A. Problem und Ziel
Derzeit wird in der Bundeswehr eine evangelische und eine katholische Militärseelsorge gewährleistet. Den Soldaten und Soldatinnen steht aber keine spezifische jüdische Militärseelsorge zur Verfügung. Daher soll die Militärseelsorge um eine jüdische Militärseelsorge erweitert werden.
Die Militärseelsorge setzt das Grundrecht der freien religiösen Betätigung der jüdischen Soldaten und Soldatinnen und ihren Anspruch auf Seelsorge um. Der Militärseelsorge liegt als Teil der sogenannten Anstaltsseelsorge der Gedanke zugrunde, dass der Staat verpflichtet ist, dafür Sorge zu tragen, dass die Ausübung des Grundrechts der Religionsfreiheit auch innerhalb öffentlicher Anstalten möglich ist.
B. Lösung
Durch den Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Zentralrat der Juden in Deutschland verpflichtet sich die Bundesrepublik Deutschland zu der Einrichtung einer jüdischen Militärseelsorge. Die dazu gewählte Vertragsform ermöglicht es, die besonderen Bedürfnisse des Judentums zu berücksichtigen und diese, soweit möglich, in Einklang mit dienstlichen Verpflichtungen zu bringen.
Der Vertrag bedarf der Zustimmung in Form eines Bundesgesetzes.
C. Alternativen
Keine.
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
Keine
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
Keiner.
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
Keiner.
Davon Bürokratiekosten aus Informationspflichten
Keine.
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
Der Erfüllungsaufwand der Verwaltung beträgt insgesamt rund 4, 67 Millionen Euro jährlich sowie einmalig insgesamt bis zu 900 000 Euro. Die Mehrausgaben werden im Einzelplan 14 im Rahmen des geltenden Finanzplans abgedeckt.
F. Weitere Kosten
Keine.
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 20. Dezember 2019 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Zentralrat der Juden in Deutschland - Körperschaft des Öffentlichen Rechts - zur Regelung der jüdischen Militärseelsorge (Gesetz über die jüdische Militärseelsorge - JüdMilSeelsG)
Bundesrepublik Deutschland
Berlin, 31. Januar 2020
Die Bundeskanzlerin
An den Präsidenten des Bundesrates
Herrn Ministerpräsidenten
Dr. Dietmar Woidke
Sehr geehrter Herr Präsident,
hiermit übersende ich gemäß Artikel 76 Absatz 2 des Grundgesetzes den von der Bundesregierung beschlossenen Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 20. Dezember 2019 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Zentralrat der Juden in Deutschland - Körperschaft des Öffentlichen Rechts - zur Regelung der jüdischen Militärseelsorge (Gesetz über die jüdische Militärseelsorge -JüdMilSeelsG) mit Begründung und Vorblatt.
Die Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gemäß § 6 Absatz 1 NKRG ist als Anlage beigefügt.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Angela Merkel
Fristablauf: 13.03.20
Federführend ist das Bundesministerium der Verteidigung.
Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 20. Dezember 2019 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Zentralrat der Juden in Deutschland - Körperschaft des Öffentlichen Rechts - zur Regelung der jüdischen Militärseelsorge (Gesetz über die jüdische Militärseelsorge - JüdMilSeelsG)
Vom ...
Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:
Artikel 1
(1) Dem in Berlin am 20. Dezember 2019 unterzeichneten Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Zentralrat der Juden in Deutschland - Körperschaft des Öffentlichen Rechts - wird zugestimmt.
(2) Der Vertrag wird nachstehend veröffentlicht.
Artikel 2
Änderungen des Vertrages bedürfen der Zustimmung des Deutschen Bundestages in der Form eines Bundesgesetzes.
Artikel 3
Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Erfüllungsaufwand
Als Erfüllungsaufwand der Verwaltung für eine vollständig errichtete jüdische Militärseelsorge werden sich auf der Basis der Ausgaben für die bestehende Militärseelsorge voraussichtlich folgende zusätzliche Ausgaben ergeben, die im Einzelplan 14 aufzufangen sind:
Der Verwaltung des Bundes entstehen ein zusätzlicher jährlicher Erfüllungsaufwand von insgesamt rund 4,67 Millionen Euro jährlich sowie ein einmaliger Erfüllungsaufwand von insgesamt bis zu 900 000 Euro.
Der zusätzliche jährliche Erfüllungsaufwand von insgesamt rund 4,67 Millionen Euro setzt sich überwiegend aus den laufenden Personalkosten für Verwaltungs- und Seelsorgepersonal zusammen.
Die Personalkosten in Höhe von ca. 3,5 Millionen Euro beruhen in den wesentlichen Anteilen auf den Kosten für die Verwaltungsarbeit im Bereich der jüdischen Militärseelsorge. Auf seelsorgerisches Personal (Militärrabbiner/Militärrabbinerinnen sowie Hilfspersonal) werden ca. 2 Millionen Euro pro Jahr entfallen. Die Besoldung der Militärrabbinerinnen und Militärrabbiner erfolgt gestaffelt nach A 13/14, während für das Hilfspersonal eine Vergütung von E5 bis E8 - analog zu den Pfarrhelferinnen und Pfarrhelfern - vorgesehen ist. Der weitere Anteil entfällt insbesondere auf das Verwaltungspersonal des Militärrabbinats für die Bereiche Personal, Organisation, Haushalt, Interner Dienst, Grundsatzarbeit.
Die einzurichtende Bundesbehörde soll mit voraussichtlich 48 Dienstposten ausgestattet werden (voraussichtlich 24 Dienstposten E4-E8; 24 Dienstposten A6-B6, wobei die höchste Besoldungsstufe dem Militärrabbinatsleiter/der Militärrabbinatsleiterin zugeordnet ist).
Die Einzelheiten zur Berechnung ergeben sich aus der nachfolgenden Übersicht:
| Anzahl | Zeitaufwand | Lohnsatz pro Stunde in Euro | Berechnung in Euro |
Beamtinnen und Beamte | | | | |
Höherer Dienst | 19 | Ein Personenjahr | 65,40 | 19 x 1600 x 65,40 = 1.988.160,00 |
Gehobener Dienst | 4 | Ein Personenjahr | 43,40 | 4 x 1600 x 43,40 = 277.760,00 |
Mittlerer Dienst | 1 | Ein Personenjahr | 31,70 | 1 x 1600 x 31,70 = 50.720,00 |
Tarifbeschäftigte | | | | |
Vglb. Mittlerer Dienst | 23 | Ein Personenjahr | 31,70 | 23 x 1600 x 31,70 = 1.166.560,00 |
Vglb. Einfacher Dienst | 1 | Ein Personenjahr | 27,80 | 1 x 1600 x 27,80 = 44.480 |
Gesamtlohnkosten | | | | 3.527.680,00 |
Infrastrukturell werden die Räumlichkeiten durch die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben bereitgestellt, da weder der Zentralrat der Juden in Deutschland noch die Bundeswehr selbst über entsprechende räumliche Kapazitäten verfügt. Die Kalkulation basiert daher auf den Standards zu Raumausstattung der Raumnutzungsordnung und der Annahme einer Anmietung entsprechender Räumlichkeiten. Die Höhe der Kosten beruht auf einer Schätzung des qm-Preises von ca. 30 Euro/qm, da bis auf den Standort Berlin kein weiterer Standort bislang valide ermittelt werden kann. Danach ergeben sich jährliche Kosten für die Anmietung in Höhe von ca. 370 000 Euro. Einzelheiten der Berechnung sind der nachfolgenden Übersicht zu entnehmen:
Militärrabbinat | Größe in qm | Anzahl |
Leiter der Oberbehörde | 30 | 1 |
Vorzimmer | 12 | 1 |
Referatsleiter/Referenten | 18 | 8 |
Sachbearbeiter | 12 | 5 |
Hilfskräfte 6 | | 1 |
Besprechungsraum | 20 | 1 |
| | |
Militärrabbiner | | |
Dienstraum Militärgeistliche | 15 | 10 |
Hilfskräfte | 12 | 20 |
Sprechraum Seelsorge | 24 | 10 |
Lagerraum | 12 | 10 |
| | |
Gesamt | 1 022 | |
Berechnung mtl. | 1 022 x 30 € = 30 660 € | |
Berechnung jährl. | 30 660 € x 12 = 367 920 € | |
Darüber hinaus beläuft sich die Höhe der sogenannten sonstigen Ausgaben jährlich auf voraussichtlich 500 000 Euro Im Wesentlichen sind hierin Ausgaben für erforderliche Aus- und Fortbildungen, Dienstreisen, Supervisionen, Beihilfe, Büromaterial und sonstige allgemeine Verwaltungsausgaben enthalten.
Schließlich entstehen gegebenenfalls weitere jährliche und einmalige Sachkosten für die Absicherung von Personal bzw. Infrastruktur.
Diese können bislang nicht abschließend konkret beziffert werden, da deren Höhe von dem notwendigen Sicherheitskonzept abhängig ist. Dieses kann erst bei Kenntnis der konkreten Liegenschaft für die Unterbringung des Militärrabbinats erstellt werden. Wegen der latent hohen Gefährdungslage werden die Kosten maßgeblich durch notwendige Infrastrukturmaßnahmen (z.B. Härtung des Gebäudes mit einem durchbruchsicheren Eingangsbereich, schusssichere Verglasung, Videoüberwachung etc.) beeinflusst. Ob zusätzlich ein Sicherheitsdienst mit der Sicherung der Liegenschaft beauftragt werden muss oder ob die Sicherung durch die örtlich zuständigen Polizeikräfte erfolgen kann, ist ebenfalls abhängig von der Lage der Liegenschaft. Daher ist nur eine grobe Schätzung möglich.
In Bezug auf die baulich/technische Absicherung muss für die Erstertüchtigung des Gebäudes mit einmaligen Sachkosten in Höhe eines hohen sechsstelligen Betrages (bis zu 900 000 Euro) gerechnet werden.
Dazu kommen jährliche Absicherungskosten in Höhe von bis zu 300 000 Euro, die sich aus den Kosten für einen gegebenenfalls erforderlichen Einsatz eines Sicherheitsdienstes und den Betriebs- und Wartungskosten für die technischen Absicherungseinrichtungen zusammensetzen.
II. Befristung; Evaluierung
Der Gesetzentwurf dient der dauerhaften Einführung einer jüdischen Militärseelsorge in der Bundeswehr; eine Befristung ist daher nicht erforderlich. Der Gesetzentwurf wird fünf Jahre nach dem Inkrafttreten im Kontext des Artikels 3 Absatz 2 des Vertrages zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Zentralrat der Juden zur Regelung der Jüdischen Militärseelsorge evaluiert. Ziel ist es, eine zur Grundbetreuung erforderliche Anzahl von Militärrabbinerinnen und -rabbinern zu berufen und diese gegebenenfalls bedarfsgerecht anzupassen. Dazu werden sich die Vertragsparteien im Rahmen der vertrauensvollen Zusammenarbeit austauschen. Es ist vorgesehen, dass die Vertragsparteien die erforderlichen Daten über die Bedarfsentwicklung zur Verfügung stellen.
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Der Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Zentralrat der Juden in Deutschland bedarf nach seinem Artikel 23 der Zustimmung des Deutschen Bundestages in der Form eines Bundesgesetzes.
Zu Artikel 2
Änderungen des Vertrages bedürfen ebenfalls der Zustimmung des Deutschen Bundestages in der Form eines Bundesgesetzes.
Eventuell erforderlich werdende Präzisierungen oder Anpassungen der Auslegung des Vertrages können, wie bei der evangelischen und katholischen Militärseelsorge, in Form einer Protokollnotiz erfolgen, die zwischen dem Bundesministerium der Verteidigung und dem Zentralrat der Juden in Deutschland vereinbart wird.
Zu Artikel 3
Die Regelung entspricht dem Erfordernis des Artikels 82 Absatz 2 Satz 1 Grundgesetz (GG).
Aktualisierte Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG
Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 20. Dezember 2019 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Zentralrat der Juden in Deutschland - Körperschaft des Öffentlichen Rechts - zur Regelung der jüdischen Militärseelsorge (NKR-Nr. 5065, BMVg)
Der Nationale Normenkontrollrat hat den Entwurf des oben genannten Regelungsvorhabens geprüft.
I. Zusammenfassung
Bürgerinnen und Bürger | Keine Auswirkungen. |
Wirtschaft | Keine Auswirkungen. |
Verwaltung | |
Bund | |
Jährlicher Erfüllungsaufwand: | rund 4,67 Mio. Euro |
Einmaliger Erfüllungsaufwand: | rund 900.000 Euro |
Evaluierung | |
Ziel: | Bedarfsgerechte Betreuung von Soldatinnen und Soldaten durch eine jüdische Militärseelsorge. |
Kriterien/Indikatoren: | Notwendige Anzahl von Militärrabbiner/-innen, um den Bedarf zu decken. |
Datengrundlage: | Erforderliche Informationen werden durch die Vertragsparteien des Staatsvertrags ermittelt und zur Verfügung gestellt. |
Das Ressort hat den Erfüllungsaufwand umfassend und nachvollziehbar dargestellt. Der Nationale Normenkontrollrat erhebt im Rahmen seines gesetzlichen Auftrags keine Einwände gegen die Darstellung der Gesetzesfolgen in dem vorliegenden Regelungsentwurf. |
II. Im Einzelnen
Mit dem Regelungsvorhaben (= Zustimmungsgesetz) soll der Staatsvertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Zentralrat der Juden in Deutschland innerstaatlich umgesetzt werden. Der Staatsvertrag schafft erstmals das Angebot einer jüdischen Militärseelsorge für die Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr. Bisher existieren in der Bundeswehr ausschließlich eine evangelische und eine katholische Militärseelsorge. Die jüdische Militärseelsorge wird im Auftrag und unter Aufsicht des Zentralrats der Juden in Deutschland ausgeübt. Die Leitung obliegt einem neu einzuführenden Militärbundesrabbiner, der nicht in einem
Beschäftigungsverhältnis zur Bundesrepublik steht, sondern eine Dienstaufwandsentschädigung sowie Reisekostenerstattung etc. erhält. Die Militärseelsorge wird grundsätzlich von hauptamtlich tätigen Militärrabbinerinnen und -Rabbinern wahrgenommen; eine nebenamtliche Tätigkeit ist fakultativ möglich. Die Militärrabbinerinnen und -rabbiner sollen einem Militärrabbinat angehören, das neu errichtet und dem Bundesministerium der Verteidigung als nachgeordnete Behörde unterstellt wird. Die Leitung soll einem Dienststellenleiter/in (Militär-Rabbinatsleiter/-in) obliegen. Es ist vorgesehen, für die Soldatinnen und Soldaten zunächst eine Grundversorgung an jüdischer Militärseelsorge sicherzustellen und das Angebot sodann gegebenenfalls bedarfsgerecht zu erweitern.
II.1. Erfüllungsaufwand
Für Bürgerinnen und Bürger und die Wirtschaft entsteht kein Erfüllungsaufwand.
Verwaltung (Bund)
Der Verwaltung des Bundes entstehen durch die Einführung einer jüdischen Militärseelsorge ein zusätzlicher jährlicher Erfüllungsaufwand von voraussichtlich insgesamt 4,67 Mio. Euro sowie ein einmaliger Erfüllungsaufwand von insgesamt rund 900.000 Euro.
Der zusätzliche jährliche Erfüllungsaufwand setzt sich zusammen aus Personal- und Sachausgaben.
Die Personalausgaben von insgesamt rund 3,5 Mio. Euro jährlich entstehen nachvollziehbar einerseits durch Ausgaben für die Militärrabbinerinnen und Rabbiner (rund 2 Mio. Euro jährlich) und das erforderliche Verwaltungspersonal (1,6 Mio. Euro jährlich). Die Schätzungen zum Personalbedarf beruhen auf den Annahmen, die das Ressort gemeinsam mit dem Zentralrat der Juden erarbeitet hat. Insgesamt werden voraussichtlich 48 Dienstposten im neu einzurichtenden Militärrabbinat geschaffen. Davon entfällt eine Stelle auf den/die Militär-Rabbinatsleiter/-in (B 6) und den zugeordneten Arbeitsstab (ein Referatsleiter, 7 Referenten, fünf Sachbearbeiter, eine Vorzimmerkraft und eine Hilfskraft). Das Ressort geht aktuell davon aus, dass zehn Militärrabbinerinnen und -Rabbiner tätig sein werden, denen voraussichtlich jeweils zwei Hilfskräfte zur Seite gestellt sind. Darüber hinaus sind in der Stelleplanung vorsorglich zwei weitere Stellen vorgesehen (eine Hilfskraft, eine Gremienkraft). Das Ressort hat dazu eine detaillierte und nach Besoldungsgruppen aufgeschlüsselte Übersicht vorgelegt. Die Stundensätze entsprechen dabei der Lohnkostentabelle der Verwaltung aus dem Leitfaden der Bundesregierung zum Erfüllungsaufwand.
Es ist vorgesehen, dass die Militärrabbiner/-innen von Berlin aus die Truppen-Standorte bereisen. Für die erforderlichen Dienstreisen sowie Aus- und Fortbildungen, Büromaterial und sonstige allg. Verwaltungsausgaben schätzt das Ressort Ausgaben von rund 500.000 Euro pro Jahr.
Das Ressort rechnet ferner, dass für die anzumietende Liegenschaft jährlich voraussichtlich rund 370.000 Euro anfallen. Das Ressort hat dazu eine nachvollziehbare und detaillierte Auflistung zum voraussichtlichen Platzbedarf des oben genannten Personals geliefert (insgesamt rund 1.000 qm) . Der Schätzung liegt ein monatlicher qm-Preis von 30 Euro zugrunde, was nach Angaben des Ressorts den Preisen für Immobilien entspricht, die von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben in Berlin aufgerufen werden.
Zudem kann für die Absicherung der Liegenschaft einmaliger und jährlicher Erfüllungsaufwand entstehen. Ob ein solcher Erfüllungsaufwand entsteht, ist davon abhängig, ob das Militärrabbinat in Räumlichkeiten untergebracht wird, die zu einer Liegenschaft der Bundeswehr gehören. Denn in einem solchen Fall sind aller Voraussicht nach keine zusätzlichen Absicherungsmaßnahmen der Räumlichkeiten erforderlich, da die Sicherheitsmaßnahmen in Bundeswehr-Liegenschaften ausreichend sind. Eine endgültige Entscheidung, wo das Militärrabbinat untergebracht wird, ist jedoch noch nicht gefallen. Für den Fall, dass die Wahl auf Räumlichkeiten außerhalb einer Bundeswehrliegenschaft fällt, rechnet das Ressort auf der Grundlage von Erfahrungswerten des Zentralrats der Juden mit einmaligem Erfüllungsaufwand für die baulichen und technischen Maßnahmen von etwa 900.000 Euro. Den jährlichen Erfüllungsaufwand für Sicherheitsdienste und Wartung der Technik, etc. beziffert das Ressort auf der Grundlage von Angaben des Zentralrats der Juden mit etwa 300.000 Euro.
II.2. Evaluierung
Ziel ist es, eine zur Grundbetreuung erforderliche Anzahl von Militärrabbinerinnen und -Rabbinern zu berufen und diese gegebenenfalls bedarfsgerecht zu erhöhen. Der Gesetzentwurf wird fünf Jahre nach dem Inkrafttreten des Vertrags zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Zentralrat der Juden evaluiert. Dazu werden sich die Vertragsparteien im Rahmen der vertrauensvollen Zusammenarbeit austauschen. Es ist vorgesehen, dass die Vertragsparteien die erforderlichen Daten über die Bedarfsentwicklung zur Verfügung stellen.
III. Ergebnis
Das Ressort hat den Erfüllungsaufwand umfassend und nachvollziehbar dargestellt. Der Nationale Normenkontrollrat erhebt im Rahmen seines gesetzlichen Auftrags keine Einwände gegen die Darstellung der Gesetzesfolgen in dem vorliegenden Regelungsentwurf.
Dr. Ludewig
Vorsitzender + Berichterstatter