975. Sitzung des Bundesrates am 15. März 2019 der Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz empfiehlt dem Bundesrat, die Entschließung nach Maßgabe folgender Änderung zu fassen:
Zu Nummer 2 Satz 2 und 3 - neu -
In Nummer 2 ist Satz 2 durch folgende Sätze zu ersetzen:
"Tierschutzgerechte Betäubungsmethoden gehören ebenso auf die Agenda wie die Abkehr von Akkordarbeit, um Zeitdruck als Ursache für Tierschutzverletzungen auszuschließen. Um die Einhaltung geltenden Rechts zu überprüfen, kann der Einsatz moderner Technik im Schlachthof hilfreich sein."
Begründung (nur gegenüber dem Plenum):
Bei der kameragestützten Videoüberwachung kann es sich nur um einen weiteren Baustein in der Überwachung handeln.
Zu vermeiden ist, dass bei den Verbraucherinnen und Verbrauchern die Erwartung entsteht, dass das Filmmaterial zu 100 Prozent gesichtet wird. Weiterhin stellt die Videoüberwachung zwar gegebenenfalls einen Fortschritt in der Einhaltung bestehender Vorschriften dar. Weitere materielle Verbesserungen der Situation der Schlachttiere, beispielsweise durch die Weiterentwicklung von Betäubungsverfahren und Arbeitsprozessen, müssen jedoch parallel vorangebracht werden.