlin. |
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05 11 |
Deutsches Archäologisches Institut |
|
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426 01 |
Löhne der Arbeiterinnen und Arbeiter |
1.550 |
26 |
|
Umstellung des Abrechnungszeitraumes im Ausland mit einer daraus resultierenden erhöhten Abrechnung der laufenden Verwaltungsausgaben des Instituts.
| |
|
511 01 |
Geschäftsbedarf und Kommunikation sowie Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände, sonstige Gebrauchsgegenstände |
727 |
46 |
|
Umstellung des Abrechnungszeitraumes im Ausland mit einer daraus resultierenden erhöhten Abrechnung der laufenden Verwaltungsausgaben des Instituts.
| |
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06 |
Bundesministerium des Innern |
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06 25 |
Bundesgrenzschutz |
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671 01 |
Erstattungen an Dritte für die Durchführung der Fluggast- und Reisegepäckkontrolle |
170.000 |
21.000 |
|
Zusätzliche Sicherheitskontrollen auf Flughäfen. Die überplanmäßige Ausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf der Verordnung des Europäischen Rates und des Parlaments zur Festlegung gemeinsamer Vorschriften zur Sicherheit in der Zivilluftfahrt. |
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06 40 |
Bewilligungen für Spätaussiedler, Deutsche Minderheiten und Vertriebene |
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681 12 |
Eingliederungshilfen und Unterstützungsleistungen |
19.240 |
3.500 |
|
Höherer Bedarf bei den für ehemalige politische Häftlinge sowie die Heimkehrerstiftung vorgesehenen Eingliederungshilfen und Unterstützungsleistungen. |
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07 |
Bundesministerium der Justiz |
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07 02 |
Allgemeine Bewilligungen |
|
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687 01 |
Beiträge an internationale Organisationen sowie Verbände und Vereine |
280 |
12 |
|
Mehrausgaben des Bundesministeriums der Justiz zur Bereitstellung von Finanzmitteln für Zahlungen des Deutschen Beitrags an die Haager Konferenz für internationales Privatrecht. Die überplanmäßige Ausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf einer völkerrechtlichen Vereinbarung. |
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08 |
Bundesministerium der Finanzen |
|
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08 02 |
Allgemeine Bewilligungen |
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632 11 |
Verwaltungskostenerstattung an Länder |
149.200 |
18.138 |
09 |
Kosten für die Erledigung von Bauaufgaben des Bundes durch das Land Rheinland-Pfalz. Die überplanmäßige Ausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf einer Verwaltungsvereinbarung mit dem Land Rheinland-Pfalz. Die überplanmäßige Ausgabe ist mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 15. Dezember 2004 dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat mitgeteilt worden. Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit |
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09 02 |
Allgemeine Bewilligungen |
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532 82 |
Kosten der Beteiligung des Bundes an Weltausstellungen im Ausland |
3.500 |
2.750 |
|
Veränderte Ablaufplanung für die Fertigstellung der deutschen Beteiligung an der Weltausstellung 2005 in Aichi, Japan. |
|
|
683 50
|
Beteiligung am Innovationsrisiko von
Technologieunternehmen
Ausfälle bei Risikobeteiligungen an
Technologieunternehmen. Die überplanmäßige
Ausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung.
Die Rechtsverpflichtung beruht auf Verträgen des Bundes mit der KfW-Bankengruppe.
Die überplanmäßige
Ausgabe ist mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen
vom 13. Dezember
2004 dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat mitgeteilt
worden.
|
62.000
|
18.400
|
10
|
Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung
und
Landwirtschaft
|
|
|
10 02
|
Allgemeine Bewilligungen
|
|
|
632 05 apl
|
Erstattung von Zweckausgaben der Länder bei der
Einfuhrkontrolle von Lebensmitteln
|
|
|
|
auf radioaktive Kontamination
Erstattung von Zweckausgaben des Landes Brandenburg. Die
außerplanmäßige
Ausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung.
Die Rechtsverpflichtung beruht auf §§ 6 und 7
Strahlenschutzvorsorgegesetz.
|
-
|
75
|
636 55
|
Zuschüsse an die Träger der Krankenversicherung der
Landwirte
Leistungsaufwendungen für Altenteiler. Die
überplanmäßige Ausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung: Die
Rechtsverpflichtung beruht auf § 37 Abs. 2
KVLG 1989. Die überplanmäßige Ausgabe ist mit
Schreiben des Bundesministeriums
der Finanzen vom 8. Oktober 2004 dem Deutschen Bundestag
und dem Bundesrat
mitgeteilt worden.
|
1.028.200
|
127.000
|
683 06
|
Zuweisungen nach dem Gesetz über die Verwendung von
Gasöl durch Betriebe der
|
|
|
|
Landwirtschaft
Nachbewilligungen wegen rechtskräftiger
Widerspruchsbescheide. Die überplanmäßige Ausgabe dient der Erfüllung einer
Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung
beruht auf § 10
Landwirtschafts-Gasölverwendungsgesetz.
|
0
|
2
|
12
|
Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen
|
|
|
12 02
|
Allgemeine Bewilligungen
|
|
|
682 51
|
Verwaltungsausgaben der
Verkehrsinfrastrukturfinanzierungsgesellschaft (VIFG)
Schaffung der rechentechnischen Voraussetzungen für die
Verteilung der Maut-Mittel
durch die VIFG im Wege des Abrufverfahrens.
|
1.300
|
520
|
12 10
|
Bundesfernstraßen (Bundesautobahnen und
Bundesstraßen)
|
|
|
682 01
|
Beitrag an nichtbundeseigene Eisenbahnen zu den Kosten
für Unterhaltung und
|
|
|
|
Betrieb höhengleicher Kreuzungen von Bundesstraßen
und Eisenbahnstrecken
Ausgleichszahlungen an nichtbundeseigene Eisenbahnunternehmen.
Dieüberplanmäßige Ausgabe dient der Erfüllung einer
Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf § 16 Abs. 1 Nr. 3 und Abs. 2 Satz 3
Allgemeines Eisenbahngesetz.
|
1.000
|
191
|
12 25
|
Wohnungswesen und Städtebau
|
|
|
671 01
|
Kostenerstattung an das Deutsche Institut für Bautechnik
(DIBt), Berlin
Nachzahlung und Anpassung der Vorauszahlung für die
Erledigung von im Wege
der Organleihe übertragenen Aufgaben. Die
überplanmäßige Ausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die
Rechtsverpflichtung beruht auf dem Abkommen über das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt
Abkommen).
|
550
|
1.419
|
893 01
|
Prämien nach dem Wohnungsbau-Prämiengesetz
Höhere Prämienansprüche insbesondere durch
verstärkten Spargeldeingang auf
Bausparverträge. Die überplanmäßige
Ausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf dem
Wohnungsbau-Prämiengesetz.
Die überplanmäßige Ausgabe ist mit Schreiben
des Bundesministeriums der Finanzen vom 1. November 2004 dem Deutschen Bundestag und dem
Bundesrat mitgeteilt
worden.
|
500.000
|
65.000
|
12 26
|
Hochbau- und Förderungsmaßnahmen in Berlin und
Bonn
|
|
|
682 01
|
Vergütung der Bundesbaugesellschaft mbH, Berlin
Erstattung von Personal- und Sachkosten der
Bundesbaugesellschaft Berlin mbH
(BBB) in 2004. Die überplanmäßige Ausgabe
dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf Vertrag.
|
5.220
|
1.400
|
15
|
Bundesministerium für Gesundheit und Soziale
Sicherung
|
|
|
15 02
|
Allgemeine Bewilligungen
|
|
|
636 05
|
Leistungen des Bundes für Aufwendungen nach dem
Mutterschutzgesetz ..:
Leistungen für Mutterschaftsgeld aufgrund
erheblich gestiegener Antragszahl. Die
überplanmäßige Ausgabe dient der
Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die
Rechtsverpflichtung beruht auf § 14 Abs. 2 und 3
Mutterschutzgesetz.
|
3.500
|
49
|
686 06 apl
|
Maßnahmen zur Einführung der elektronischen
Gesundheitskarte
Maßnahmen zur Einführung der elektronischen
Gesundheitskarte.
|
-
|
2.000
|
15 09
|
Kriegsopferversorgung und -fürsorge sowie gleichartige
Leistungen
|
|
|
681 05
|
Bestattungsgeld auf Grund des Bundesversorgungsgesetzes und
des Gesetzes zur
Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts in der
Kriegsopferversorgung
|
|
|
|
für Berechtigte im Ausland
Anstieg des zu gewährenden Bestattungsgeldes nach Wegfall
des Sterbegeldes im
Rahmen der Gesundheitsreform. Die
überplanmäßige Ausgabe dient der
Erfüllung
einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf
§ 36 BVG.
|
5.800
|
1.534
|
684 02
|
Zuschüsse zur Förderung der Prüfung und
Neukonstruktion orthopädischer Hilfsmittel
|
|
|
|
und der Einrichtungen für die Behandlung von
Kriegsbeschädigten
Sozialplanmittel für die Beschäftigten der
Höhenklinik Davos/CH aufgrund der
Schließung dieser Einrichtung.
|
661
|
1.600
|
15 13
|
Sozialversicherung
|
|
|
636 12
|
Zuschuss des Bundes an die Künstlersozialkasse
"Mehrausgaben zwecks Liquiditätssicherung der
Künstlersozialkasse infolge geringerer Einnahmen aus der Künstlersozialabgabe. Die
überplanmäßige Ausgabe dient
der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die
Rechtsverpflichtung beruht auf § 34
KSVG. Die überplanmäßige Ausgabe ist mit
Schreiben des Bundesministeriums der
Finanzen vom 16. November 2004 dem Deutschen Bundestag und dem
Bundesrat
mitgeteilt worden.
|
96.000
|
13.300
|
636 82
|
Zuschuss des Bundes an die Rentenversicherung der Arbeiter und
der Angestellten
|
|
|
|
in den neuen Ländern (einschl. ehemaliges Ost-Berlin)
Höhere Rentenausgaben in den neuen Ländern. Die
überplanmäßige Ausgabe dient
der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die
Rechtsverpflichtung beruht auf § 287 e
Abs. 2 SGB Vl.. Die überplanmäßige Ausgabe
ist mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 4. November 2004 dem Deutschen
Bundestag und dem
Bundesrat mitgeteilt worden.
|
7.888.000
|
29.584
|
17
|
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und
Jugend
|
|
|
17 02
|
Allgemeine Bewilligungen
|
|
|
632 01
|
Aufwendungen für Gräber der Opfer von Krieg und
Gewaltherrschaft
Ruherechtsentschädigungen. Die
überplanmäßige Ausgabe dient der Erfüllung
einer
Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf dem
Gräbergesetz. Die
überplanmäßige Ausgabe ist mit Schreiben des
Bundesministeriums der Finanzen
vom 12. Dezember 2004 dem Deutschen Bundestag und dem
Bundesrat mitgeteilt
worden.
|
29.000
|
5.700
|
17 10
|
Gesetzliche Leistungen für die Familie
|
|
|
632 07
|
Ausgaben nach § 8 Abs. 2 des
Unterhaltsvorschussgesetzes
Höhere Unterhaltsvorschüsse aufgrund
gestiegener Regelbeträge. Die
überplanmäßige Ausgabe dient der Erfüllung einer
Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung
beruht auf § 8 Abs. 2 des
Unterhaltsvorschussgesetzes. Die
überplanmäßigen Ausgaben sind mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen
vom 30. November
und 17. Dezember 2004 sowie 5. Januar 2005 dem Deutschen
Bundestag und dem
Bundesrat mitgeteilt worden.
|
240.000
|
22.693
|
681 01
|
Erziehungsgeld
Höheres Erziehungsgeld aufgrund Anstieg der
Empfängerzahl. Die überplanmäßige
Ausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung.
Die Rechtsverpflichtung beruht auf dem Bundeserziehungsgeldgesetz (BErzGG).Die
überplanmäßige Ausgabe
ist mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 7.
Dezember 2004 dem
Deutschen Bundestag und dem Bundesrat mitgeteilt worden.
|
2.985.000
|
80.000
|
23
|
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit
und
Entwicklung
|
|
|
23 02
|
Allgemeine Bewilligungen
|
|
|
681 02
|
Leistungen nach dem Entwicklungshelfergesetz
Leistungen an zurückgekehrte Entwicklungshelfer für
Arbeitslosengeld- und -hilfezahlungen. Die überplanmäßige Ausgabe dient
der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf dem
Entwicklungshelfergesetz.
|
6.947
|
970
|
697 40 apl
|
Gesellschafterzuschuss InWEnt
Gesellschafterzuschuss zur Deckung des Jahresfehlbetrages
2004.
|
-
|
630
|
896 02
|
Beitrag zu den "Europäischen Entwicklungsfonds" der
Europäischen Union (Abkommen von Lome und Cotonou)
|
468.691
|
27.933
|
30
|
Erhöhte Abrufe des Europäischen Entwicklungsfonds.
Die überplanmäßige Ausgabe
dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die
Rechtsverpflichtung beruht auf dem
Cotonou-Abkommen i.V.m. § 249 Abs. 4 EG Vertrag. Die
überplanmäßige Ausgabe
ist mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 25.
November 2004
dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat mitgeteilt
worden.
Bundesministerium für Bildung und Forschung
|
|
|
30 04
|
Hochschulen, Wissenschaft und Ausbildungsförderung
|
|
|
632 11
|
BAföG - Schülerinnen und Schüler
|
413.000
|
42.000
|
60
|
Höhere Zahl an Leistungsempfängern als bei
Aufstellung des Haushalts 2004 unterstellt. Die überplanmäßige Ausgabe dient
der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung.
Die Rechtsverpflichtung beruht auf der Ausführung des
Bundesausbildungsförderungsgesetzes. Die überplanmäßige Ausgabe
ist mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 25. Oktober 2004 dem Deutschen
Bundestag und dem
Bundesrat mitgeteilt worden.
Allgemeine Finanzverwaltung
|
|
|
60 04
|
Sonderleistungen des Bundes
|
|
|
687 02
|
Beihilfen an Vertriebene im Ausland
|
80
|
10
|
60 09
|
Rentenzahlung an Vertriebene im Ausland. Die
überplanmäßige Ausgabe dient der
Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die
Rechtsverpflichtung beruht auf § 230 Lastenausgleichsgesetz in Verbindung mit § 10 des
14.ÄndG-LAG.
Verteidigungslasten im Zusammenhang mit dem Aufenthalt
ausländischer
|
|
|
532 01
|
Streitkräfte
Leistungen im Zusammenhang mit der Überlassung von Sachen
zur Benutzung an
|
|
|
|
die Streitkräfte der Entsendestaaten, soweit nicht bei
Tit. 517 01 oder Tit. 519 01
veranschlagt
|
16.600
|
3.450
|
|
Inanspruchnahme ziviler Flugplätze in Deutschland durch
die US-Streitkräfte. Die
überplanmäßige Ausgabe dient der
Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die
Rechtsverpflichtung beruht auf dem Devisenausgleichsabkommen
vom 25. April
1974.
|
|
|
Einzelplan/Kapitel/Titel |
Einzelplan- / Kapitelbezeichnung / Zweckbestimmung Begründung der über- und außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung |
Ansatz laut Haushaltsplan 2004
T€ |
bewilligte über-/außer- planmäßige Verpflichtungsermächtigungen T€ |
06 | Bundesministerium des Innern | | |
06 10 | Bundeskriminalamt | | |
518 01 | Mieten und Pachten | 2.400 | 6.500 |
|
Von der Verpflichtungsermächtigung werden fällig:
Im Haushaltsjahr 2005 bis zu: 850 T€
Im Haushaltsjahr 2006 bis zu: 1.450 T€
Im Haushaltsjahr 2007 bis zu: 2.000 T€
Im Haushaltsjahr 2008 bis zu: 2.200 T€
Abschluss eines Mietvertrages über fünf Jahre in
Berlin als Zwischenunterbringung aufgrund Neuausrichtung des Bundeskriminalamtes.
| |
|
09 | Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit
| |
|
09 02 | Allgemeine Bewilligungen |
|
|
687 86 apl | Ansiedlung der Internationalen Kaffeeorganisation(ICO) im VN-Campus Bonn - 1.000 |
|
|
|
Von der Verpflichtungsermächtigung werden fällig:
Im Haushaltsjahr 2006 bis zu: 820 T€
Im Haushaltsjahr 2007 bis zu: 144 T€
Im Haushaltsjahr 2008 bis zu: 36 T€
Vorsorge für die Bewerbung der Bundesregierung um die Ansiedlung der Internationalen Kaffeeorganisation (ICO) in Bonn. Die außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung dient der Absicherung der Finanzierung der Ansiedlung im Fall einer erfolgreichen Bewerbung. |
|
|
12 | Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen |
|
|
12 02 | Allgemeine Bewilligungen |
|
|
682 51 apl | Verwaltungsaufgaben der Verkehrsinfrastrukturfinanzierungsgesellschaft (VIFG) .. | - | 1.300 |
|
Von der Verpflichtungsermächtigung werden fällig:
Im Haushaltsjahr 2005 bis zu: 740 T€
Im Haushaltsjahr 2006 bis zu: 560 T€
Schaffung der rechentechnischen Voraussetzungen für die Verteilung der Maut-Mittel durch die VIFG im Wege des Abrufverfahrens. |
|
|
12 08 |
Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie |
|
|
632 02 |
apl Kostenerstattung an Länder für die Durchführung von Kontrollen gemäß Bund- |
- |
12.500 |
|
Länder-Vereinbarung
Von der Verpflichtungsermächtigung werden fällig:
Im Haushaltsjahr 2007 bis zu: 7.500 T€
Im Haushaltsjahr 2008 bis zu: 2.500 T€
Im Haushaltsjahr 2009 bis zu: 2.500 T€
Die außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung.
Diese beruht auf der Bund-Länder-Vereinbarung zur Übertragung von Vollzugsaufgaben im Sinne des SOLAS-Übereinkommens.
Die außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung ist mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 8. Dezember 2004 dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat mitgeteilt worden. |
|
|
12 14
532 55
|
Deutscher Wetterdienst
Ausgaben für Aufträge und Dienstleistungen
Von der Verpflichtungsermächtigung werden
fällig:
|
2.250
|
1.539
|
|
Im Haushaltsjahr 2007 bis zu: 513 T€
Im Haushaltsjahr 2008 bis zu: 513 T€
Im Haushaltsjahr 2009 bis zu: 513 T€
|
|
|
12 22
|
Abschluss eines Software-Vertrages. Die
überplanmäßige Verpflichtungsermächtigung dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung.
Diese beruht auf § 4 Abs.1
Nr. 2 DWD-Gesetz (meteorologische Sicherung der
Luftfahrt).
Eisenbahnen des Bundes
|
|
|
891 01
|
Baukostenzuschüsse für Investitionen in die
Schienenwege der Eisenbahnen des
Bundes
|
434.000
|
1.035.898
|
14
|
Von der Verpflichtungsermächtigung werden
fällig:
Im Haushaltsjahr 2005 bis zu: 174.939 T€
Im Haushaltsjahr 2006 bis zu: 326.467 T€
Im Haushaltsjahr 2007 bis zu: 132.217 T€
Im Haushaltsjahr 2008 bis zu: 201.867 T€
Im Haushaltsjahr 2009 bis zu: 146.856 T€
Im Haushaltsjahr 2010 bis zu: 53.552 T€
Abschluss der Vereinbarung zur Aktualisierung bestehender
Finanzierungsvereinbarungen/ Anpassungsvereinbarung 2004 mit der DB AG. Die
überplanmäßige
Verpflichtungsermächtigung ist mit Schreiben des
Bundesministeriums der
Finanzen vom 23. November 2004 dem Deutschen Bundestag
und dem
Bundesrat mitgeteilt worden.
Bundesministerium der Verteidigung
|
|
|
14 03
|
Kommandobehörden, Truppen,
Sozialversicherungsbeiträge und
|
|
|
554 81
|
Fürsorgemaßnahmen für Soldatinnen und
Soldaten
Militärische Beschaffungen
|
50.000
|
11.315
|
|
Von der Verpflichtungsermächtigung werden fällig
Im Haushaltsjahr 2005 bis zu: 11.315 T€
Sicherstellung von Beschaffungen im Rahmen des
einsatzbedingten Sofortbedarfs für die Beteiligung deutscher Streitkräfte
an internationalen - humanitären
und sonstigen - Einsätzen. Die
überplanmäßige Verpflichtungsermächtigung
ist
mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom
20. Oktober 2004 dem
Deutschen Bundestag und dem Bundesrat mitgeteilt worden.
|
|
|
531 02 apl
10 02
10
|
Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung
und
Landwirtschaft
Allgemeine Bewilligungen
Kosten des Programms zur Tilgung der Tollwut in den an
Deutschland angrenzenden Drittländern
Aufgrund der in den Drittländern Polen und Tschechische
Republik durchgeführten Frühjahr / Herbst-Tollwutimpfaktionen 2003
sind in den Drittländern letztmalig 50 v.H. der Durchführungskosten zu erstatten. Die
außerplanmäßige
Ausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung.
Die Rechtsverpflichtung
beruht auf einer Entscheidung 2002/943/EG der Kommission vom
28. November
|
|
3
|
12
|
2002 (AB1EG (Nr. ) L326). Das Bundesministerium der Finanzen hat
bestätigt, dass
es bei rechtzeitiger Vorlage eines Antrages die Einwilligung
nach Art. 112 GG
gegeben hätte.
Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen
|
|
|
12 25
|
Wohnungswesen und Städtebau
|
|
|
893 01
|
Prämien nach dem Wohnungsbau-Prämiengesetz
|
500.000
|
2.757
|
15
|
Höhere Prämienansprüche insbesondere durch
verstärkten Spargeldeingang auf
Bausparerträge. Die überplanmäßige
Ausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf dem
Wohnungsbau-Prämiengesetz
Bundesministerium für Gesundheit und Soziale
Sicherung
|
|
|
15 02
|
Allgemeine Bewilligungen
|
|
|
636 05
|
Leistungen des Bundes für Aufwendungen nach dem
Mutterschutzgesetz
|
3.500
|
1
|
15 09
|
Leistungen für Mutterschaftsgeld aufgrund erheblich
gestiegener Antragszahl. Die
überplanmäßige Ausgabe dient der
Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die
Rechtsverpflichtung beruht auf § 14 Abs. 2 und 3
Mutterschutzgesetz. Das
Bundesministerium der Finanzen hat bestätigt, dass es bei
rechtzeitiger Vorlage
eines Antrages die Einwilligung nach Art. 112 GG
gegeben hätte.
Kriegsopferversorgung und -fürsorge sowie gleichartige
Leistungen
|
|
|
681 01
|
Versorgungsbezüge für Beschädigte
|
2.480
|
8.713
|
681 05
|
Höhere Zahl von Leistungsbeziehern. Die
überplanmäßige Ausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die
Rechtsverpflichtung beruht auf § 287d Abs. 2
SGB VI. Das Bundesministerium der Finanzen hat bestätigt,
dass es bei rechtzeitiger Vorlage eines Antrages die Einwilligung nach Art. 112 GG
gegeben hätte. Die
überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 7.000
T€ ist mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 11. Januar 2005 dem Deutschen
Bundestag und dem
Bundesrat mitgeteilt worden.
Bestattungsgeld auf Grund des Bundesversorgungsgesetzes und
des Gesetzes zur
|
5.800
|
22.797
|
|
Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts in der
Kriegsopferversorgung
für Berechtigte im Ausland
Anstieg des zu gewährenden Bestattungsgeldes nach Wegfall
des Sterbegeldes im
Rahmen der Gesundheitsreform. Die
überplanmäßige Ausgabe dient der
Erfüllung
einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf
§ 36 BVG. Das Bundesministerium der Finanzen hat bestätigt, dass es bei
rechtzeitiger Vorlage eines
Antrages die Einwilligung nach Art. 112 GG gegeben hätte.
Die überplanmäßige
Ausgabe ist mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen
vom 6. Januar
2005 dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat mitgeteilt
worden.
|
|
|
17
|
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und
Jugend
|
|
|
17 10
|
Gesetzliche Leistungen für die Familie
|
|
|
632 07
|
Ausgaben nach § 8 Abs. 2 des
Unterhaltsvorschussgesetzes
Höhere Unterhaltsvorschüsse aufgrund gestiegener
Regelbeträge. Die überplanmäßige Ausgabe dient der Erfüllung einer
Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf § 8 Abs. 2 des
Unterhaltsvorschussgesetzes. Das Bundesministerium der Finanzen hat bestätigt, dass es bei
rechtzeitiger Vorlage eines Antrages die Einwilligung nach Art. 112 GG gegeben
hätte.
|
240.000
|
1.551
|
60
|
Allgemeine Finanzverwaltung
|
|
|
60 04
|
Sonderleistungen des Bundes
|
|
|
681 03
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Pensionszahlungen an ehemalige Bedienstete der Deutschen
Zündwaren-Monopolgesellschaft
Erhöhter Aufwand für Unterstützungsleistungen
aufgrund gestiegener Zahl der
Versorgungsempfänger. Das Bundesministerium der Finanzen
hat bestätigt, dass
es bei rechtzeitiger Vorlage eines Antrages die Einwilligung
nach Art. 112 GG ge
geben hätte.
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