Der Bundesrat hat in seiner 919. Sitzung am 14. Februar 2014 beschlossen, den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben gemäß Artikel 76 Absatz 1 des Grundgesetzes beim Deutschen Bundestag einzubringen.
Der Beschluss hat den Gesetzentwurf in der vom Bundesrat am 15. Juni 2012 beschlossenen Fassung zum Inhalt - Drucksache 227/12(B) .*)
Der Bundesrat hat ferner die nachstehende Entschließung gefasst:
Der Bund trägt bei der Bewältigung der Konversionsfolgen eine regionalpolitische Verantwortung.
Ein tragfähiges Konzept, welches zum einen Lösungen für die Bewältigung der Konversionslasten bietet und zum anderen den Erhalt ökologischer Werte nachhaltig absichert, liegt bislang jedoch nicht vor.
Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, eine konsensorientierte Diskussion über mögliche Nachnutzungskonzepte auch für naturschutzfachlich wertvolle nicht mehr militärisch genutzte Liegenschaften in Abstimmung mit den Kommunen und Gebietskörperschaften sicherzustellen, um die freiwerdenden ökologisch besonders wertvollen Flächen zu schützen und zu erhalten. Dabei sind insbesondere auch Übertragungsmöglichkeiten an die Länder, Kommunen und Gebietskörperschaften anzustreben, beispielsweise im Sinne einer Weiterführung des erfolgreichen Projektes "Nationales Naturerbe".
Insbesondere betroffene Truppenübungsplätze stellen oftmals ökologisch besonders wertvolle Gebiete dar. Die Erhaltung dieser großen zusammenhängenden Flächen bietet große Potenziale für den Natur-, Arten-, Boden- und Gewässerschutz sowie für den Tourismus und die damit im Zusammenhang stehende nachhaltige Regionalentwicklung.
*) Von einem nochmaligen Umdruck wird abgesehen.