Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Berlin, 29. Januar 2019
Parlamentarischer Staatssekretär
An den Präsidenten des Bundesrates
Herrn Ministerpräsidenten
Daniel Günther
Sehr geehrter Herr Präsident,
zu der Entschließung des Bundesrates aus Drucksache 341/16 (PDF) vom 23. September 2016(B) teile ich Ihnen mit, dass sich das Anliegen inzwischen erledigt hat.
Die Entschließung beinhaltet eine Bitte an die Bundesregierung zu prüfen, ob es einer gesetzlichen Regelung bedarf, um sicherzustellen, dass die Prozessbeteiligten immer ohne (jede Form von) Gesichtsbedeckung an gerichtlichen Verhandlungen teilnehmen.
In den Koalitionsvertrag der Regierungsparteien vom 12. Februar 2018 wurde inzwischen ein Vorhaben aufgenommen, das dieses Petitum umsetzt. Der entsprechende Passus dazu lautet:
"Wir schaffen eine ausdrückliche gesetzliche Regelung, dass Verfahrensbeteiligte in Gerichtsverhandlungen ihr Gesicht weder ganz noch teilweise verdecken dürfen, außer medizinische Gründe sprechen dem entgegen, wenn es zur Identitätsfeststellung oder zur Beurteilung des Aussageverhaltens notwendig ist." Die Bundesregierung wird auf der Grundlage dieser Vorgabe einen Regelungsvorschlag unterbreiten.
Zudem hat zwischenzeitlich, wie Sie wissen, der Bundesrat einen Gesetzentwurf zum Verbot der Gesichtsverhüllung während der Gerichtsverhandlung beim Deutschen Bundestag eingebracht (BT-Drs. 19/6287).
Mit freundlichen Grüßen
Christian Lange
Siehe Drucksache 341/16(B)