967. Sitzung des Bundesrates am 27. April 2018
Der federführende Ausschuss für Fragen der Europäischen Union und der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit empfehlen dem Bundesrat, zu der Vorlage gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG wie folgt Stellung zu nehmen:
Vorlagenbezogene Vertreterbenennung
Der Bundesrat benennt gemäß § 6 Absatz 1 EUZBLG in Verbindung mit Abschnitt I der Bund-Länder-Vereinbarung für die Beratungen der Vorlage in den Gremien des Rates eine Vertreterin des Landes Baden-Württemberg, Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft (TR Tamara Janke).
Begründung (nur gegenüber dem Plenum):
Die vorgeschlagene Vertreterin hat bereits in den zurückliegenden Beratungen zur Neufassung der Verordnung die vorlagenbezogene Vertretung wahrgenommen.
*) Erster Beschluss des Bundesrates vom 23. März 2018, BR-Drucksache 771/17(B)
Wiederaufnahme der Beratungen gemäß § 45a Absatz 4 GO BR zur vorlagenbezogenen Vertreterbenennung (jetzt: EU, U)