Punkt 17 der 868. Sitzung des Bundesrates am 26. März 2010
Der Bundesrat möge die Entschließung wie folgt fassen:
Der Bundesrat stellt fest, dass die Stromerzeugung aus Photovoltaikanlagen einen wichtigen Beitrag zu einer klimaschonenden und importunabhängigen Energieversorgung leistet.
Der Bundesrat nimmt zur Kenntnis, dass der Deutsche Bundestag neben der bereits zum Januar 2010 turnusmäßig erfolgten Absenkung der Förderung für neue Solarstromanlagen um ca. 10 Prozent weitere Kürzungen im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) plant und bedauert, dass dies ohne eine vorherige Abstimmung mit dem Bundesrat erfolgt.
Der Bundesrat ist der Auffassung, dass die unvermittelte Umsetzung des jetzt vorliegenden Entwurfes die Anpassungsfähigkeit der deutschen Solarwirtschaft an das veränderte Umfeld überfordert. Eine derartige Kürzung birgt die Gefahr unverhältnismäßiger Marktverwerfungen und kann den Verlust wertvoller Arbeitsplätze in einer hochmodernen Wachstumsbranche mit derzeit ca. 58.000
Beschäftigten in Deutschland bedeuten.
Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, die weltweite Technologieführerschaft der deutschen Photovoltaikindustrie nicht zu gefährden und weitere Technologievorsprünge in Deutschland zu ermöglichen. Dazu muss bei einer Kürzung der Nachfrageförderung durch ein besonderes Bundesprogramm eine verstärkte strategische Förderung der Angebotsseite erfolgen, um die Effizienz in der Produktion und ihre Innovationskraft voranzutreiben.