Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie hat mit Schreiben vom 2. März 2011 zu der oben genannten Entschließung Folgendes mitgeteilt:
In seinem Beschluss vom 12. Juni 2009 (BR-Drs. 395/09(B) ) unter lit. B. Ziff. 7 bat der Bundesrat die Bundesregierung, ihm innerhalb eines Jahres nach Inkrafttreten der novellierten Honorarordnung für Architekten und Ingenieure ("HOAI") über die Entwicklung sowie über möglicherweise notwendige Anpassungsmaßnahmen insbesondere im Hinblick auf die Auskömmlichkeit der Honorarstruktur, die Leistungsbilder, die Anrechenbarkeit nach Bausubstanz sowie die Regelung der Objektüberwachung der HOAI zu berichten.
Der Koalitionsvertrag sieht vor, die HOAI auf der Grundlage des Bundesratsbeschlusses vom 12. Juni 2009 schnellstmöglich weiter zu modernisieren.
Mit dem Gesetz zur Regelung von Ingenieur- und Architektenleistungen wird die Bundesregierung zum Erlass der HOAI ermächtigt. Innerhalb der Bundesregierung ist hierfür das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) federführend zuständig. Das BMWi und das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) prüfen in enger Zusammenarbeit den Regelungsbedarf. Die wesentlichen Themen der HOAI-Novelle sind
- (1) die vorgreifliche baufachliche Überarbeitung der Leistungsbilder und von Teilen der Allgemeinen Vorschriften durch BMVBS und
- (2) die anschließende Überprüfung der Honorarstruktur durch BMWi.
Die Leistungsbilder der HOAI werden seit Mai 2010 und voraussichtlich bis Juni 2011 vom BMVBS unter Beteiligung fachlich kompetenter Vertreter der Auftraggeber- und Auftragnehmerseite überprüft. Hierzu richtete BMVBS eine übergeordnete Koordinierungsgruppe und mehrere Facharbeitsgruppen ein, in denen die Entscheidungsgrundlagen für die weitere Novellierung erarbeitet werden. Bund, Länder, Kommunen und Berufsträger sind in der Koordinierungs- wie auch in den Facharbeitsgruppen vertreten. Die Ergebnisse der Untersuchungen werden in einem Bericht zusammengefasst und konkrete Textvorschläge für die zu überarbeitenden Regelungen formuliert.
In einem weiteren Schritt wird das BMWi die Honorarstruktur sowie die Möglichkeiten, die HOAI weiter zu verschlanken, untersuchen. Das BMWi wird hierzu ein Gutachten ausschreiben. BMWi und BMVBS werden sich auch hierbei eng abstimmen und zusammenarbeiten. Für die Definition des Gutachtengegenstandes und die Arbeit des Gutachters werden die Ergebnisse der Überprüfung der Leistungsbilder zu berücksichtigen sein. Es ist vorgesehen, dass der zu beauftragende Gutachter möglichst zeitnah zum Abschluss der Untersuchungen zur baufachlichen Aktualisierung seine Arbeit aufnimmt.
Siehe Drucksache 395/09(B)