Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft hat mit Schreiben vom 12. September 2019 zu der o.g. Entschließung Folgendes mitgeteilt:
Der Bundesrat hat in seiner 976. Sitzung am 12. April 1019 eine Entschließung gefasst (Drucksache 093/19 (PDF) ), wonach die Bundesregierung gebeten wird, baldmöglichst einen Gesetzentwurf mit dem Ziel der Einführung einer routinemäßigen Überprüfung von Falltieren in VTN-Betrieben (Verarbeitungsbetriebe Tierischer Nebenprodukte) einschließlich der dafür erforderlichen Betretungsrechte für die zuständigen Behörden vorzulegen. Darüber hinaus bittet der Bundesrat die Bundesregierung, sicherzustellen, dass angelieferte Tierkörper zum Zwecke der konsequenten Ahndung festgestellter Tierschutzverstöße zu den letzten Haltungsbetrieben zurückverfolgt werden können.
Als Begründung wird aufgeführt, dass Erhebungen tierschutzrelevanter Befunde an toten Tieren in VTN-Betrieben einen wertvollen Beitrag zum Tierschutz leisten können. So könnten in VTN-Betrieben Tierkörper mit tierschutzrelevanten Befunden, die aus Mängeln in der Haltung, Fürsorge und Pflege der Tiere resultieren, vorgefunden werden. Darüber hinaus böten Kontrollen in VTN-Betrieben auch die Möglichkeit, Erkenntnisse zu fehlerhaften Nottötungen zu liefern, die ansonsten auch bei Kontrollen in den Haltungsbetrieben unentdeckt bleiben. Der Bundesrat verweist zudem auf eine Studie der Stiftung Tierärztliche Hochschule Hannover, in der Tierschutzmissstände bei Schweinen in erheblichem Umfang aufgezeigt werden konnten.
Hierzu wird wie folgt Stellung genommen:
Der Bundesregierung ist Tierschutz ein wichtiges Anliegen. Verstöße gegen Tierschutzvorschriften müssen behördlich aufgedeckt, sanktioniert und künftige Verstöße verhindert werden. Die seitens des Bundesrates genannte Studie der Stiftung Tierärztliche Hochschule Hannover liegt der Bundesregierung vor. In der Studie werden nicht hinnehmbare Tierschutzmissstände im Umgang mit kranken und verletzten Schweinen in einer erheblichen Dimension geschildert, die aus Sicht der Bundesregierung absolut unakzeptabel sind.
Die Bundesregierung ist im Einklang mit der Entschließung des Bundesrates der Auffassung, dass tierschutzrechtliche Kontrollen in den VTN-Betrieben einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung des Tierschutzes leisten können. Insbesondere Verstöße im Rahmen von Nottötungen können fast ausschließlich in solchen Verarbeitungsbetrieben aufgedeckt werden, da diese vor den Augen der zuständigen Behörden nicht begangen werden.
Um wirksame Kontrollen in VTN-Betrieben ermöglichen zu können, müssten Änderungen des Tierschutzgesetzes die in der Entschließung genannten rechtlichen Aspekte zur Rückverfolgbarkeit von Nutztieren zu den Haltungsbetrieben und zu den Betretungsrechten umfassen. Darüber hinaus sollten nicht nur Kontrollen in den VTN-Betrieben selbst, sondern auch Kontrollen in sogenannten Zwischenbehandlungsbetrieben stattfinden können. Ferner bedarf es für die Durchführung der Kontrollen in der Praxis auch der Mitwirkung der genannten Betriebe, wofür entsprechende Rechtsgrundlagen geschaffen werden müssten. Das fachlich zuständige Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) wird die erforderlichen rechtlichen Änderungen entwickeln und prüfen, inwieweit sie bei der nächsten Änderung des Tierschutzgesetzes berücksichtigt werden können.
Klar ist aber auch, dass die Kontrolle der Einhaltung tierschutzrechtlicher Vorschriften bei der Haltung von Nutztieren durch die zuständigen Behörden der Länder primär auf den landwirtschaftlichen Betrieben stattzufinden hat und nicht auf andere Bereiche verlagert werden kann. Insoweit appelliert die Bundesregierung an die Länder, die Voraussetzungen für eine intensivere und effektivere Überwachung in diesem Bereich zu schaffen, um die aufgezeigten Missstände in Zukunft zu verhindern.
Die Bundesregierung wird ihren Teil dazu beitragen, den Tierschutz langfristig und effektiv zu verbessern, und die Länder bei ihren Aufgaben im Bereich Tierschutz unterstützen.