Der Bayerische Ministerpräsident München, den 29. Januar 2008
An den
Präsidenten des Bundesrates
Herrn Ersten Bürgermeister
Ole von Beust
Sehr geehrter Herr Präsident,
gemäß dem Beschluss der Bayerischen Staatsregierung übermittle ich die als Anlage beigefügte
- Entschließung des Bundesrates zur Bekämpfung der Jugendkriminalität
mit dem Antrag, dass der Bundesrat diese fassen möge.
Ich bitte, die Entschließung gemäß § 36 Abs. 2 GOBR auf die Tagesordnung der 841. Sitzung am 15. Februar 2008 zu setzen.
Es wird sofortige Sachentscheidung beantragt.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Günther Beckstein
Entschließung des Bundesrates zur Bekämpfung der Jugendkriminalität
Die jüngsten Fälle von Jugendgewalt haben bundesweit für Aufsehen gesorgt. Die Tatsache, dass im Bereich der Gewaltkriminalität junger Menschen in den letzten Jahren zum Teil deutliche Steigerungen zu verzeichnen sind, zeigt, dass es sich hierbei nicht um seltene Ausnahmefälle handelt. Diese Zunahme der Gewaltkriminalität und insbesondere die gerade in den jüngsten Vorfällen zum Ausdruck gekommene Brutalität dürfen nicht hingenommen werden.
Im Interesse der Sicherheit der Bevölkerung sind alle Anstrengungen zu unternehmen, um dieser alarmierenden Entwicklung Einhalt zu gebieten. Hierzu sind Maßnahmen auf breiter Ebene, sowohl im präventiven als auch im repressiven Bereich zu ergreifen.
Im Bereich des Jugendstrafrechts gab es in den vergangenen Jahren eine Reihe von Bundesratsinitiativen, die Fehlentwicklungen entgegentreten und das jugendstrafrechtliche Handlungsinstrumentarium erweitern wollten, um dem Gericht sachgerechte und auf den Einzelfall zugeschnittene Reaktionen zu ermöglichen. Zuletzt wurde der Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Bekämpfung der Jugenddelinquenz (BT-Drucksache 016/1027) mit Beschluss vom 10. Februar 2006 vom Bundesrat in den Deutschen Bundestag eingebracht.
Eine Behandlung fand dort noch nicht statt.
Der o.g. Entwurf und auch die vorangegangenen Initiativen haben folgende Forderungen zum Inhalt:
- - die regelmäßige Anwendung des allgemeinen Strafrechts auf Heranwachsende,
- - die Anhebung des Höchstmaßes der Jugendstrafe bei Heranwachsenden von 10 auf 15 Jahre,
- - die Einführung des sogenannten Warnschussarrestes,
- - das Fahrverbot als eine vollwertige Hauptstrafe des Jugendstrafrechts.
Im Bereich der Sicherungsverwahrung ist erforderlich:
- - die Gleichstellung Heranwachsender mit Erwachsenen bei Anwendung allgemeinen Strafrechts, also insbesondere die Zulassung der vorbehaltlosen Anordnung der Sicherungsverwahrung.
Diese Forderung ist Inhalt einer im Deutschen Bundestag anhängigen Gesetzesinitiative (Entwurf eines Strafrechtsänderungsgesetzes - Stärkung der Sicherungsverwahrung, BT-Drucksache 016/1992). Insoweit liegt zudem eine Entschließung des Bundesrates zum Gesetz zur Reform der Führungsaufsicht und zur Änderung der Vorschriften über die nachträgliche Sicherungsverwahrung vor (BR-Drucksache 192/07(B) ).
Im Strafverfahrensrecht ist
- - die Erscheinenspflicht von Zeugen vor der Polizei bei staatsanwaltschaftlicher Anordnung endlich umzusetzen. Insoweit ist auf den Entwurf eines Gesetzes zur Effektivierung des Strafverfahrens (BT-Drucksache 016/3659) zu verweisen, der ebenfalls im Deutschen Bundestag anhängig ist.
Der Bundesrat fordert den Deutschen Bundestag auf, die im Deutschen Bundestag bereits anhängigen Gesetzesentwürfe des Bundesrates nunmehr rasch aufzugreifen und zu verabschieden.