Bericht über die Wirkung der kalten Progression im Verlauf des Einkommensteuertarifs für die Jahre 2013 bis 2016 (Erster Steuerprogressionsbericht)**
Bundesministerium der Finanzen
Berlin, 28. Januar 2015
Parlamentarischer Staatssekretär
An den Präsidenten des Bundesrates
Herrn Ministerpräsidenten
Volker Bouffier
Sehr geehrter Herr Präsident,
entsprechend dem Beschluss des Deutschen Bundestages vom 2. Juni 1995 hat die Bundesregierung alle zwei Jahre einen Bericht über die Höhe des von der Einkommensteuer freizustellenden Existenzminimums von Erwachsenen und Kindern zu fertigen. Der Deutsche Bundestag hat zudem am 29. März 2012 beschlossen, dass die Bundesregierung, beginnend mit der 18. Legislaturperiode des Deutschen Bundestages, alle zwei Jahre jeweils zusammen mit dem Existenzminimumbericht einen Bericht über die Wirkung der kalten Progression im Verlauf des Einkommensteuertarifs (Steuerprogressionsbericht) vorzulegen hat.
Der 10. Existenzminimumbericht und der Erste Steuerprogressionsbericht liegen diesem Schreiben bei. Sie wurden am 28. Januar 2015 vom Bundeskabinett beschlossen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Michael Meister
* wird als Bundestags-Drucksache 18/3893 verteilt
** wird als Bundestags-Drucksache 18/3894 verteilt